Arbeitslosengeld-Bemessungsgrundlage!

12. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Adolfo
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld-Bemessungsgrundlage!

Ein Bekannter bekommt seit drei Monaten ca.860 Euro Arbeitslosengeld.
Jetzt hat er ein Angebot für einige Tage in der Woche für ca.700 Euro zu kellnern--natürlich angemeldet!Der Inhaber möchte für ihn ersteinamal zur Probe arbeiten lassen! Wenn es funktioniert würde er ihn dann voll anstellen!wenn nicht--wie wird dann sein Arbeitslosengeld berechnet--dann auf Basis des 700 Eurojobs?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

ALG wird erst nach einer neuen Beschäftigung von einem Jahr neu berechnet. Wenn du kürzer beschäftigt bist bekommst du das gleiche ALG wie vor der Beschäftigung!!

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

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