Arbeitsamt zieht Geld ein wegen angeblicher Wohngemeinschaft

20. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.08.2019 21:09:06
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitsamt zieht Geld ein wegen angeblicher Wohngemeinschaft

Hallo,
das Arbeitsamt zieht Geld ein wegen angeblicher Wohngemeinschaft
meine Freundin bekam einen Anruf das Sie über die letzten Monate mehrfach überprüft wurde.
Da Ich bei Ihr übernachtet habe soll ein angebliches Ehe ähnliches Zusammenleben bestehen.
Ich habe aber eine eigene Wohnung!
Meine Freundin habe aber angegeben dass sie sich in einem Singlehaushalt befindet und somit Unterstützung vom Amt erhaltet (ca 500 im Monat).
Weiter ist Sie auch alleinerziehend.
Leider werden ihr nun 3 Monate abgezogen + Strafe = ca. 2100€!
Sie war leider so "blöd" und hat am Telefon mehr oder weniger zugegeben dass sie es in zukunft "unterlassen" würde (sie hatte Angst dass es noch eine höhere Strafe werden würde...)

Gibt es jetzt überhaupt noch eine Chance für uns?
Und gibt es da eine Aufenthaltszeit für mich ? I

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32288 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von awdrg):
das Arbeitsamt zieht Geld ein
Ganz sicher nicht! Auf gar keinen Fall!
Zitat (von awdrg):
meine Freundin bekam einen Anruf
Wer hat angerufen? Gibt es überhaupt etwas Schriftliches? Vor oder nach dem Anruf?
Zitat (von awdrg):
Leider werden ihr nun 3 Monate abgezogen + Strafe = ca. 2100€!
Unsinn. Das muss mal übersetzt werden. Am besten mit dem Schreiben vom Amt, was JOBCENTER heißt.

Hartz 4 (so heißt das, was deine Freundin bekommt)---- gibts seit 2005--- fast 15 Jahre. Das ist ein Dauerthema.
Manchmal---- :bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32918 Beiträge, 17282x hilfreich)

Leider werden ihr nun 3 Monate abgezogen + Strafe = ca. 2100€! Darüber gibt es einen schriftlichen Bescheid?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hartz 4 (so heißt das, was deine Freundin bekommt)

Nö, das heißt ALG II ...


"Hartz IV" bezeichnet das Gesetzespaket, das die vierte Stufe der sogenannten Hartz-Reformen umfasst. ALG II ist da nur ein Element von mehreren.



Zitat (von awdrg):
Sie war leider so "blöd" und hat am Telefon mehr oder weniger zugegeben dass sie es in zukunft "unterlassen" würde

Und was genau hat sie da so von sich gegeben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@awdrg:

Zitat:
meine Freundin bekam einen Anruf das Sie über die letzten Monate mehrfach überprüft wurde.


Von wem kam der Anruf? Gibt es dazu irgendwetwas schriftliches? Hat Deine Freundin mal Besuch vom Jobcenter gehabt?

Zitat:
Da Ich bei Ihr übernachtet habe soll ein angebliches Ehe ähnliches Zusammenleben bestehen.
Ich habe aber eine eigene Wohnung!


Wie oft hast Du denn bei Ihr übernachtet und wir regelmäßig? Beziehst Du auch Leistungen vom Jobcenter?

Zitat:
Leider werden ihr nun 3 Monate abgezogen + Strafe = ca. 2100€!


Wie genau ist das gemeint? Wurde das auch nur am Telefon gesagt oder gibt es dazu etwas schriftliches? Ich nehme an, die 2.100,- € sind eine Rückforderung von Leistungen? Oder tatsächlich ein Bußgeld?

Und was ist mit "3 Monate abgezogen" gemeint? Sie bekommt 3 Monate kein Geld, oder weniger Geld?

Bitte mal genau schreiben, was im Einzelnen Deiner Freundin schriftlich mitgeteilt wurde.

Zitat:
und somit Unterstützung vom Amt erhaltet (ca 500 im Monat).


Demnach erhält Deine Frau lediglich ergänzende Leistungen, verfügt als über weiteres Einkommen?

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32288 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Demnach erhält Deine Frau lediglich ergänzende Leistungen, verfügt als über weiteres Einkommen?
Es ist seine Freundin, die ist alleinerziehend.
Das Einkommen resultiert dann wohl aus dem Bedarf für das Kind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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