Arbeitslos und Krankengeldbezug

19. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Partychr
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslos und Krankengeldbezug

Mal sehen ob es hier Experten für mein Thema gibt….

Folgende Situation:
Ich bin aktuell seit einiger Zeit krank geschrieben und beziehe entsprechend Krankengekd von der Krankenkasse.

Nun bin ich während des Krankengeldbezuges Arbeitslos / gekündigt worden.
Ein Anruf beim Arbeitsamt ergab dass ich mich solange ich krank geschrieben bin nicht bei denen melden muss, da ich ja im Krankengeldbezug stehe und die such daher für mich nicht interessieren.

Erst wenn ich wieder Arbeitsfähig wäre müsste ich mich bei denen melden……

Soweit so gut schonmal….
Nun ist es so dass ich wegen einer anderen Krankheit krankgeschrieben werde und die eigentliche große Krankschreibung ausläuft.

Muss ichmich dann vorher beim Arbeitsamt melden, da ja theoretisch eine Lohnfortzahlung greifen würde, die es wegen der Arbeitslosigkeit nicht gibt, oder wird wegen der anderen Erkrankung das Krankengekd einfach weitergezahlt, auch trotz anderer Diagnose ?

Der Hintergrund:
Meine derzeitige Krankschreibung läuft in wenigen Wochen aus.Ich würde aber gerne noch einen kleinen Naseneingriff machen lassen, weswegen ich ebendfalls krank geschrieben werden würde.

Muss ich mich nun vorher bei Auslaufen der 1. Krankschreibung beim Arbeitsamt melden, oder erst nach der anderen Krankschreibung, Sprich läuft das Krankengeld trotzdem weiter, oder nicht ?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40992 Beiträge, 6619x hilfreich)

Zitat (von Partychr):
Nun bin ich während des Krankengeldbezuges Arbeitslos / gekündigt worden.
Ich meine, die Auskunft am Telefon war halbfalsch oder du hast sie falsch verstanden.
Du solltest dich jetzt telefonisch arbeitsuchend und am 1.Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden.

Zitat (von Partychr):
und die sich daher für mich nicht interessieren.
Wer hat das denn gesagt? Wer sich wann für dich interessiert, wird sich bei dir wahrscheinlich schriftlich melden.

Zitat (von Partychr):
Ich würde aber gerne noch einen kleinen Naseneingriff machen lassen, weswegen ich ebendfalls krank geschrieben werden würde.
Das liegt ja irgendwann in der Zukunft.

Zu WANN wurdest du gekündigt? bzw. wann ist dein 1.Tag arbeitslos?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Partychr
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich meine, die Auskunft am Telefon war halbfalsch oder du hast sie falsch verstanden.
Du solltest dich jetzt telefonisch arbeitsuchend und am 1.Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden.


Die Auskunft am Telefon war schon richtig. Ich bin während meiner Krankheit und während meines Krankengeldbezuges gekündigt worden.

Da ich zum Zeitpunkt der Kündigung bereits Krankengeld erhalten habe läuft dieser Bezug bis zum Ende meiner Krankschreibung auch weiter und das Arbeitsamt interessiert sich in dieser Zeit nicht für mich. Diese Infomration habe ich im Zusammenarbeit mit einem Sozialdiesnt telefonisch vom zuständigen Arbeitsamt direkt erhalten.
Da ich mich aktuell Arbeitsunfähig im Krankengeldbezug stehe bin ich derzeit nicht vermittelbar und entsprechend gelte ich erst als Arbeitssuchend mit Ende der Krankmeldung...


Zitat (von Anami):
Wer hat das denn gesagt? Wer sich wann für dich interessiert, wird sich bei dir wahrscheinlich schriftlich melden.


...wie gesagt vom Arbeitsamt selber, solange ich noch krankgeschrieben bin und daher weiterhin im Krankengeldbezug stehe interessiert sichd as Arbeitsamt solange nicht für mich bis meine Krankschreibung ausläuft und ich wieder Arbeitsfähig bin.


Zitat (von Anami):
Das liegt ja irgendwann in der Zukunft.

Zu WANN wurdest du gekündigt? bzw. wann ist dein 1.Tag arbeitslos?


Der 1. Tag ohne Arbeitsstelle liegt bereits im September letzten Jahres zurück, zu dem Zeitpunkt erfolgte auch die o.g. Abklärung über das Prozedere...



Aber genau um die Zukunft geht es jetzt bei mir..., wenn die Krankschreibung ausläuft und übergangsweise in eine Krankschreibung mit einer anderen Krankheit übergeht, wie läuft das dann ab, muss ich mich dann beim Arbeitsamt arbeitsunfühig melden bzw. Arbeitslosengeld beantragen, oder läuft das Krankengeld trotzdem weiter, auch wenn es eine andere Krankheit ist...

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#3
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(451 Beiträge, 94x hilfreich)

So lange du nahtlos durchgehend krank geschrieben bist, ist die Agentur für Arbeit nicht zuständig. Unabhängig davon, ob du Krankengeld beziehst. Sobald du aber arbeitsfähig (nicht krankgeschrieben) bist, ist eine persönlich Arbeitslosmeldung und Antragstellung erforderlich. Sollte danach (z.B. ab dem nächsten Tag) eine neue Krankschreibung beginnen, zahlt die Agentur das Alg längstens 6 Wochen als Lohnfortzahlung weiter.

So lange du arbeitsunfähig bist, ist eine Arbeitsuchendmeldung nicht notwendig. Das wäre auch daran erkennbar, dass die Agentur deinen Anruf sicher notiert hat, dich aber nicht arbeitsuchend in die Kartei aufgenommen hat.

"Fachliche Weisungen zur Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit" der Agentur für Arbeit in der Arbeitslosigkeit:

Zitat:
Die Lfz ist fortzuführen, wenn
...
- im unmittelbaren Anschluss an eine bescheinigte AU eine weitere (neue) Erstbescheinigung eingereicht wird.

Daran kann man sehen, dass auch eine nahtlos neu beginnende AU von der Agentur für Arbeit so gesehen wird, als eine durchgehende AU.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40992 Beiträge, 6619x hilfreich)

Zitat (von Partychr):
Der 1. Tag ohne Arbeitsstelle liegt bereits im September letzten Jahres zurück,
Sorry, ich hatte irgendwie die Kündigungsfrist im Hinterkopf.
Zitat (von Partychr):
bis meine Krankschreibung ausläuft und ich wieder Arbeitsfähig bin.
Dann also am 1.Tag der Arbeitsfähigkeit arbeitsuchend+arbeitslos melden.
Zitat (von Partychr):
wenn die Krankschreibung ausläuft und übergangsweise in eine Krankschreibung mit einer anderen Krankheit übergeht,
Das ist dann vielleicht --arbeitsunfähig-- ohne zeitliche Unterbrechung.

Wenn dein 72-Wochen-Krankengeld endet und du am nächsten Tag arbeitsfähig bist--- dann solltest du dich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend+arbeitslos melden.
Wirst du ohne Unterbrechung wegen deiner Wunsch-OP weiter arbeitsunfähig geschrieben, interessiert das die Arbeitsagentur auch nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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