Ich habe da mal eine Frage:
Der Sachverhalt: Ich bin über 50 Jahre alt. Ich pflege Mutter und Schwiegermutter. Ich bin 2,5 Jahre arbeitslos und habe 2 Jahre ALG I erhalten. Das bekomme ich jetzt nicht mehr und ich denke mal, die beiden Pflegekassen zahlen neben der Rentenversicherungs- jetzt auch meine Abeitslosenversicherungsbeiträge. Ich bin weiterhin arbeitslos und bekomme kein ALG I. Meine Frage: Falls jetzt ein Jahr ins Land geht und ich keine Arbeit finde, habe ich nach den 12 Monaten wieder Anspruch auf 8 Monate ALG I ? Ich kann in Netz nichts dazu finden. Vielen Dank und viele Grüße Günter
Arbeitslosengeld bei Pflege
Bescheid anfechten?
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Falls jetzt ein Jahr ins Land geht und ich keine Arbeit finde, habe ich nach den 12 Monaten wieder Anspruch auf 8 Monate ALG I ? Nein - Anspruch auf Alg 1 haben Sie nur, wenn die Pflegetätigkeit endet, nicht automatisch nach 12 Monaten.
Vielen Dank für die Antwort, ich dachte, der Anspruch wäre evtl. wieder da, da ich ja bisher das ALG I auch parallel zur ehrenamtlichen Pflege meiner Mütter erhalten habe. Aber es lag dann wohl an der Beendigung des normalen Arbeitsverhältnisses. Das würde bedeuten, dass, wenn ich die Pflege nach 16 Monaten beenden würde, ich dann wieder ALG I bekommen würde. OK und nochmals vielen Dank Günter
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Man kann auch ALG I parallel zu anderen Tätigkeiten ausgezahlt bekommen. Das ist der falsche Ansatzpunkt. Grundsätzlich greift insoweit ein Anspruch, wenn die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird. Wieso sollte das hier anders sein? Der Erwerb eines Anspruchs setzt als Anspruchsvoraussetzung zweierlei voraus: es muss der Einzahlungszeitraum erfüllt sein und es müssen die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld vorliegen, der "Job" darf also nicht mehr ausgeführt werden.
wirdwerden
Das würde bedeuten, dass, wenn ich die Pflege nach 16 Monaten beenden würde, ich dann wieder ALG I bekommen würde. Das wäre sogar schon nach 12 Monaten der Fall. Aber die Pflege muß eben beendet sein...
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