Hallo, wenn ich z.B. zum 01.07. arbeitslos werde, aber zunaechst auf das ALG verzichten kann, kann ich mich dann auch erst z.B. drei Monate spaeter arbeitlos melden und haben dann den Anspruch auf ALG ab dieser Zeit?
Vielen Dank
-- Editiert von Moderator am 16.05.2020 15:43
-- Thema wurde verschoben am 16.05.2020 15:43
-- Editiert von Moderator am 16.05.2020 15:44
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Arbeitslos melden erst spaeter
16. Mai 2020
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Frage vom 16. Mai 2020 | 14:36
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 13x hilfreich)
Arbeitslos melden erst spaeter
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#1
Antwort vom 16. Mai 2020 | 15:41
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Ja, das können Sie grundsätzlich tun. Aber denken Sie daran, dass Sie sich dann halt auf eigene Kosten krankenversichern müssen. Und da Sie neulich nach einer Sperrfrist fragten - die kriegen Sie auch dann, wenn Sie sich 3 Monate später melden.
-- Editiert von muemmel am 16.05.2020 15:43
#2
Antwort vom 16. Mai 2020 | 16:14
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
D.h. sofort arbeitssuchend melden, ALG1 kann man auch später dann beantragen....
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