Arbeitslosengeld im Ausland trotz Arbeitsunfähigkeit (PD U2)

27. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
FrankInSpanien
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld im Ausland trotz Arbeitsunfähigkeit (PD U2)

Schönen guten Morgen,
ich bin vom Arbeitsamt seid Mai als arbeitsunfähig wegen Krankheit mit weniger als 3h eingestuft. Nun möchte ich zurück in meine Heimat Spanien und mir dort Arbeit suchen (in meinem 2. Beruf, der 1. hat mich krank gemacht hier in Deutschland). Normalerweise zahlt das Arbeitsamt dann noch 3 Monate Arbeitslosengeld ins EU-Ausland und unterstützt so die Arbeitssuche. Da ich aber arbeitsunfähig wegen Krankheit eingestuft bin, müsste ich mich beim Arbeitsamt abmelden und erhalte kein Arbeitslosengeld mehr. Das bräuchte ich aber für den Neuanfang in Spanien.
Über eine Einschätzung der Situation und was ich machen könnte würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße, Frank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30359 Beiträge, 5435x hilfreich)

Zitat (von FrankInSpanien):
ich bin vom Arbeitsamt seid Mai als arbeitsunfähig wegen Krankheit mit weniger als 3h eingestuft.
Das stuft nicht das *Arbeitsamt* ein.
Erhältst du denn jetzt ALG ? Oder Krankengeld?

Hast du das Merkblatt 20 schon erhalten und der Arbeitsagentur deinen Wunsch zur Auslandsbeschäftigung mitgeteilt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Frieder01
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich kanns dir nicht sagen, ob PD U2 (Mitnahme des Alg-Anspruchs) für Nahtlosigkeitsfälle geht. Dürfte schwierig sein, weil du ja nicht zur "Arbeitssuche" ins Ausland kannst.
Aber
Man kann auch mit PD U1 ins Ausland gehen. Dabei wird nur die Beitragszeit in Deutschland bescheinigt. Du erhältst damit zunächst kein deutsches Alg in Spanien. Sobald du aber in Spanien eine beitragspflichtige Arbeit geleistet hast, und sei sie nur 1 Woche, zählt die Zeit in Deutschland, wie in Spanien geleistet. Und du erhältst dann Alg nach spanischem Recht. Die Arbeit muss aber beitragspflichtig (oder vergleichbar in Spanien) sein.

Ich kenne es in dieser Richtung zwar nicht, aber in umgekehrter Richtung (mitbringen Beitragszeit nach Deutschland). Evtl. findest du ja im Urlaub (3 Wochen mit Alg) in Spanien Arbeit und kannst dann die Variante PD U1 ziehen.
Evtl. mal bei einem EURES-Berater anrufen. Gibt es in Deutschland und in Spanien (https://ec.europa.eu/eures/portal/um/search-for-advisers?lang=de). Der/die kann vielleicht auch sagen, ob Nahtlosigkeit und PD U2 geht.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#3
 Von 
FrankInSpanien
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das stuft nicht das *Arbeitsamt* ein.
Erhältst du denn jetzt ALG ? Oder Krankengeld?

Ich erhalte jetzt Arbeitlosengeld.
Im Mai hat die Ärztin vom Arbeitsamt befunden, dass ich nicht mehr als 3h die Woche arbeiten kann bis November. Aus diesem Grund ging das Ganze an die Rentenversicherung, die eine Reha bewilligt hat. Diese will sie jetzt zurücknehmen. Ich habe sowohl Rentenversicherung als auch Arbeitsamt bereits informiert, dass ich nach Spanien umziehen und mir dort eine Arbeit suchen möchte. Das Arbeitsamt sagt, dass ich ja bis November nicht arbeitsfähig bin, somit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und sie somit keine U2 ausstellen können. Ich will aber solange auch nicht warten - eigentlich sollten sie doch froh sein, dass sie Geld sparen können....
Vielen Dank schonmal und viele Grüße, Frank

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#4
 Von 
FrankInSpanien
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Ich kenne es in dieser Richtung zwar nicht, aber in umgekehrter Richtung (mitbringen Beitragszeit nach Deutschland). Evtl. findest du ja im Urlaub (3 Wochen mit Alg) in Spanien Arbeit und kannst dann die Variante PD U1 ziehen.
Evtl. mal bei einem EURES-Berater anrufen. Gibt es in Deutschland und in Spanien (https://ec.europa.eu/eures/portal/um/search-for-advisers?lang=de). Der/die kann vielleicht auch sagen, ob Nahtlosigkeit und PD U2 geht.

Vielen lieben Dank für den Tipp. Das ist zumindest mal gut zu wissen, wenn ich Arbeit in Spanien gefunden habe.
Viele Grüße, Frank

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#5
 Von 
Frieder01
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 21x hilfreich)

Was ich jetzt nicht verstehe:
Du sagst unter 3 Std./Wo. bis 6 Monate. Das bedeutet aber in der Regel, ab dem Zeitpunkt der Eröffnung noch 6 Wochen Lohnfortzahlung und dann kein Alg mehr. Dann gibt es, falls die Voraussetzungen vorliegen, nur Bürgergeld. 6 Monate bedeuten aber nicht zwangsläufig, dass es 6 Monate sein müssen.
Beispiel: Wenn z.B. eine anstehende mediz. Maßnahme in 2 Monaten beginnt und in 4 Monaten endet, dann kannst du dann eine neue Begutachtung beantragen, die vielleicht Leistungsfähigkeit feststellt. Bereits nach 4 Monaten.
Du musst halt eine neue Begutachtung beantragen, sobald du denkst/fühlst/ begründen kannst, dass es dir besser geht. Und da sind 6 Monate der äußerte Zeitraum.

Einzige Ausnahme von der Zahlungseinstellung: Dir wurde Alg bereits entgültig bewilligt, bevor das Gutachten vorlag.

-- Editiert von User am 27. Juli 2023 17:51

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FrankInSpanien
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Du musst halt eine neue Begutachtung beantragen, sobald du denkst/fühlst/ begründen kannst, dass es dir besser geht. Und da sind 6 Monate der äußerte Zeitraum.

Vielen herzlichen Dank für den Tipp. Das habe ich jetzt beantragt bei der Arbeitsagentur. Mal sehen, was sie sagen werden.
Viele Grüße, Frank

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