Arbeitslos oder nicht?

1. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Rikie
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)
Arbeitslos oder nicht?


wie verhält es sich mit der 58er Regelung, wenn man diese während der Arbeitslosigkeit im Verlaufe des Kündigungsschutzprozesses unterschrieben hat, aber hinterher vom Gericht wieder in den Stand des Arbeitnehmers - rein formell -erhoben wird ??
danach weiterhin arbeitslos ist und von der
A-Agentur 12 Monate lang nach der 58er verfahren wird ( Vertrauensschutz für mich ?) danach verfahren wird
aber nun plötzlich in einer 3minütigen mündlichen lapidaren Erklärung vom SB es nicht mehr so sein soll ??? .
Da das Ganze über den Jahreswechse 2007 /2008 verlief, kann mir keiner sagen was Recht ist!
vielleicht hier ?

Kopie aus ARBEITSRECHT
arbeitslos oder nicht arbeitslos ?

Das Arbeitsverhältnis war sogar durch fristlose Entlassung beendet.
und ich bekam gleich ALG, keine Sperrzeit, weil ich glaubhaft machen konnte daß ich mir nichts habe zuschulden kommen lassen, entgegen der Meinung des AG.
Das Arbeitsgericht hat dann auch mir recht gegeben.

nur in der Zwischenzeit bis zum Urteil,da war ich arbeitslos und unterschrieb die 58er Regelung, weil ja diese in 2007 auslaufen sollte. Ich konnte das Jahr doch nicht verstreichen lassen, weiß man denn immer , wie es vor Gericht ausgeht ?, und dann wär es doch nicht mehr möglich gewesen diese Regelung in Anspruch zu nehmen.
Als ich nach dem Urteilsspruch mich mit dem AG doch noch verglichen habe wegen dem Stress, daß ich dort nicht mehr arbeiten kann, bekam ich dann eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Kündigungsfrist etc. Diese reichte nun leider noch ins Jahr 2008.

Ich war ununterbrochen arbeitslos. Alles waren nur formelle Regelungen und die Zahlungen waren doch nur der Ausgleich zwischen Arbeitsamt und ehemaligem AG.
wenn ich jetzt die Rechte aus der 58er Regelung verliere, kann man mir bald mit Auslaufen ALG 1 nahelegen in Rente zu gehen oder wie jetzt geschehen, versucht man mich erst mal in unsinnige maßnahmen zu drängen..

.

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.