Hallo ihr Lieben,
Ich hoffe ich bin mit meiner Frage im richtigen Bereich.
Wenn ich Arbeitslosengeld
I beziehe und nebenher einen Minijob ausübe,diesen aber selbst irgendwann kündige,wird mir dann das ALG I gesperrt?
Oder verhält es sich in diesem Fall anders als normalerweise?
Danke schon einmal.
Arbeitslosengeld + Minijob,selbst kündigen
14. März 2020
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Frage vom 14. März 2020 | 13:34
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitslosengeld + Minijob,selbst kündigen
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#1
Antwort vom 14. März 2020 | 13:40
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17282x hilfreich)
Ich denke, da wird nichts gesperrt - das ist ja kein versicherungspflichtiger Job.
#2
Antwort vom 14. März 2020 | 17:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32293 Beiträge, 5678x hilfreich)
Nein. Normalerweise wird eine Sperrzeit nach § 159 SGB III ausgesprochen, wenn ein Arbeitsloser sich versicherungswidrig verhält.ZitatOder verhält es sich in diesem Fall anders als normalerweise? :
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html
Wenn ein Arbeitsloser mit ALG1 -Bezug seinen Minijob selbst aufgibt/kündigt, fällt nur sein Nebeneinkommen aus diesem Job weg.
ALG1 wird weiterhin geleistet.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html
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#3
Antwort vom 14. März 2020 | 19:15
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 1x hilfreich)
Sprich die 165 Euro,die man zusätzlich verdienen darf,fallen weg aber das Arbeitslosengeld wird normal weiter gezahlt ohne weitere Abzüge?
Z.B. 600€ wäre ALG I plus 165 euro minijob = 765€.
Wurde der Minijob gekündigt gibt es wieder nur 600€.
Verstehe ich richtig oder?
#4
Antwort vom 14. März 2020 | 19:49
Von
Status: Unbeschreiblich (32293 Beiträge, 5678x hilfreich)
Ja. so ist es.Zitataber das Arbeitslosengeld wird normal weiter gezahlt ohne weitere Abzüge? :
Das verstehst du richtig.
#5
Antwort vom 14. März 2020 | 19:49
Von
Status: Unbeschreiblich (32293 Beiträge, 5678x hilfreich)
Ja. so ist es.Zitataber das Arbeitslosengeld wird normal weiter gezahlt ohne weitere Abzüge? :
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