Arbeitsamt verlangt nachträglich Steuerbescheide

2. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
go529847-36
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsamt verlangt nachträglich Steuerbescheide

Hallo,
ich habe heute einen Brief vom AA bekommen, in dem sie die Steuerbescheide von 2016 und 2017 fordern. Ich habe in 2017 und Anfang 2018 ALG I bekommen. Die Steuererklärungen habe ich zwischenzeitlich gemacht und die Bescheide erhalten. Jetzt frage ich mich
1. Auf welcher Rechtsgrundlage fordern sie diese, denn den Bescheid vom AA musste ich ja bei der Steuererklärung mit einreichen, warum jetzt noch einmal andersherum?
2. Warum wollen sie den Bescheid von 2016 haben, wo ich überhaupt kein ALG erhalten habe? Muss ich den wirklich einreichen?
Danke im Voraus!

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von go529847-36):
warum jetzt noch einmal andersherum?
Evtl. aus Gründen des Datenschutzes?
Damit wir nicht rumrätseln müssen---
Was genau schreibt die Arbeitsagentur? Meist beziehen die sich bei ihren Forderungen auf Rechtsgrundlagen....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb529900-41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, sie begründen tatsächlich gar nichts sondern fordern einfach nur die Belege an. Ich habe bereits eine E-Mail geschrieben und nach dem Grund dafür gefragt. Ich bekam keine Antwort darauf.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von go529847-36):
warum jetzt noch einmal andersherum?

Weil die nicht wissen, was genau das Finanzamt am Ende entschieden hat.



Zitat (von go529847-36):
Warum wollen sie den Bescheid von 2016 haben, wo ich überhaupt kein ALG erhalten habe?

Gabe es eventuell Rückstellungen, Verlustvorträge etc., also irgendwas das auch noch ins Jahr 2017 reingewirkt hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb529900-41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Nein, es gab keine Rückstellungen oder so etwas. Ich war durchgehend festangestellt und hatte keinerlei Nebeneinkünfte, keine Besonderheiten. Die Steuerklärung von dem Jahr hat glaube ich 10-20 Minuten gedauert

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Dann kann wahrscheinlich nichts weiter passieren, als dass nochmal die Vorlage verlangt wird.
Statt e-mail könnte man einen papiernen Schrieb nachweislich zustellen. Darin fragen, was das soll.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
denn den Bescheid vom AA musste ich ja bei der Steuererklärung mit einreichen, warum jetzt noch einmal andersherum?
Als Grund fällt mir da nur ein, dass das AA den Verdacht hat, du hättest noch anderes Einkommen gehabt. Beispielsweise könnte das Lohn im Ausland gewesen sein, oder eine selbstständige Tätigkeit.

Vom FA bekommt nämlich auch das AA erstmal keine Auskunft.

Zitat:
2. Warum wollen sie den Bescheid von 2016 haben, wo ich überhaupt kein ALG erhalten habe? Muss ich den wirklich einreichen?
Dito. Wenn du 2016 schon nebenbei selbstständig warst (z.B.), dann hättest du das ALG 1 vielleicht zu unrecht bezogen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.