Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (1€ Job) ablehnen

7. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Kathi92
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (1€ Job) ablehnen

Hallo, ich habe gerade folgendes Problem:

ich habe eine Zuweisung zu einer AGH bekommen. Diese AGH hat mit meinem erlernten Beruf (Berufskraftfahrer) nichts zu tun. Eine EGV hab ich keine unterschrieben und habe auch keinen Bescheid über einen Verwaltungsakt bekommen. Nun soll ich bei einem Maßnahmenträger eine AGH antreten, in der hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichtet werden sollen. Hat also mit meinem Beruf null zu tun und wird mich in meinen Beruf als Bkf nicht zurück bringen.
Nun möchte ich diese AGH mithilfe eines Anwalts ablehnen. Ich habe mit meiner Arbeitsvermittlerin bereits telefoniert, diese zeigte sich jedoch uneinsichtig und fragte just, welchen Bereich ich bevorzugen würde. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich in meinen gelernten Beruf zurück möchte. Dazu müsste ich Modulschulungen absolvieren, um meinen Führerschein Klasse D verlängern zu können. Dieser ist seit Mai 2020 abgelaufen. Sie lehnte dies ohne Begründung ab. Auch lehnte sie es ab, mir bei der Suche nach "richtiger Arbeit" weiter zu helfen.

Nun meine Frage: kann ich diese AGH ablehnen, ohne dass es zu Sanktionen kommt? Meine AV drohnte mir mit einer Sanktion von 60%.

Danke im Voraus :)



-- Editiert von Kathi92 am 07.02.2021 00:33

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7206 Beiträge, 1514x hilfreich)

Sanktionen kommen mit Sicherheit auf Sie zu. Ich drehe es mal anders:
Auch wenn diese Arbeit nicht Ihre gelernte ist und Sie keine Verbindung zu Ihrer bisherigen Tätigkeit sehen ist es eine Arbeit die einem hilft im Rhythmus zu bleiben. Also morgens aufstehen, einen geregelten Tag haben usw.

Als Berufskraftfahrerin kennen Sie sich doch mit Logistik aus. Vielleicht können Sie dem Unternehmen in dem Sie tätig werden ja genau da helfen?! Ich würde erstmal die Stelle annehmen. Das hilft auch um die Module später doch noch bezahlt zu bekommen. Denn jemanden der sich sperrt wird man diese sicherlich auf Dauer verweigern

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Kathi92):
Nun möchte ich diese AGH mithilfe eines Anwalts ablehnen.
Hier im Forum kann dir kein Anwalt dabei helfen.
Zitat (von Kathi92):
Nun meine Frage: kann ich diese AGH ablehnen, ohne dass es zu Sanktionen kommt?
Deine Ablehnung ohne wichtigen Grund würde sanktioniert. Vermutlich sieht die AV hier den Abs.1, Nr.2
Nach § 31(1) SGB II
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis...
2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ....aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,


Warum 60%? Läuft schon eine Sanktion?

Eine AGH sagt schon---Gelegenheit.
Im SGB II gibt es keinen Anspruch auf die Vermittlung in den erlernten Beruf. Richtige Berufe gibts auch nicht.
Hast du schon mal schriftlich einen Bildungsgutschein für diese Module beantragt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Kathi:

Eine Zuweisung ohne gültige Eingliederungsvereinbarung, bzw. eine aus der Ablehnung der Maßnahme resultierende Sanktion, dürfte vermutlich mit guten Erfolgsaussichten angreifbar sein. Was genau steht in der Zuweisung? Kannst Du die mal anonymisiert bei einem Bilderdienst hochladen und hier verlinken?

Unabhängig davon, ob bereits eine Sanktion läuft oder nichtt, bzw. gelaufen ist, wäre eine 60% Sanktion unzulässig. Und das weiß die Arbeitsvermittlerin auch. Sie will Dir wohl Angst/Druck machen.

Gruß,

Axel

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