Mal sehen ob es hier Experten für mein Thema gibt….
Folgende Situation:
Ich bin aktuell seit einiger Zeit krank geschrieben und beziehe entsprechend Krankengekd von der Krankenkasse.
Nun bin ich während des Krankengeldbezuges Arbeitslos / gekündigt worden.
Ein Anruf beim Arbeitsamt ergab dass ich mich solange ich krank geschrieben bin nicht bei denen melden muss, da ich ja im Krankengeldbezug stehe und die such daher für mich nicht interessieren.
Erst wenn ich wieder Arbeitsfähig wäre müsste ich mich bei denen melden……
Soweit so gut schonmal….
Nun ist es so dass ich wegen einer anderen Krankheit krankgeschrieben werde und die eigentliche große Krankschreibung ausläuft.
Muss ichmich dann vorher beim Arbeitsamt melden, da ja theoretisch eine Lohnfortzahlung greifen würde, die es wegen der Arbeitslosigkeit nicht gibt, oder wird wegen der anderen Erkrankung das Krankengekd einfach weitergezahlt, auch trotz anderer Diagnose ?
Der Hintergrund:
Meine derzeitige Krankschreibung läuft in wenigen Wochen aus.Ich würde aber gerne noch einen kleinen Naseneingriff machen lassen, weswegen ich ebendfalls krank geschrieben werden würde.
Muss ich mich nun vorher bei Auslaufen der 1. Krankschreibung beim Arbeitsamt melden, oder erst nach der anderen Krankschreibung, Sprich läuft das Krankengeld trotzdem weiter, oder nicht ?
Arbeitslos und Krankengeldbezug
Ich meine, die Auskunft am Telefon war halbfalsch oder du hast sie falsch verstanden.Zitat :Nun bin ich während des Krankengeldbezuges Arbeitslos / gekündigt worden.
Du solltest dich jetzt telefonisch arbeitsuchend und am 1.Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden.
Wer hat das denn gesagt? Wer sich wann für dich interessiert, wird sich bei dir wahrscheinlich schriftlich melden.Zitat :und die sich daher für mich nicht interessieren.
Das liegt ja irgendwann in der Zukunft.Zitat :Ich würde aber gerne noch einen kleinen Naseneingriff machen lassen, weswegen ich ebendfalls krank geschrieben werden würde.
Zu WANN wurdest du gekündigt? bzw. wann ist dein 1.Tag arbeitslos?
Zitat :Ich meine, die Auskunft am Telefon war halbfalsch oder du hast sie falsch verstanden.
Du solltest dich jetzt telefonisch arbeitsuchend und am 1.Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden.
Die Auskunft am Telefon war schon richtig. Ich bin während meiner Krankheit und während meines Krankengeldbezuges gekündigt worden.
Da ich zum Zeitpunkt der Kündigung bereits Krankengeld erhalten habe läuft dieser Bezug bis zum Ende meiner Krankschreibung auch weiter und das Arbeitsamt interessiert sich in dieser Zeit nicht für mich. Diese Infomration habe ich im Zusammenarbeit mit einem Sozialdiesnt telefonisch vom zuständigen Arbeitsamt direkt erhalten.
Da ich mich aktuell Arbeitsunfähig im Krankengeldbezug stehe bin ich derzeit nicht vermittelbar und entsprechend gelte ich erst als Arbeitssuchend mit Ende der Krankmeldung...
Zitat :Wer hat das denn gesagt? Wer sich wann für dich interessiert, wird sich bei dir wahrscheinlich schriftlich melden.
...wie gesagt vom Arbeitsamt selber, solange ich noch krankgeschrieben bin und daher weiterhin im Krankengeldbezug stehe interessiert sichd as Arbeitsamt solange nicht für mich bis meine Krankschreibung ausläuft und ich wieder Arbeitsfähig bin.
Zitat :Das liegt ja irgendwann in der Zukunft.
Zu WANN wurdest du gekündigt? bzw. wann ist dein 1.Tag arbeitslos?
Der 1. Tag ohne Arbeitsstelle liegt bereits im September letzten Jahres zurück, zu dem Zeitpunkt erfolgte auch die o.g. Abklärung über das Prozedere...
Aber genau um die Zukunft geht es jetzt bei mir..., wenn die Krankschreibung ausläuft und übergangsweise in eine Krankschreibung mit einer anderen Krankheit übergeht, wie läuft das dann ab, muss ich mich dann beim Arbeitsamt arbeitsunfühig melden bzw. Arbeitslosengeld beantragen, oder läuft das Krankengeld trotzdem weiter, auch wenn es eine andere Krankheit ist...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
So lange du nahtlos durchgehend krank geschrieben bist, ist die Agentur für Arbeit nicht zuständig. Unabhängig davon, ob du Krankengeld beziehst. Sobald du aber arbeitsfähig (nicht krankgeschrieben) bist, ist eine persönlich Arbeitslosmeldung und Antragstellung erforderlich. Sollte danach (z.B. ab dem nächsten Tag) eine neue Krankschreibung beginnen, zahlt die Agentur das Alg längstens 6 Wochen als Lohnfortzahlung weiter.
So lange du arbeitsunfähig bist, ist eine Arbeitsuchendmeldung nicht notwendig. Das wäre auch daran erkennbar, dass die Agentur deinen Anruf sicher notiert hat, dich aber nicht arbeitsuchend in die Kartei aufgenommen hat.
"Fachliche Weisungen zur Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit" der Agentur für Arbeit in der Arbeitslosigkeit:
Zitat:Die Lfz ist fortzuführen, wenn
...
- im unmittelbaren Anschluss an eine bescheinigte AU eine weitere (neue) Erstbescheinigung eingereicht wird.
Daran kann man sehen, dass auch eine nahtlos neu beginnende AU von der Agentur für Arbeit so gesehen wird, als eine durchgehende AU.
Sorry, ich hatte irgendwie die Kündigungsfrist im Hinterkopf.Zitat :Der 1. Tag ohne Arbeitsstelle liegt bereits im September letzten Jahres zurück,
Dann also am 1.Tag der Arbeitsfähigkeit arbeitsuchend+arbeitslos melden.Zitat :bis meine Krankschreibung ausläuft und ich wieder Arbeitsfähig bin.
Das ist dann vielleicht --arbeitsunfähig-- ohne zeitliche Unterbrechung.Zitat :wenn die Krankschreibung ausläuft und übergangsweise in eine Krankschreibung mit einer anderen Krankheit übergeht,
Wenn dein 72-Wochen-Krankengeld endet und du am nächsten Tag arbeitsfähig bist--- dann solltest du dich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend+arbeitslos melden.
Wirst du ohne Unterbrechung wegen deiner Wunsch-OP weiter arbeitsunfähig geschrieben, interessiert das die Arbeitsagentur auch nicht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten