Aufstockung arbeitslosengeld auf 67%
Hey Leute,Bin im Juli 2020 Vater geworden und habe erst letzte Woche mitbekommen das man das arbeitslosengeld von 60 auf 67 % aufstocken kann. Ich befinde mich momentan in einer umschulung erhalte also vom Amt arbeitslosengeld. Hab vorgestern den Antrag auf die 67 % abgeschickt und es wurde am nächsten Tag bewilligt bzw habe ich einen Bescheid bekommen in dem drinn steht das ich ab dem 01.03.2021 die 67 % Prozent kriege. Mein Kind ist aber letztes Jahr im Juli auf die Welt gekommen werden die 67% nicht rückwirkend gezahlt? Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus oder war schon mal in der selben Situation.Danke schon mal im voraus
Arbeitslosengeld Aufstockung 67%
7. März 2021
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Frage vom 7. März 2021 | 07:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld Aufstockung 67%
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#1
Antwort vom 7. März 2021 | 11:47
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
In der Regel greift so etwas immer ab Antragstellung. Also nicht rückwirkend
#2
Antwort vom 7. März 2021 | 12:56
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Es ist vielmehr so, dass das ALG anders bemessen wird, wenn die Voraussetzungen nach § 149 SGB III bei Antragstellung erfüllt sind.Zitathabe erst letzte Woche mitbekommen das man das arbeitslosengeld von 60 auf 67 % aufstocken kann. :
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__149.html
Seit wann beziehst du ALG?
Auf welches Gesetz bezieht sich die Arbeitsagentur in der aktuellen Bewilligung?
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#3
Antwort vom 14. April 2021 | 20:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo Hipp89!
Schreibe einfach diesbezüglich deiner Agentur für Arbeit nochmals eine kurze E-Mail mit der Erläuterung, wie du sie auch hier geschrieben hast. Die Sachbearbeiter werden sich dies dann nochmals ansehen und ggf. mit dem höheren Prozentsatz bewilligen. Du kannst auch mit dazu schreiben, dass du einen Rückruf erhalten möchtest, um das Anliegen direkt mit einem Mitarbeiter zu klären.
Viele Grüße
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