Arbeitsaufnahme trotz Rentenantrag + Hartz iv

6. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
stevve39
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitsaufnahme trotz Rentenantrag + Hartz iv

Hallo

Ich möchte mich kurz vorstellen , ich bin 39 Jahre alt und beziehe zur Zeit ALG II.

Aufgrund Erkrankungen wurde mir ein GDB 50% vom Versorgungsamt ausgestellt und es läuft ein Rentenantrag seit 2008.

Nun habe ich die einmalige Möglichkeit bekommen eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in einer Apotheke zum 01.02.2011 anzutreten ( Das Datum ist überschritten aber Chef wartet noch ) , das trotz meiner körperlichen Einschränkungen und möglichkeiten.

Der neue Chef ist sehr nett und würde mich sehr gerne einstellen im Rahmen einer Förderung und auch darüber hinaus.

Es wurde der Arbeitgeberservice kontaktiert und ein Gespräch beim Arbeitsvermittler erfolgte am 31.01.2011. Leider ohne dem gewünschten Ergebnis da niemand weiß wer für mich zuständig ist und ich auf "nicht aktivierbar" stehe.

Dann erfolgte gestern ein Gespräch beim „Arbeitgeberservice" in der mich 2 Damen befragt haben. Auch sie kamen zu dem Entschluss das keiner weiß was mit mir zu machen ist und haben meine Unterlagen an das "REHA – Team" abgegeben welches ich auch sofort kontaktiert habe.

Auch diese Dame rief mich am selben Tag zurück mit dem Ergebnis das man mir nicht helfen kann solange der Rentenantrag läuft und Sie meine Akte erst seit heute auf dem Tisch habe. Sie schlug mir vor den Rentenantrag zurückzunehmen und dann sollte man mal sehen ob eine Förderung möglich ist. Das ich ohne vorherige Zusage den Antrag nicht zurücknehmen kann sollte doch eigentlich jeder verstehen können.


Ich habe mir die Arbeit die mich dort erwartet 2 Tage unentgeltlich angesehen und mir 14 Tage Zeit gelassen um zu überlegen ob ich das schaffe , bin dann zu dem Entschluss gekommen es zu versuchen da ich es wirklich für eine einmalige Chance halte.


Nun meine Frage wie gehe ich vor ?? Mein Chef möchte natürlich eine Förderung in Anspruch nehmen.

Ich möchte ungern den Rentenantrag ohne eine vorherige Zusage der Förderung zurücknehmen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo

Hier eine Info zu dem Thema

Der Rentenantrag hat nichts mit einer Förderung durch die AfA zu tun.

Eine Arbeitsaufnahme ist zwar kontraproduktiv zum Rentenantrag, aber das ist dann Sache der DRV darüber zu entscheiden, die Förderung ist aber in meinen Augen Sache der AfA.
Gerade bei einer Behinderung von 50% ist diese Förderung ja evtl. sogar noch länger als ohnehin schon:
[URL=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0321900]§ 219 SGB III - Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen[/URL]

Gruss
Fulgora

-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

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#2
 Von 
stevve39
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal danke für deine Antwort.

Allerdings bringt mich das nicht weiter da die ARGE ( Jobcenter ) behauptet das Sie nicht fördern können wenn ein Antrag auf volle Erwerbsunfähigkeit bei der DRV läuft.

Wie bringe ich denen bei das Sie es trotzdem tun ? Ich würde die Chance wirklich sehr gerne nutzen.



1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo,

quote:
Allerdings bringt mich das nicht weiter da die ARGE ( Jobcenter ) behauptet das Sie nicht fördern können wenn ein Antrag auf volle Erwerbsunfähigkeit bei der DRV läuft.


Normalerweise müsste doch in deiner Eingliederungsvereinbarung der Passus sinn gemäß stehen:
alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu
bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken


was ja auch einen Antrag auf Förderung beinhaltet.

Stell den Antrag auf Förderung am besten schriftlich, denn dann müssen die ja darüber bescheiden und du hast was schriftliches.

Hast du das schriftlich, dann sofort mit einem Beratungscheinantrag zum Anwalt und Widerspruch einlegen, das blöde ist nur das dieses Zeit kostet die du wahrscheinlich nicht hast.

Ruf doch einfach mal bei deinem Sachbearteiter bei der DRV an und sag du möchtest gerne einen Arbeitsversuch machen, ohne erstmal auf den Rentenantrag zu verzichten, evtl. bewirkt das ja was.

Gruss
Fulgora

-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stevve39
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hmm das mit schriftlich ist ne gute idee das werde ich mal machen ... Allerdings muss mein neuer Chef die Stelle besetzen und die Zeit drängt.

Ich habe keine Eingliederungsvereinbarung dieser Art unterzeichnen müssen , nur das ich die Ergebnisse der RV rechtzeitig mitteilen werde.



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1x Hilfreiche Antwort

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