Hallo Community,
mein befristeter Leiharbeitsvertrag läuft jetzt Ende des Monats aus und habe zu meinem ALG1 einige Fragen.
am besten fange ich mal mit den Nebenumständen an.
Mein Arbeitslosengeldanspruch hab ich ca. ausgerechnet da sich mein Brutto immer so um 100-200 Euro dreht... Sagen wir mal laut meinen Rechnungen müsste ich so ca. bei 1500 Euro landen.
Zu mir: verheiratet, ungelernt, ein Kind, Steuerklasse 3...
Verdiene aktuell 19,80 Euro die Stunde plus Schichtzulage 10 % (arbeite nur Früh- und Mittag, 5- Tage Mo-Fr.).
Bekomme jetzt schon Briefe das ich mich hier und da bei Leihfirmen bewerben soll ( 6- Monate Verträge, suchen belastbare Menschen, Lohn zwischen 10-13 Euro).
Soweit ich weiß muss ich mich die ersten 3 Monate auf nichts melden was mehr 20 % unter meinem alten Lohn ist und danach von 3- 6 Monaten nichts was unter 30 % ist. Sehe ich das richtig das ich das ablehnen kann?
Zur Erklärung will mich vor nichts drücken oder sonstwas! Nur mein Recht, nicht mehr und nicht weniger... deshalb frage ich... Ausserdem brauche ich es nur für genau 6 Monate da ich zum 01.01 eine Stelle anfangen kann bei der ich genug verdiene das ich dann nichts mehr brauche...
Will mich nur nicht in irgendwelche Massnahmen reinstecken lassen die ich dann wieder abbreche.
Oder z.B. mir wird eine Arbeit angeboten die sagen wir 19 % weniger Lohn bietet aber auf 3 Schichten1 bzw noch schlimmer 4 Schichten... Eigentlich verdiene ich doch dann deutlich weniger wie vorher da ich ja nur über die Nachtschichtzulage auf die Summe komme... Oder ich muss weit fahren und Sprit verbrennen... Fragen über Fragen.
Glaube ja nicht das der Sachbearbeiter Ruhe gibt wenn ich ihm schriftlich mitbringe bzw ein Arbeitsvertrag das ich zum 01.01 anfangen kann. Bewerben muss ich mich auf alles was die mir schicken, aber kann ich anrufen und sagen für diese und diese Summe (max. 20% bzw. 30% weniger) würde ich kommen oder kann ich direkt auf dem Arbeitsamt sagen sowas brauchen sie mir nicht anzubieten, die versuchen natürlich alles unter zukriegen in den Leihfirmen.
Was kann ich ablehnen (z.B. Wiedereingliederung hab ich gelesen nie unterschreiben), was MUSS ich machen?
Ich versuche jetzt die Grundfragen beantwortet zu bekommen und was offen bleibt gehe ich zu den Nachbarn von Frag-einen-Anwalt.
Vielen Dank für jeden Tipp und wie gesagt will nichts geschenkt! Nur mein Recht! LG
-- Editiert von $$Big-t$$ am 15.06.2019 22:09
Arbeitslosengeld 1 Rechte und Pflichten
15. Juni 2019
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Frage vom 15. Juni 2019 | 21:52
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 19x hilfreich)
Arbeitslosengeld 1 Rechte und Pflichten
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#1
Antwort vom 16. Juni 2019 | 00:04
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
ZitatGlaube ja nicht das der Sachbearbeiter Ruhe gibt wenn ich ihm schriftlich mitbringe bzw ein Arbeitsvertrag das ich zum 01.01 anfangen kann. :
Bei mir war dann Ruhe, waren zwar keine 6 Monate, sondern nur 2, aber wenn Du einen neuen Job fest hast, sollte sich das erledigt haben.
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