Arbeitslosengeld I Antrag ohne arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet zu haben?

25. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
go642328-11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld I Antrag ohne arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet zu haben?

Hallo liebe Community,

dies ist mein erster Beitrag hier, und ich hoffe, dass ich eine Antwort bekommen kann.

Ich hatte 3 Jahre lang in einem Kosmetikstudio gearbeitet, welches im Februar dieses Jahres schließen musste. Da ich bisher noch nie arbeitslos war, wusste ich nicht genau, wie man mit Arbeitslosigkeit umgeht.

Ich rief die Hotline der Arbeitsagentur an, um mich beraten zu lassen. Nachdem man sich meine Situation angehört hatte, wurde mir mitgeteilt, dass ich einen Account auf ihrem Portal erstellen solle und darüber einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen könne. Diesen Schritt habe ich entsprechend unternommen, und danach erschien in meinem Profil die Meldung:

"Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Bitte haben Sie etwas Geduld. Wenn Ihre Agentur für Arbeit sich bei Ihnen meldet und weitere Dokumente benötigt, können Sie diese hier hochladen."

In den letzten sechs Monaten habe ich, wie gewohnt, nach Arbeit gesucht. Leider konnte ich bisher keine neue Stelle finden. Jedes Mal, wenn ich meinen Antragsstatus überprüfte, erschien dieselbe Meldung. Ich habe auch erneut die Hotline der Arbeitsagentur kontaktiert, jedoch konnte man mir hier nicht wirklich weiterhelfen.

Heute hat mich ein Freund persönlich zum Jobcenter begleitet, um nach dem Stand meines Antrags zu fragen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich einen Fehler gemacht habe.

Die korrekten Schritte sind wohl:

Job verloren? -> Arbeitssuchend melden -> Arbeitslos melden -> Antrag auf Arbeitslosengeld stellen

Ich habe mich nicht rechtzeitig arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet, weshalb mein Antrag anscheinend nicht bearbeitet wurde.

Heute wurde ich also, ein halbes Jahr später, arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet. Daher wird mir das Geld erst ab heute ausgezahlt und nicht rückwirkend.

Nun zu meiner Frage:

Offensichtlich habe ich hier einen schwerwiegenden Fehler gemacht. Da ich jedoch zuvor noch nie arbeitslos war und diese gesamte Prozedur neu für mich ist, war mir nicht klar, dass diese Schritte notwendig sind (Arbeitssuchend und arbeitslos melden). Warum wurde mein Antrag nicht einfach abgelehnt mit dem Hinweis, mich erst arbeitssuchend und arbeitslos zu melden? Stattdessen hieß es nur: "Ihr Antrag wird bearbeitet... wir melden uns, wenn wir noch weitere Informationen von Ihnen benötigen."

In dieser Zeit habe ich von meinen Ersparnissen gelebt, und die Zahlungen vom Amt wären sehr wichtig, da ich noch 2 Kinder habe und finanziell darauf angewiesen bin.

Gibt es eine Möglichkeit, etwas zu unternehmen, damit das Amt die Zahlungen auch rückwirkend leistet?

Vielen Dank fürs Lesen meiner Frage, ich freue mich auf jede Antwort.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

War es wirklich das Jobcenter, bei dem Sie heute gewesen sind? Das Jobcenter zahlt Bürgergeld. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen wollten, dann ist die Agentur für Arbeit zuständig.

Sie könnten dennoch jetzt versuchen, zu dem Jobcenter zu gehen und dort rückwirkend Bürgergeld zu beantragen. Weisen Sie dabei darauf hin, dass Sie nur deshab nicht schon früher Bürgergeld beantragt haben, weil Sie davon ausgegangen sind, dass Sie Arbeitslosengeld erhalten werden.

Denn Arbeitslosengeld werden Sie vermutlich nicht rückwirkend bekommen.

Möglicherweise ist Ihnen die Agentur für Arbeit wegen unvollständiger Beratung zum Ersatz eines (möglichen) Schadens verpflichtet. Einen solchen Anspruch müssten Sie aber von einem Rechtsanwalt prüfen und ggf. durchsetzen lassen. Ich wäre da wenig optimistisch.

Wie viel haben Sie denn früher brutto verdient? Möglicherweise wäre das Arbeitslosengeld sowieso nicht besonders hch gewesen. Mit zwei Kindern könnte es sein, dass Bürgergeld vergleichbar hoch gewesen wäre wie Arbeitslosengeld. Wenn Sie Bürgergeld tatsächlich rückwirkend bekommen sollten, dann würde vielleicht nur noch ein allenfalls sehr geringer Schaden bleiben.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30326 Beiträge, 5423x hilfreich)

Zitat (von go642328-11):
Ich rief die Hotline der Arbeitsagentur an, um mich beraten zu lassen.
Ja, das ist ein Weg. Ein anderer Weg wäre, mal das Internet und Mr. google zu bemühen.
Zitat (von go642328-11):
Heute hat mich ein Freund persönlich zum Jobcenter begleitet
Heute??? Beim JC gibts Bürgergeld...früher ALG 2 bzw. Hartz 4.

Dein Antrag ist entweder bei der falschen Behörde gestellt oder übers online-Portal *falsch geschaltet/nicht freigeschaltet*. Oder du hast dich nicht arbeitslos ab Tag xx gemeldet.

Meine Fragen:
- Warum wart ihr beim Jobcenter?
- War dein Job ein sv-pflichtiger? d.h. mehr als Minijob?
- Was ist nicht rechtzeitig? Nenn mal bitte das Datum deiner online-Antragstellung
- Wer beim JC hat dir das heute gesagt?

Im Februar schloss der Kosmetik-Laden, vorher wurdest du vermutlich gekündigt.
Das wäre der Zeitpunkt für die Arbeitsuchend-Meldung. iaR weisen Arbeitgeber im Kündigungsschreiben darauf hin, was man tun solle.
Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (im Februar) soll man sich arbeitslos melden.
Ab diesem Tag hätte man Anspruch auf ALG, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Nach der Antwort auf die Fragen--- könnte man Hinweise zum weiteren Vorgehen geben.
Vielleicht geht auch nichts mehr mit ---rückwirkend---.
Vielleicht nur noch rückwirkend ab 1.8.23--- Bürgergeld

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go642328-11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen,

ich korrigiere mich: Ich war heute beim Arbeitsamt und nicht im Jobcenter. Wie Sie sehen können, habe ich selbst mit den Begrifflichkeiten Schwierigkeiten :( .

Der Bruttolohn betrug 1800 Euro, das bedeutet, dass die Stelle der Sozialversicherungspflicht unterlag. Netto habe ich etwa 1400 Euro erhalten. Ich habe den Antrag ziemlich genau einen Tag nach meiner Entlassung gestellt. Auf dem Antrag oder im Verlauf kann man ganz genau sehen, wann der Antrag gestellt wurde.

Heute hat der Sachbearbeiter mich lediglich als arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet. Mehr hat er nicht getan und erklärte nur, dass eine rückwirkende Zahlung wohl nicht möglich ist, da alles klar und deutlich online beschrieben ist.

Leider muss ich zu meiner Schande gestehen, dass ich nicht gründlich recherchiert habe und mich auf die Aussage des Mitarbeiters bei der Hotline verlassen habe.

Den Weg einer Rechtshilfe habe ich bereits in Erwägung gezogen, bin mir jedoch nicht sicher, ob ich mir überhaupt einen Anwalt leisten kann.

Ich werde es mit dem Bürgergeld versuchen, vielleicht erbarmt sich jemand und kann mir helfen.

Ich danke Ihnen schon im Voraus für die freundlichen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30326 Beiträge, 5423x hilfreich)

Zitat (von go642328-11):
Ich habe den Antrag ziemlich genau einen Tag nach meiner Entlassung gestellt.
Entlassung gibt es nicht. Es gibt eine betriebsbedingte Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Beide haben mindestens 1 wichtiges Datum.
Ja, mit diesem Gehalt hast du Anspruch auf ALG , weil das eine sv-pflichtige Beschäftigung war.
Zitat (von go642328-11):
Auf dem Antrag oder im Verlauf kann man ganz genau sehen,
Würdest du uns das ganz genaue Datum verraten?
Es müssten 2 sein.
a) arbeitsuchend ab xx Datum. = als du wusstest, dass der Arbeitgeber das Studio schließt.
b) arbeitslos ab xx Datum. = als das Studio tatsächlich geschlossen war.
Zitat (von go642328-11):
Heute hat der Sachbearbeiter mich lediglich als arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet.
Ab heute.
Dann geht nichts rückwirkend und ob du vom Jobcenter als Ergänzung noch Bürgergeld bekommst, hängt von deinem *Bedarf* ab.
Ob Bürgergeld---> kann man hier errechnen, wenn man das Alter deiner Kinder und die Höhe deiner Wohnkosten kennt.

ALG ist 67 % deines Netto =Einkommen also ca. 940,-, monatlich ab 25.8.23
Dazu bekommst du wie bisher Kindergeld 2x 250,- =Einkommen.
Dazu wie bisher evtl. Unterhalt vom Kindsvater oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.=Einkommen.
In Summe wäre das dein Einkommen.

Zitat (von go642328-11):
Den Weg einer Rechtshilfe habe ich bereits in Erwägung gezogen, bin mir jedoch nicht sicher, ob ich mir überhaupt einen Anwalt leisten kann.
Den Weg kannst du dir sparen. Es war dein Fehler.
ALG---ab Arbeitslosmeldung. Diese Aussage heute war korrekt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Frieder01
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 21x hilfreich)

Zwingende Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die persönliche Arbeitslosmeldung (seit 2022 auch online mit einem digitalen Personalausweis möglich). Alg wird frühestens ab dem Tag der persönlichen Meldung gezahlt.
Dass der eingereichten Alg-Antrag zunächst nicht abgelehnt wurde, hat einen logischen Hintergrund: Ein Alg-Antrag kann online gestellt werden. Man kann ihn aber auch zusenden lassen. Die folgende Rückgabe/Rücksendung erfolgt meist vor Eintritt der Arbeitslosmeldung. Der Antrag selbst ist deshalb trotzdem gültig. Jetzt wartet die Agentur die persönliche Arbeitslosmeldung ab. Erst zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung sind alle Voraussetzungen für die Zahlung des Alg erfüllt.

Bei der Online-Antragstellung kann man auch gleich einen Beratungstermin vereinbaren. Durch diesen Termin erfolgt die Arbeitslosmeldung. Im Onlineportal der Antragstellung erscheint dann unter Pkt. Arbeitslosmeldung ein Hinweise, dass diese beim gebuchten Termin erfolgt. Zur Arbeitslosmeldung reicht aber auch eine Vorsprache in der Anmeldung der Agentur. Übrigens wird in nächster Zeit an @go642328-11 eine Einladung zur Beratung erfogen.

Ich Frage mich jetzt, ob das Merkblatt für Arbeitslose zugesandt wurde. Liest natürlich kaum jemand. Dort gibt es auch einen Passus Arbeitslosmeldung. Ich Frage mich aber auch, was die Telefonauskunft später gemacht oder nicht gemacht hat. Da die Daten von @go642328-11 durch die Online-Meldung bereits erfasst waren, sollte die Telefon-Hotline auch einen Eintrag über den Grund des Anrufs vorgenommen haben. Im Idealfall. Man darf sich die Einträge zeigen lassen.

Aber wie schon geschrieben wurde: Rückwirkend gibt es kein Alg. Nur eine Klage kann evtl. etwas daran ändern. Welche Infos im Internet gelesen wurden, wurde nicht geschrieben. Vermutlich war es nicht diese Info: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-141_ba015148.pdf.

-- Editiert von User am 25. August 2023 19:50

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Frieder01
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich muss mich hinsichtlich der Erfassung des Anliegens bei einem Anruf berichtigen. Die Telefonhotline erfasst, wenn sie das Anliegen nicht klären kann, keinen Eintrag in den gespeicherten Daten, sondern schickt an das zuständige Team (Arbeitsvermittlung oder Arbeitslosengeld) eine Benachrichtigung. Diese müssen dann reagieren. Aber wie gesagt, ob das erfolgt ist, ist nicht unbedingt klar. Hat @go642328-11 beim Anruf auch ihre Daten angegeben, sodass die erfassten Daten aufgerufen werden konnten? Wie hat die Telefonhotline weiter reagiert bzw. nicht reagiert. Auch hätte die Telefonhotline, bei genauem Nachsehen, die fehlende Arbeitslosmeldung erkennen müssen.

-- Editiert von User am 25. August 2023 20:21

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115977 Beiträge, 39190x hilfreich)

Zitat (von go642328-11):
Gibt es eine Möglichkeit, etwas zu unternehmen, damit das Amt die Zahlungen auch rückwirkend leistet?

Ich fürchte nicht.
Hier liegt Eigenverschulden des Bürgers vor - und Kulanz ist gesetzlich nicht wirklich erlaubt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(730 Beiträge, 328x hilfreich)

Au weia, du könntest auch noch ein Problem mit deiner Krankenversicherung bekommen. Haben die sich noch nicht gemeldet und wollten Beiträge?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)


Zitat:
Ja, das ist ein Weg. Ein anderer Weg wäre, mal das Internet und Mr. google zu bemühen.
Und dann? Dann landet man als Ratsuchende bei so unsinnigen Antworten. Die gesetzlich vorgesehe Beratung bei der zuständigen Behörde ist da normalerweise schon eher der richtige Schritt. Gerade die Hotline der Arbeitsagentur ist aber für zweifelhafte Auskünfte bekannt.

Zitat:
Hier liegt Eigenverschulden des Bürgers vor
Der gesetzlichen Konzeption nach tritt die Eigenverantwortung des Bürgers im Sozialrecht weit in den Hintergrund. Der Bürger soll sich darauf verlassen können, von der Arbeitsagentur (und anderen Behörden) bestmöglich und vollständig beraten zu werden. Das ggf. auch ohne Nachfrage des Bürgers. Das ist eines der Serviceangebote, für die der Bürger mit einen Abgaben bezahlt.

Wenn die Arbeitsagentur dann auch nach sechs Monaten, also auch zu einem Zeitpunkt, zu dem sie über den Antrag längst hätte entschieden haben müssen, noch immer nicht auf das Fehlen der Arbeitslosmeldung hingewiesen hat und den Antrag lieber irgendwo verstauben lässt, dann ist es zweifelhaft, ob die Behörde ihren Service Auftrag erfüllt hat.

Im Übrigen halte ich es für zweifelhaft, ob man jedem beliebigen Bürger so einfach ein Verschulden vorwerfen kann, nur weil dieser nicht verstanden hat, dass nach Arbeitsuchendmeldung und Antrag auf Arbeitslosengeld auch noch eine Arbeitslosmeldung notwendig sein soll. Für den durchschnittlichen Bürger sind das Synonyme.

Zitat:
Erst zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung sind alle Voraussetzungen für die Zahlung des Alg erfüllt.
Das ist natürlich richtig. Aber es gibt doch keine Regel, nach der über Anträge nur entschieden werden darf, wenn die Voraussetzungen der beantragten Leistungen alle gegeben sind. Die Arbeitsagentur kann Anträge bei Fehlen von Voraussetzungen wie jede andere Behörde auch ablehnen (und tut dies auch). Die Arbeitslosmeldung ist in diesem Zusammenhang eine Voraussetzung wie jede andere.

Irgendwann muss die Behörde sogar entscheiden. Siehe § 88 SGG.

Zitat:
Dass der eingereichten Alg-Antrag zunächst nicht abgelehnt wurde, hat einen logischen Hintergrund: Ein Alg-Antrag kann online gestellt werden. Man kann ihn aber auch zusenden lassen. Die folgende Rückgabe/Rücksendung erfolgt meist vor Eintritt der Arbeitslosmeldung. Der Antrag selbst ist deshalb trotzdem gültig. Jetzt wartet die Agentur die persönliche Arbeitslosmeldung ab.
Das entspricht nicht meinem EIndruck von der "Strategie" der Arbeitsagentur. Wenn ein Antrag, aber keine Arbeitslosmeldung vorliegt, dann versendet die Arbeitsagentur meines Erachtens entsprechende Schreiben an den Antragsteller, in denen dieser an das Fehler der Arbeitslosmeldung erinnert wird. Irgendwann dann lehnt die Arbeitsagentur den Antrag auch ganz einfach ab (wie es gesetzlich wohl auch gewollt ist).

Dass es hier solche (postalischen) Hinweisschreiben nicht gegeben haben soll, wundert mich ein wenig.

Zitat:
Heute hat der Sachbearbeiter mich lediglich als arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet.
Warum das? Sie sind immer noch arbeitslos, oder? Dann melden Sie sich ganz dringend auch arbeitslos. Dazu müssen Sie wieder persönlich hingehen. Oder Sie erledigen das online, wenn Sie über einen e-Ausweis verfügen.

Zitat:
Der Bruttolohn betrug 1800 Euro, das bedeutet, dass die Stelle der Sozialversicherungspflicht unterlag.
Dann hätte das Arbeitslosengeld aber sowieso unter 1000 Euro/Monat gelegen. Hätte das gereicht?

Wo wohnt der andere Elternteil der Kinder und welches Einkommen hat er? Wohnen Sie mit den Kindern alleine?

Vielleicht sollten Sie auch versuchen, Wohngeld zu bekommen. Zum einen für die Zukunft. Zum anderen könnten sie auch hier versuchen, unter Hinweis auf das beantragte, aber nicht erhaltene Arbeitslosengeld rückwirkende Leistungen zu erhalten.

-- Editiert von User am 25. August 2023 23:01

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30326 Beiträge, 5423x hilfreich)


Zitat (von Zuckerberg):
Möglicherweise ist Ihnen die Agentur für Arbeit wegen unvollständiger Beratung zum Ersatz eines (möglichen) Schadens verpflichtet. Einen solchen Anspruch müssten Sie aber von einem Rechtsanwalt prüfen und ggf. durchsetzen lassen.
Solch unsinnige Hinweise findet man zu Hauf in *Rechtsforen*.
Zitat (von Zuckerberg):
dann ist es zweifelhaft, ob die Behörde ihren Service Auftrag erfüllt hat.
Das ist hier absolut nicht zweifelhaft. Es gibt nicht umsonst 2 Meldungen --arbeitsuchend-- und --arbeitslos- und sie haben ziemliche Unterschiede/Auswirkungen. Das ist eine alte Binsenweisheit und mich wundert, dass von dir hierzu derartige Statements mit Schuldzuweisung an die Arbeitsagentur kommen.
Zitat (von Zuckerberg):
Dass es hier solche (postalischen) Hinweisschreiben nicht gegeben haben soll, wundert mich ein wenig.
Auch das ist nicht verwunderlich, sondern sehr nachvollziehbar, wenn es an einer der beiden Voraussetzungen fehlt.
1.Es muss eine ---Arbeitslos-Meldung-- vorliegen, damit die Leistungsabteilung beginnen kann, Leistung=ALG=Geld=Anspruch ab Tag x zu berechnen.
2. Bei der --Arbeitsuchend-Meldung-- sind nur Arbeitsvermittler involviert. Die sollen den Arbeitsuchenden möglichst vor Beginn der Arbeitslosigkeit wieder in Arbeit bringen.
Das ist das kleine 1x1 der Arbeitsagentur.
Zitat (von Zuckerberg):
Warum das?
Was für einen unsinnige Frage. Die SB der Arbeitsagentur hat am 25.8.23 (also gestern) die TE bei persönlicher Vorsprache arbeitsuchend+arbeitslos ins System genommen.
Der Hinweis auf Wohngeld-Antrag (anstelle Bürgergeld) sollte noch ergänzt werden: Bis es einen positiven Bescheid zu nur Mietzuschuss gäbe, dauert es vermutlich mehrere Monate, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen und nicht stückweise nachgefordert werden müssten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Frieder01
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
unvollständiger Beratung zum Ersatz eines (möglichen) Schadens verpflichtet

Das entzieht sich meinem Wissen. Aber in einem älteren internen Dokument der Agentur habe ich gelesen, dass bei einer Arbeitslosmeldung die nicht persönlich erfolgt (z.B. schriftlich), der Betreffende auf die persönliche Meldung hingewiesen werden soll.
Die Antragstellung ist online erfolgt. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass dort ein Hinweis erschienen ist. Zumindest gibt es dort die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung und ist diese erfolgt, erscheint unter "Arbeitslosmeldung" der Hinweise "Erfolgt bei der Beratung am ..."

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115977 Beiträge, 39190x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Solch unsinnige Hinweise findet man zu Hauf in *Rechtsforen*.

Das sind überhaupt keine unsinnige Hinweise.

Zum einen ist es immer besser solch wichtigen Sachen durch Profi prüfen zu lassen und sich nicht darauf z verlassen was irgendwelche Leute unbekannter Kompetenz in Foren schreiben. Allzu häufig begegnt man dort einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, Ausblendung der Realität, Unkenntnis der Rechtslage, …

Zum anderen sind solche Tätigkeiten per Gesetz dem Berufsstand des Rechtsanwaltes vorbehalten


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30326 Beiträge, 5423x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das sind überhaupt keine unsinnige Hinweise.
In diesem Falle schon.
Denn die TE hat hinreichend und klar erklärt, dass der Fehler bei ihr lag, **** happens.
Eine rückwirkende Zahlung von ALG bei gar keiner Arbeitslosmeldung ist im Gesetz nicht vorgesehen. § 137 (1) SGB III.
Es war leider Eigenverschulden (dein Wort!), Und außerdem: Gesetze hat man zu kennen... hab ich hier von dir xmal gelesen. Kulanz (dein Wort) für 6 Monate? d.h. mal eben ca 5.640,- UND dazu evtl. die SV-Abgaben?
Zitat (von Harry van Sell):
Zum anderen sind solche Tätigkeiten
Man kann die TE aber nicht zwingen, umsonst zum Anwalt zu gehen.
Nö, HvS--- bei allen Textbausteinen aus deiner Sammlung, soweit gehts im SGB III nicht. DAS kann man ohne Anwalt festhalten.

Zitat (von Zuckerberg):
Wenn die Arbeitsagentur dann auch nach sechs Monaten, also auch zu einem Zeitpunkt, zu dem sie über den Antrag längst hätte entschieden haben müssen, noch immer nicht auf das Fehlen der Arbeitslosmeldung hingewiesen hat und den Antrag lieber irgendwo verstauben lässt, dann ist es zweifelhaft, ob die Behörde ihren Service Auftrag erfüllt hat.
Nein. Wenn so wie hier keine Arbeitslosmeldung vorliegt, geht die Agentur davon aus, dass jemand nicht arbeitslos wurde. Es lag ja nicht einmal die Arbeitsuchend-Meldung vor, deshalb gab es keine Einladung zum Erstgespräch.
Zitat (von Zuckerberg):
ob man jedem beliebigen Bürger so einfach ein Verschulden vorwerfen kann, nur weil dieser nicht verstanden hat, dass nach Arbeitsuchendmeldung und Antrag auf Arbeitslosengeld auch noch eine Arbeitslosmeldung notwendig sein soll.
Ist auch nicht nötig. Aber NICHTS wurde gemeldet. Die online-Anmeldung gelang nicht.
Zitat (von Zuckerberg):
Aber es gibt doch keine Regel, nach der über Anträge nur entschieden werden darf, wenn die Voraussetzungen der beantragten Leistungen alle gegeben sind
Hä? Gern nochmal die Überschrift des Threads:
--->Arbeitslosengeld I Antrag ohne arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet zu haben? kann zunächst formlos, aber nachweisbar gestellt werden.
Geht dieser allerspätestens am 31.8.23 dort ein--- gilt der Antrag ab 1.8.23

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30326 Beiträge, 5423x hilfreich)

Zitat (von Anami):
kann zunächst formlos, aber nachweisbar gestellt werden.
Geht dieser allerspätestens am 31.8.23 dort ein--- gilt der Antrag ab 1.8.23
Sorry, da wurde was verschluckt:
Falls die TE noch mitliest:
Der Antrag auf Bürgergeld beim JC kann zunächst ...usw.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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