Arbeitslosengeld 1 Kürzung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit

2. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Geralt von Riva
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld 1 Kürzung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit

Hallo zusammen,

eine ältere Person in meinem Umfeld ist zurzeit arbeitslos und erhält Arbeitslosengeld 1.
Jetzt fühlt er sich aufgrund verschiedener Krankheiten nicht mehr imstande eine Tätigkeit anzunehmen, die er vor der Arbeitslosigkeit ausgeführt hat, des weiteren fühlt er sich auch nicht mehr imstande 100% zu arbeiten.

Eine Bekannte hat mich nun darauf aufmerksam gemacht, dass das Arbeitsamt nun theoretisch seine Bezüge an das Gehalt anpassen könnte, dass er potenziell in einem stundenreduzierten, "simpleren" Job verdienen könnte.

Also bspw. hat er davor in einem Betrieb als Personaler einen Wert X verdient. und bekommt nun einen Prozentsatz von X als Arbeitslosengeld 1. Nun kann er aber nicht mehr als Personaler arbeiten, sondern nur noch in weniger fordernden Jobs, die dementsprechend schlechter bezahlt sind, zusätzlich möchte er auch nur noch maximal 60% Stunden arbeiten. Für diese Arbeit würde er noch nur den Lohn Y erhalten. Sein Lohn (Y) wäre deutlich geringer als der Lohn (X), den er zuvor erhalten hat. Könnte das Arbeitsamt nun sagen: "Naja Herr Müller, Sie können ja nur noch maximal als Y arbeiten und erhalten, dementsprechend auch nur noch einen Prozentsatz von Y als Gehalt." und praktisch dann so seine Bezüge kürzen?

Vielen Dank für alle Antworten
Liebe Grüße
Geralt

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Geralt von Riva):
dass das Arbeitsamt nun theoretisch seine Bezüge an das Gehalt anpassen könnte, dass er potenziell in einem stundenreduzierten, "simpleren" Job verdienen könnte.
Nein, das geht nicht.
Das ALG1 von Herrn P ist eine Versicherungsleistung resultierend aus seinem früheren Einkommen.
Bis zum Ende dieser Leistungsbezugszeit wird die jetzt festgestellte Summe gezahlt.
Zitat (von Geralt von Riva):
Könnte das Arbeitsamt nun sagen: "
Nein, das geht nicht.
Für den Fall, dass Herr P einen anderen Job findet und dort weniger verdient...und nach mind. 1 Jahr wieder arbeitslos würde... wird die Arbeitsagentur erst dann aufgrund dieser neuen Verhältnisse das neue ALG1 berechnen.

Herr P kann sich aber durchaus auf solche anderen Jobs bewerben. Denn irgendwie solls ja weitergehen nach Ende von ALG1.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Anamis Antwort ist falsch: Ist man nicht mehr bereit oder in der Lage, die alte Stundenzahl zu arbeiten, verringert sich das Bemessungsentgelt und damit das Arbeitslosengeld (§ 151(5) SGB 3).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

(Editiert - unterlassen Sie solche "Ratschläge"!)

-- Editiert von Moderator am 02.07.2022 18:04

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Anami, normalerweise geben wir hier keine Gebrausanweisungen zum Betrug. Man ist verpflichtet, jede Änderung mitzuteilen.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 02.07.2022 17:52

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Geralt von Riva):
Jetzt fühlt er sich

Irgendwelche Gefühle muss man keinem Amt mitteilen. Sollte man auch nicht.
Wenn man Fakten hat, dann kann man weitersehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Wer vom Arzt länger als 6 Wochen --arbeitsunfähig--geschrieben wird, verliert seinen ALG1-Anspruch.
Wer nicht vom Arzt --arbeitsunfähig -- geschrieben wird, behält seinen ALG1-Anspruch.
Ich konnte nicht lesen, dass Herr P jetzt arbeitsunfähig ist.
Ich konnte nicht lesen, dass er nur schlechter bezahlt und in Teilzeit arbeiten könnte.

Zitat (von wirdwerden):
Man ist verpflichtet, jede Änderung mitzuteilen.
Welche Änderung meinst du?
JEDE Änderung muss ganz sicher nicht mitgeteilt werden und das wäre mitnichten Betrug.

Zitat (von Geralt von Riva):
Nun kann er aber nicht mehr als Personaler arbeiten,
Wer hat denn das festgestellt? Oder ist das nur sein Gefühl und seine Meinung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ich konnte nicht lesen, dass er nur schlechter bezahlt und in Teilzeit arbeiten könnte. Er MÖCHTE aber nur noch 60 % arbeiten - er ist also nicht bereit, die alte Stundenzahl zu arbeiten.
JEDE Änderung muss ganz sicher nicht mitgeteilt werden Diese allerdings schon.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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