Hallo,
ich habe heute einen Brief vom AA bekommen, in dem sie die Steuerbescheide von 2016 und 2017 fordern. Ich habe in 2017 und Anfang 2018 ALG I bekommen. Die Steuererklärungen habe ich zwischenzeitlich gemacht und die Bescheide erhalten. Jetzt frage ich mich
1. Auf welcher Rechtsgrundlage fordern sie diese, denn den Bescheid vom AA musste ich ja bei der Steuererklärung mit einreichen, warum jetzt noch einmal andersherum?
2. Warum wollen sie den Bescheid von 2016 haben, wo ich überhaupt kein ALG erhalten habe? Muss ich den wirklich einreichen?
Danke im Voraus!
Arbeitsamt verlangt nachträglich Steuerbescheide
2. November 2019
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Frage vom 2. November 2019 | 17:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsamt verlangt nachträglich Steuerbescheide
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#1
Antwort vom 3. November 2019 | 15:36
Von
Status: Unbeschreiblich (31943 Beiträge, 5626x hilfreich)
Evtl. aus Gründen des Datenschutzes?Zitatwarum jetzt noch einmal andersherum? :
Damit wir nicht rumrätseln müssen---
Was genau schreibt die Arbeitsagentur? Meist beziehen die sich bei ihren Forderungen auf Rechtsgrundlagen....
#2
Antwort vom 3. November 2019 | 16:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, sie begründen tatsächlich gar nichts sondern fordern einfach nur die Belege an. Ich habe bereits eine E-Mail geschrieben und nach dem Grund dafür gefragt. Ich bekam keine Antwort darauf.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. November 2019 | 19:23
Von
Status: Unbeschreiblich (119464 Beiträge, 39731x hilfreich)
Zitatwarum jetzt noch einmal andersherum? :
Weil die nicht wissen, was genau das Finanzamt am Ende entschieden hat.
ZitatWarum wollen sie den Bescheid von 2016 haben, wo ich überhaupt kein ALG erhalten habe? :
Gabe es eventuell Rückstellungen, Verlustvorträge etc., also irgendwas das auch noch ins Jahr 2017 reingewirkt hat?
#4
Antwort vom 3. November 2019 | 19:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort!
Nein, es gab keine Rückstellungen oder so etwas. Ich war durchgehend festangestellt und hatte keinerlei Nebeneinkünfte, keine Besonderheiten. Die Steuerklärung von dem Jahr hat glaube ich 10-20 Minuten gedauert
#5
Antwort vom 3. November 2019 | 19:43
Von
Status: Unbeschreiblich (31943 Beiträge, 5626x hilfreich)
Dann kann wahrscheinlich nichts weiter passieren, als dass nochmal die Vorlage verlangt wird.
Statt e-mail könnte man einen papiernen Schrieb nachweislich zustellen. Darin fragen, was das soll.
#6
Antwort vom 3. November 2019 | 19:45
Von
Status: Philosoph (13698 Beiträge, 4353x hilfreich)
Hallo,
Als Grund fällt mir da nur ein, dass das AA den Verdacht hat, du hättest noch anderes Einkommen gehabt. Beispielsweise könnte das Lohn im Ausland gewesen sein, oder eine selbstständige Tätigkeit.Zitat:denn den Bescheid vom AA musste ich ja bei der Steuererklärung mit einreichen, warum jetzt noch einmal andersherum?
Vom FA bekommt nämlich auch das AA erstmal keine Auskunft.
Dito. Wenn du 2016 schon nebenbei selbstständig warst (z.B.), dann hättest du das ALG 1 vielleicht zu unrecht bezogen.Zitat:2. Warum wollen sie den Bescheid von 2016 haben, wo ich überhaupt kein ALG erhalten habe? Muss ich den wirklich einreichen?
Stefan
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