Hallo, ich habe gleich mehere Fragen. Zu meiner Situation, ich habe gekündigt zum 31.12.2019. Ich war beim Arbeitsamt anfang September und habe mich angemeldet. Die Sachbearbeiterin wollte dann gleich ein Termin machen um mich zu vermitteln. Da ich aber sagte das ich Uralub und Überstunden abbummeln muss bevor die Beschäftigung endet machten wir uns Anfang November ein Termin aus. Da ich 2 Monate auf Reise war. Anfang November wurde der Termin seitens des Arbeitsamt abegesagt.
Jetzt im Dezember fuhr ich zum Arbeitsamt und wollte meine Kündigungsbestätitgung abgeben und die Anträge fürs Arbeitslosen Geld 1 sowie die Arbeitsbescheinigung für mein Arbeitgeber haben.
Ich bekam nur die Arbeitsbescheinigung für mein Arbeitgeber, die Frau sagte zu mir, den Rest mit den Arbeitslosengeld
1 bekommst du dann nächstes Jahr wenn ich am 2.01.2020 erscheine.
Zu mir, ich bin Krankgeschrieben bis zum 31.12.2019 und meine Fragen sind.
Ist das wirklich so das ich die Anträge erst im Neujahr bekomme?
Warum gab Sie mir die Anträge jetzt nicht? damit es zeitig genug geprüft werden kann, auf die Frage meinte die Sachbearbeiterrin, dass es Qautsch wäre,wenn ich die Anträge jetzt bekäme würden sie abgelehnt werden da ich ja nicht Vermittelbar wäre durch meine Krankschreibung.
Da ich über Silvester im Uraub bin und erst am 05.01.2020 anwesen in Deutschland bin, bekomme ich angeblich die Anträge erst am Montag den 06.01.2020. Jetzt die nächste Frage, wie ist das mit der Versicherrung? Müsste ich mich für die 5 Tage selber Versichern da ich erst am 06.01.2020 Versichert bin übers Arbeitsamt? Ehrlich gesagt möchte ich so schnell wie möglich alles über die runden bekommen, da ich am 14.01.2020 nicht mehr in Deutschland bin und für ein Jahr Reise.
-- Editiert von Moderator am 05.12.2019 11:58
-- Thema wurde verschoben am 05.12.2019 11:58
Arbeitslosengeld 1 Frage
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
ZitatIch war beim Arbeitsamt anfang September und habe mich angemeldet. :
Du hast Dich wohl eher bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet.
ZitatIst das wirklich so das ich die Anträge erst im Neujahr bekomme? :
Die Anträge können auch im Netz heruntergeladen werden. Allerdings spricht nichts entgegen, den Antrag bei der Agentur für Arbeit Anfang Januar auszufüllen und abzugeben.
ZitatWarum gab Sie mir die Anträge jetzt nicht? damit es zeitig genug geprüft werden kann, auf die Frage meinte die Sachbearbeiterrin, dass es Qautsch wäre,wenn ich die Anträge jetzt bekäme würden sie abgelehnt werden da ich ja nicht Vermittelbar wäre durch meine Krankschreibung. :
Es ist in der Tat so, dass Du bei Antragstellung nicht arbeitsunfähig sein darfst.
ZitatJetzt die nächste Frage, wie ist das mit der Versicherrung? Müsste ich mich für die 5 Tage selber Versichern da ich erst am 06.01.2020 Versichert bin übers Arbeitsamt? :
Nein.
ZitatEhrlich gesagt möchte ich so schnell wie möglich alles über die runden bekommen, da ich am 14.01.2020 nicht mehr in Deutschland bin und für ein Jahr Reise :
Um ALG I im Ausland beziehen zu können, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein. Die Agentur für Arbeit zahlt dann in der Regel drei Monate, maximal jedoch sechs Monate ALG I.
Bist Du Dir denn im Hinblick auf das Ende der letzten Beschäftigung (https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Arbeitsrecht-__f555759.html) sicher, dass Du tatsächlich ab dem 01.01.2020 Anspruch auf ALG I hast?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke erstmal für die Antwort. Wenn ich das richtig verstehe, durch meine Krankschreibung bin ich nicht vermittelbar und dadurch kann Sie mir fürs Abreitslosengeld 1 keine Anträge geben, erst im Neujahr.
Aber zu mein Urluab über Silvester bis 05.01.2020.Da muss ich mich nicht extra Versichern lassen? Bin ab Neujahr Arbeitssuchend und nicht mehr Versichert über mein Arbeitgeber. Wo bin ich denn Versichert über der Agentur? Mir wurde erklärt das ich erst versichert bin über der Agentur wenn ich am 06.01.2020 die Anträge abhole. Wenn das so wäre, was ist mit den 5 Tagen? Verstehen tue ich das alles nicht, da ich ja von der Agentur für Arbeit nie ein Brief bekommen habe, dass ich bei der Agentur für Arbeit abgemeldet bin. Eigentlich müsste ich doch versichert sein über der Agentur für Arbeit da ich keine neue Arbeit habe und ob ich dann am 06.01 oder 10.01.2020 da hingehe ist doch eigentlich egal.
Anspruch auf ALG 1 hab ich nicht da ich die Sperre soweiso hab von 3 Monaten.( Habe selbst gekündigt) Ich möchte ja nur das ich die Sperre dann bekomme und wärendessen Reise ich für paar Monate. So das wenn ich wieder komme nach 3 bzw 6 Monate Arbeitslosengeld 1 beziehen kann.
-- Editiert von julia87s am 05.12.2019 13:36
Stehst Du in Bezug von Krankengeld?
nein da ich nicht länger als 6 wochen im einen Jahr auf eine Krankheit krankgeschrieben bin.
Wenn Du im Januar die Voraussetzung für ALG i erfüllst und nur deshalb nicht ALG erhältst, weil Dir eine Sperre auferlegt wurde, bist Du den gesamten Januar kranken- und pflegeversichert.
Die Beantragung muss - wie gesagt - auch nicht bereits in diesem Jahr erfolgen, zumal ALG i rückwirkend gezahlt wird. Im Übrigen benötigt die Agentur für Arbeit für die Bescheidung des Antrages die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Da die TE allerdings die Voraussetzungen für ALGII aufgrund des praktischerweise direkt an die Krankheit anschließenden geplanten Auslandsaufenthaltes nicht erfüllen dürfte, stellt sich schon die Frage, wie das mit der Krankenverischerung laufen soll.ZitatWenn Du im Januar die Voraussetzung für ALG i erfüllst und nur deshalb nicht ALG erhältst, weil Dir eine Sperre auferlegt wurde, bist Du den gesamten Januar kranken- und pflegeversichert. :
Eine Option: Wohnsitz Abmeldung bzw. ins Ausland versichern. Dann muss man sich in Deutschland nicht (mehr) versichern.
ZitatDa die TE allerdings die Voraussetzungen für ALGII aufgrund des praktischerweise direkt an die Krankheit anschließenden geplanten Auslandsaufenthaltes nicht erfüllen dürfte, stellt sich schon die Frage, wie das mit der Krankenverischerung laufen soll. :
Es soll hier wohl um ALG I gehen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
25 Antworten