Arbeitslosengeld bei Immobilienbesitz?????

3. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
poca
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld bei Immobilienbesitz?????

Hallo und Hilfe!!!
habe ich ein Recht auf Arbeitslosengeld, auch wenn ich eine Immobilie "besitze", aber kein Recht auf die Erträge dieser Immobilie habe solange meine Eltern leben?????
Wird dann dieser "Besitz" aufgenommen und mir das Recht auf Arbeitslosengeld/Sozialhilfe gestrichen obwohl ich im Moment noch gar nichts davon habe, dass ich im Besitz dieser Immobilie bin?

wer kann mir helfen? oder wo erkundige ich mich ohne dafür ewig viel Geld an Anwaltskosten oder Beratungskosten zu zahlen?

danke schonmal!!!


-----------------
"poca"

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

Arbeitslosengeld und Immobilie geht meines Wissens.
Arbeitslosenhilfe/ALG II geht nur wenn die Immobilie eine angemessene Größe hat.

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#3
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

ALG2 geht IMO nur zusammen mit einer selbstgenutzten Immobilie und auch nur bis zu einer gewissen Grösse.
Ist die Immobilie nicht selbstbewohnt, zählt sie zu den Vermögenswerten und unterliegt den gängigen Freibeträgen. Hier kommt es auf den tatsächlichen Wert (zu erwartender Verkaufserlös) an. Wenn jetzt zum Beispiel das Haus von den Eltern bewohnt wird und diese ein lebenslanges unentgeldliches Wohnrecht haben, dürfte der Wert des Beispielhauses momentan gegen Null tendieren.

Tom

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
poca
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hey, danke schonmal!!
ich meine allerdings eine immobilie, die weder ich noch meine eltern bewohnen...sondern vermietet ist (an firma).

das heisst, diese immobilie wird angerechnet/berechnet, was sie im falle eines verkaufs einbringen würde, und ich bekomme im falle von arbeitslosengeld nicht mehr das, was mir ohne die immobilie zustände?
ändert sich da mit hartz IV was?

-----------------
"poca"

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#6
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

genau so ist es. Bekommst dann garnix mehr.
Gruß
Olympia

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#7
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

Haaaalt...

was ist denn jetzt genau gemeint? Arbeitslosengeld, also jenes was direkt im Anschluss an den Job bezahlt wird, oder etwa Arbeitslosengeld "2", was nach dem auslaufen des Ersteren als Ersatz für die bisher bekannte Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe gewährt wird? Bei Arbeitslosengeld ändert sich nichts gravierendes, in Sachen Arbeitslosengeld "2" hat Olympia recht. Das Vermögen muss erst aufgebraucht werden bevor man Geld vom Staat erhält.

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#8
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Sorry tomPA, da war ich wohl etwas vorschnell, ich bin automatisch von ALG II ausgegangen. Du hast natürlich recht, bei Arbeitlosengeld ändert sich da nichts.
Gruß
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
poca
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke ihr 2! :)
hab mir sowas gedacht....habts nur bestätigt! so ne ******* ;)

-----------------
"poca"

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#10
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

@Poca:

Trotzdem hast du selbst bei ALG2 noch Freibeträge. Vermögen was unterhalb der Freibetragsobergrenze liegt, muss nicht aufgebraucht werden. Du schreibst das du zwar der Eigentümer der Immobilie bist, gleichzeitig aber keinerlei Anspruch auf Erträge der Immobilie hast solange deine Eltern leben. Je nachdem wie die Sache rechtlich und vertraglich geregelt ist (Grundbucheintrag, etc..) KÖNNTE!! der zu erwartende Verkaufserlös der Immobilie noch innerhalb der Freibeträge liegen. Wie genau das aber vom Arbeitsamt festgestellt werden wird kann ich dir aber leider nicht sagen.

Tom

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Hallo Poca,
haben deine Eltern einen grundbuchamtlichen eingetragenen Nießbrauch an diesem Grundstück? Dann ist es für dich rechtlich nicht zu verwerten. Aber das den Sachbearbeitern, die von der Post abgestellt wurden, um die Anträge aufzunehmen, klarzumachen, wird Sysiphusarbeit sein. So in zweiter gerichtlicher Instanz wirst du dein ALG II zugesprochen bekommen.
Schau lieber, dass du Arbeit hast/bekommst, dann musst du nicht verhungern ;-)

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