Hallo, ich habe folgende Frage:
folgende Situation bei einem älteren Ehepaar, jedoch dauerhaft getrennt lebend: sie (in Rente) wird schwer pflegebeduerftig (Pflegestufe 2, nach Schlaganfall) und wird zu hause gepflegt. Er uebernimmt nun die Pflege vor Ort, bleibt auch nachts (eine Nachtwache ist notwendig), und entscheidet sich nun aus seiner Wohnung zu ziehen und in ihre Wohnung einzuziehen um immer vor Ort sein zu können. Plötzlich heisst es dass er von nun an keinerlei Arbeitslosengeld sowie Mietunterstuetzung beziehen kann, da das "Einkommen" von ihr
zu hoch ist, sprich nun wird plötzlich ihr Einkommen mit einberechnet und ihm wird gesagt, dass er von nun an nur einen Rentenanspruch hat und in "Rente geschickt" wird.
Ist das so rechtens? Fuer mich scheint es sehr dubios, dass die freiwillige Pflege eines Angehörigen damit quittiert wird jegliche Sozialgelder abzuziehen.
Arbeitslosengeld bei Pflege eines Angehörigen
20. April 2010
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Frage vom 20. April 2010 | 10:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld bei Pflege eines Angehörigen
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#1
Antwort vom 20. April 2010 | 11:15
Von
Status: Schüler (373 Beiträge, 161x hilfreich)
Wenn er die Pflege übernimmt, wofür geht das Pflegegeld Stufe II drauf was die Pflegekasse zahlt?
( auch kriegt sie zusätzlich ja noch ihre Rente.)
Wäre daher denkbar.
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""
#2
Antwort vom 20. April 2010 | 11:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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