Arbeitslosengeld 1 und Bafög

4. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
ihef
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 55x hilfreich)
Arbeitslosengeld 1 und Bafög

Hallo,

Seit September 2010 besucht Person x eine eine einjährige Schule zur Erlangung der Fachhochschulreife nach zuvor abgeschloßener Berufsausbildung ( im Beamtendeutsch Fachoberschule und für die gibt es kein Bafög; nur in
Ausnahmefällen). Nach langem hin und her, bekommt sie kein Bafög.

II. Ausnahme: Elternunabhängige Förderung



§ 11 Abs. 3 BAföG enthält Ausnahmen von der elternabhängigen Förderung. Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn Auszubildende



ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen,

bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet haben,

bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig waren oder

bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Fall einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig waren

III. Zweiter Bildungsweg (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG)

Junge Frauen und Männer, die nach einem Mittleren Bildungsabschluss und einer Lehre ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen, erhalten gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG unabhängig vom Einkommen der Eltern Leistungen nach dem BAföG. Die Privilegierung der sog. Abitur-Nachholphase ist angesichts der großen Bedeutung des Zweiten Bildungsweges gerechtfertigt.

Warum bekommt er/sie keine elternunabhängige Förderung ?

Er/Sie besucht doch das Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife ( Wirtschaft) in Baden-Württemberg ??!!


[b]ALG 1 :

Wie oben erwähnt hat er/sie eine Ausbildung gemacht und auch gearbeitet... Er/Sie hätte also auch einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. So...

Er/sie hat durchs Internet gestöbert und gelesen, dass man bei Schülern davon ausgeht, dass Sie nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten können... Somit wäre kein Arbeitslosengeldbezug 1 möglich... Was wissen Sie darüber ?

Außer Person X kann diese Tatsache widerlegen... Dann voller ALG-Bezug möglich ?

Wäre aber eine schlechte Lösung ( falls dem Antrag überhaupt erstmal stattgegeben würde ), da er/sie eigentlich genug für die Schule zu lernen habe und das Arbeitsamt sicherlich mit Jobangeboten nervt. Oder gibt für sie/ihn Möglichkeiten dies geschickt zu umgehen ?

Gibt es die Möglichkeit dieses Schuljahr als Fortbildung bei der "Agentur für Arbeit" durch zu bekommen ?
( meistens erhält man Arbeitslosengeld bei einer Fortbildungsmaßnahme weiter... )

Wer hat dazu Agentur für Arbeit "Insiderwissen" ?

Wie sehen sonst die Möglichkeiten/Tipps/Tricks im Allgemeinen aus ?


Worum es ihm/ihr auch geht :

Aus seiner/ihrer Sicht ist es nicht einzusehen, dass er/sie dafür bestraft werde, dass er/sie sich weiterbildet und sein/ihr ganzes Erspartes in diesem Jahr aufbraucht. Er/Sie hätte nämlich genauso sagen gekonnt :

"Meld dich arbeitslos, beziehe ein paar Monate ALG 1 und genieße das Leben..."

Wobei er/sie Arbeitslosen damit jetzt NICHT unterstellen will, dass sie unwillig etc. sind !!! Das will er/sie ausdrücklich betonen !! Nicht falsch verstehen bzw. auslegen !!

Er/sie meint außerdem..

- dass nur gut ausgebildete Personen auf Dauer den Wohlstand sichern, in sofern würde ihre/seine Bildung auch der Gesellschaft irgendwann zugute kommen...

- dass es nicht gerecht, da er/sie, auch mit ALG 1 daheim sitzen könne.

- Warum sollen ihre/seine Eltern mit ihrem Einkommen während diesem Schuljahr für ihn/sie mit aufkommen, wie vom Amt verlangt...?

- Jetzt sollen seine/ihre Eltern von ihrem hart verdienten Lohn wieder an ihn/sie etwas abgeben, verdiene er/sie dann selber wieder etwas, müsse er/sie die Renten von Kinderlosen bzw. die Allgemeinheit mit Steuern mitfinanzieren....

- dass Banken in der Krise viel Geld verschlungen hätten und für ihn/sie solle jetzt nichts mehr übrig sein

Und er/sie solle jetzt schauen wie er/sie ohne staatliche Hilfe klar komme...

Und später will der Staat/die Gesellschaft wieder dran teilhaben ??!!

( Durch höheren Bruttolohn durch Weiterbildung/Wissen)

Er/Sie könne das Ganze sicher noch ausführen etc.,

Danke für die Antworten ...

p.s. Sorry, wenn es nicht so einfach aufgrund der Formvorschriften zu lesen ist

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

also, ich weiss nicht, was die Bankenkrise damit zu tun hat. Gut. Da hat jemand eine abgeschlossene Ausbildung. Warum soll irgend jemand ausser dem Betroffenen noch irgendwas zusätzlich finanzieren?

Abgesehen davon gibt es viele Möglichkeiten der Eigenfinanzierung.

wirdwerden

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#2
 Von 
ihef
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 55x hilfreich)

zu "wird werden" :

Über Alg 1 kann man in diesem Zusammenhang diskutieren...

Aber die entscheidente Frage ist, wie Kolleg gesetzlich definiert ist...

Zur Person X hieß es im Bescheid nämlich, er/sie hätte keinen Anspruch auf elternunabhängiges Bafög... aber er/sie besucht das BERUFSKOLLEG zum Erwerb der Fachhochschulreife ...

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