Arbeitslosengeld nach Elternzeit und Kinderbetreuung

30. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb560115-86
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld nach Elternzeit und Kinderbetreuung

Hallo zusammen, Ich war bis 19.09.2020 auf Elternzeit und ich habe Elterngeld bekommen.
Dann Ab 20.09 , habe ich bei Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet .
Nach meldung , habe ich Arbeitslosengeld 1 beantrag und 2 woche geld bekommen.
In Zwischenzeit hatte ich ein Gespräch in Agentur für Arbeit, und eine Mitarbeiter von Arbeitsamt hat mir gesagt, dass ich bin nicht 15 Stunde zum Arbeit verfügbar und ich habe keine Anspruch auf Arbeitslosengeld , weil ich habe kleine kinder und ich muss bei kinder bleiben.
Naturlich "ja", aber Mein Mann arbeit Montag bis Donnerstag 6:30 -16:00 und Freitag bis 12:15 und er kann kinder Kümmern nach Arbeit.
Diese MItarbeiter von Arbeitsamt hat gesagt, dass die 15 Stunde (Verfügbarigkeit) sind nicht realistische ??
Wir haben soswieso nur eine Auto und ich kann nur Arbeit wenn mein Mann kommt nach Hause. Er ist jeden Tag 16:10 und Freitag 12:25 zu Hause , wochenende hat frei.
Ich verstehe diese Regeln nicht.

Kann ich eine Widersoruch schreiben ?
Ich brauche hilfe? Entschuldigung für meine schlechte Sprache.

-- Editiert von fb560115-86 am 30.10.2020 21:58

-- Editiert von Moderator am 31.10.2020 22:18

-- Thema wurde verschoben am 31.10.2020 22:18

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16 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8084x hilfreich)

AlG 1 setzt eben die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt voraus. Wenn Sie nicht arbeiten können wegen der Kinder und das Einkommen Ihres Mannes nicht ausreicht für den Unterhalt der Familie, dann können Sie Arbeitslosengeld 2 beantragen.
Wohngeld und Kinderzuschlag kennen Sie?

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Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
fb560115-86
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
AlG 1 setzt eben die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt voraus. Wenn Sie nicht arbeiten können wegen der Kinder und das Einkommen Ihres Mannes nicht ausreicht für den Unterhalt der Familie, dann können Sie Arbeitslosengeld 2 beantragen.
Wohngeld und Kinderzuschlag kennen Sie?


Ja Ok, aber Ich will nicht Arbeitslosengeld 2
Normaleweise ich bin verfugbar 15 stunden . -ZB. Mo-Do ab 16:15 , Fr ab 12:30 , und ganze Wochenende -in diesen Zeitraum Meine Mann ist zu Hause und Ich kann zum Arbeit gehen. Ich verstehe nicht warum Arbaitsamt sagt Anders. - das ist Problem

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36000 Beiträge, 6106x hilfreich)


Zitat (von fb560115-86):
Diese MItarbeiter von Arbeitsamt hat gesagt, dass die 15 Stunde (Verfügbarigkeit) sind nicht realistische ??
Hat er nur was gesagt oder auch was geschrieben? Hast du einen Bescheid?
Wird dein ALG jetzt nicht weitergezahlt?
Zitat (von fb560115-86):
Kann ich eine Widersoruch schreiben ?
Ja, das kannst du machen. Du brauchst aber zuerst einen Bescheid/ein Schreiben von der Arbeitsagentur.

Diesem Bescheid kannst du dann widersprechen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
fb560115-86
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich habe Aufhebungbescheid:

Zitat:
die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld gem. § 136 SGB III wird ab 01.10.2020 aufgehoben. Grund: Wegfall der Verfügbarkeit
Rechtsgrundlage ist §§ 137 Abs. 1, 138 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und § 48 Abs. 1 S. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch i.V.m. § 330 Abs. 3 SGB II


Was ich kann schreiben zu Arbeitsamt?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36000 Beiträge, 6106x hilfreich)

Du kannst an die Arbeitsagentur schreiben.
Der Widerspruch muss innerhalb 1 Monat nach Erhalt bei der Agentur vorliegen.
Deine Kundennummer musst du auch schreiben.

Du kannst schreiben, dass du Widerspruch gegen den Bescheid vom xx Datum erhebst.
Du kannst schreiben, dass du auf jeden Fall 15 Wochenstunden versicherungspflichtig erwerbstätig sein kannst.
Du kannst schreiben, dass du die Voraussetzungen der Verfügbarkeit nach § 138 (5, Nr.1) SGB III erfüllst.
Du kannst schreiben, dass die Kinderbetreuung jederzeit sicher gestellt ist.

Freundliche Grüße
Name /Unterschrift

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
fb560115-86
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du kannst an die Arbeitsagentur schreiben.
Der Widerspruch muss innerhalb 1 Monat nach Erhalt bei der Agentur vorliegen.
Deine Kundennummer musst du auch schreiben.

Du kannst schreiben, dass du Widerspruch gegen den Bescheid vom xx Datum erhebst.
Du kannst schreiben, dass du auf jeden Fall 15 Wochenstunden versicherungspflichtig erwerbstätig sein kannst.
Du kannst schreiben, dass du die Voraussetzungen der Verfügbarkeit nach § 138 (5, Nr.1) SGB III erfüllst.
Du kannst schreiben, dass die Kinderbetreuung jederzeit sicher gestellt ist.

Freundliche Grüße
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Meinen Sie, es reicht, dass mein Mann sich um das Baby kümmert?
Der Mitarbeiter von Agentur fur Arbeit hat mir gesagt, dass ich eine Kinderkrippe fur mein Sohn besorgen brauche.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36000 Beiträge, 6106x hilfreich)

Zitat (von fb560115-86):
Der Mitarbeiter von Agentur fur Arbeit hat mir gesagt, dass ich eine Kinderkrippe fur mein Sohn besorgen brauche.
Natürlich kannst du einen Krippenplatz suchen. Aber das hat nichts mit dem ALG zu tun.

Dein Mann ist der Vater der Kinder, ihr wohnt zusammen in einem Haushalt.
Die Kinder müssen betreut werden--- das ist ganz klar und wichtig.
Aber nein, du musst nicht erst einen Krippenplatz besorgen, damit du ALG-Geld bekommst.
Zum Beispiel könntest du auch jemanden aus der Familie haben oder eine Tagesmutter oder eben den Vater.

Wie alt sind denn die Kinder? Wie lange warst du in Elternzeit?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
fb560115-86
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb560115-86):
Der Mitarbeiter von Agentur fur Arbeit hat mir gesagt, dass ich eine Kinderkrippe fur mein Sohn besorgen brauche.
Natürlich kannst du einen Krippenplatz suchen. Aber das hat nichts mit dem ALG zu tun.

Dein Mann ist der Vater der Kinder, ihr wohnt zusammen in einem Haushalt.
Die Kinder müssen betreut werden--- das ist ganz klar und wichtig.
Aber nein, du musst nicht erst einen Krippenplatz besorgen, damit du ALG-Geld bekommst.
Zum Beispiel könntest du auch jemanden aus der Familie haben oder eine Tagesmutter oder eben den Vater.

Wie alt sind denn die Kinder? Wie lange warst du in Elternzeit?


Kinder ist 1 Jahre Alt und ich war 12 monat auf Elternzeit,

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40294 Beiträge, 14328x hilfreich)

Die Arbeitsagentur hat ja eigentlich schon erklärt, um was es geht. Es geht um die Verfügbarkeit für in Betracht kommende Arbeitsplätze. Beispiel: wenn ich als Kosmetikerin arbeiten will, und nur außerhalb der üblichen Arbeitszeiten eines Studios zur Verfügung stehe, dann bin ich eben nicht verfügbar iSd Gesetzes. Und es gibt dann kein ALG I. Oder, wenn ich als Thekenmädchen arbeiten will, aber nur in der Früh zur Verfügung stehe, dann bin ich auch nicht verfügbar.

Es kommt also nicht nur auf die Stundenzahl an, die man arbeiten kann.
Wie Du dann die Unterbringung/Betreuung des Kindes organisierst, interessiert die Arbeitsagentur nicht. Wahrscheinlich hast Du in der fraglichen Diskussion erklärt, dass die üblichen Arbeitszeiten nicht in Betracht kämen, darauf erfolgte der Hinweis auf die Krippe. Und, bei Deiner Rechnerei solltest Du die Wege zum Job mit einbeziehen. Eine Stunde einfache Fahrt ist ja durchaus üblich. Wenn man seine Stunden an zwei Tagen die Woche abarbeitet ist das ja auch völlig in Ordnung. Aber bei der Splittung der Stunden, die Du Dir vorstellst, ist eine solche Anfahrt doch eher unzumutbar und eine Rückkehr in den späten Abendstunden auch problematisch, wenn man nicht auf den eigenen Wagen zurückgreifen kann.

Es bleibt Dir ja unbenommen, Dir selbst einen Job mit diesen Arbeitszeiten zu suchen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb560115-86
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Arbeitsagentur hat ja eigentlich schon erklärt, um was es geht. Es geht um die Verfügbarkeit für in Betracht kommende Arbeitsplätze. Beispiel: wenn ich als Kosmetikerin arbeiten will, und nur außerhalb der üblichen Arbeitszeiten eines Studios zur Verfügung stehe, dann bin ich eben nicht verfügbar iSd Gesetzes. Und es gibt dann kein ALG I. Oder, wenn ich als Thekenmädchen arbeiten will, aber nur in der Früh zur Verfügung stehe, dann bin ich auch nicht verfügbar.

Es kommt also nicht nur auf die Stundenzahl an, die man arbeiten kann.
Wie Du dann die Unterbringung/Betreuung des Kindes organisierst, interessiert die Arbeitsagentur nicht. Wahrscheinlich hast Du in der fraglichen Diskussion erklärt, dass die üblichen Arbeitszeiten nicht in Betracht kämen, darauf erfolgte der Hinweis auf die Krippe. Und, bei Deiner Rechnerei solltest Du die Wege zum Job mit einbeziehen. Eine Stunde einfache Fahrt ist ja durchaus üblich. Wenn man seine Stunden an zwei Tagen die Woche abarbeitet ist das ja auch völlig in Ordnung. Aber bei der Splittung der Stunden, die Du Dir vorstellst, ist eine solche Anfahrt doch eher unzumutbar und eine Rückkehr in den späten Abendstunden auch problematisch, wenn man nicht auf den eigenen Wagen zurückgreifen kann.

Es bleibt Dir ja unbenommen, Dir selbst einen Job mit diesen Arbeitszeiten zu suchen.

wirdwerden


Vor Elternzeit, habe ich im Lager gearbeit.
Lagerhelfer / Kommissionierer

Es Gibt Lager, die Samstag arbeiten. Ich kann die zweite Schicht am Freitag und ganze Samstag arbeiten - das reicht. Zwei mal 8 = 16 stunden. Ich verstehe nicht warum die Arbeitsstunden passt nicht :(

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40294 Beiträge, 14328x hilfreich)

Nochmals: es langt nicht, wenn irgendwelche Lager auch Samstags geöffnet haben. Die Regelarbeitszeit ist eben eine andere. Das ist Dein Problem. Und feste Arbeitszeiten vorgeben, wie Du Dir das vorstellst, das kannst Du der Arbeitsagentur nicht. Was ich nicht verstehe: warum kümmerst Du Dich nicht selbst um einen Arbeitsplatz? Wenn das zu Deinen vorgestellten "Schokoladenarbeitszeiten" so einfach funktionieren soll?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb560115-86
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nochmals: es langt nicht, wenn irgendwelche Lager auch Samstags geöffnet haben. Die Regelarbeitszeit ist eben eine andere. Das ist Dein Problem. Und feste Arbeitszeiten vorgeben, wie Du Dir das vorstellst, das kannst Du der Arbeitsagentur nicht. Was ich nicht verstehe: warum kümmerst Du Dich nicht selbst um einen Arbeitsplatz? Wenn das zu Deinen vorgestellten "Schokoladenarbeitszeiten" so einfach funktionieren soll?

wirdwerden


OK ich neheme Tagesmutter, aber sowieso ich habe keine Auto.
Mein Mann hat auto:(

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36000 Beiträge, 6106x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es geht um die Verfügbarkeit für in Betracht kommende Arbeitsplätze.
Nein. Das ist falsch. Ich darf mal sehr bitten.
Du stellst es hier so dar, als würde der Arbeitsvermittler der Agentur in den bunten Strauß der Angebote von Jobs greifen, die AG manchmal der Agentur melden. Das ist doch totale Träumerei und geht an jedweder Realität vorbei.
Es geht hier um Verfügbarkeit des Antragstellers für die Vermittlung.
Bitte lies mal zur Verfügbarkeit:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-III-138_ba015145.pdf
Seite 10.

Es geht hier um den Anspruch auf ALG, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen nach SGB III erfüllt.
Nach der Schilderung erfüllt die TE diese.
Die Frau ist nicht arbeitsunfähig, sie war vorher in Elternzeit, war vorher sv-pflichtig entspr. lange beschäftigt und steht mind. 15 Wochenstunden der Vermittlung zur Verfügung. Also ist sie verfügbar.
Vollkommen egal, als was sie arbeiten will.

Es geht also nicht um Schokoladenstunden.
---------------------------------------------
Zitat (von fb560115-86):
Ich verstehe nicht warum die Arbeitsstunden passt nicht
Es ist egal, ob die Stunden passen.
Du brauchst jetzt weder eine Tagesmutter suchen, noch ein Auto kaufen.

Die Antworten von @wirdwerden sind falsch. Bitte vergiss das.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb560115-86
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von wirdwerden):
Es geht um die Verfügbarkeit für in Betracht kommende Arbeitsplätze.
Nein. Das ist falsch. Ich darf mal sehr bitten.
Du stellst es hier so dar, als würde der Arbeitsvermittler der Agentur in den bunten Strauß der Angebote von Jobs greifen, die AG manchmal der Agentur melden. Das ist doch totale Träumerei und geht an jedweder Realität vorbei.
Es geht hier um Verfügbarkeit des Antragstellers für die Vermittlung.
Bitte lies mal zur Verfügbarkeit:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-III-138_ba015145.pdf
Seite 10.

Es geht hier um den Anspruch auf ALG, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen nach SGB III erfüllt.
Nach der Schilderung erfüllt die TE diese.
Die Frau ist nicht arbeitsunfähig, sie war vorher in Elternzeit, war vorher sv-pflichtig entspr. lange beschäftigt und steht mind. 15 Wochenstunden der Vermittlung zur Verfügung. Also ist sie verfügbar.
Vollkommen egal, als was sie arbeiten will.

Es geht also nicht um Schokoladenstunden.
---------------------------------------------
Zitat (von fb560115-86):
Ich verstehe nicht warum die Arbeitsstunden passt nicht
Es ist egal, ob die Stunden passen.
Du brauchst jetzt weder eine Tagesmutter suchen, noch ein Auto kaufen.

Die Antworten von @wirdwerden sind falsch. Bitte vergiss das.


OK:) Kann ich schreibe im Widerspruch, dass ich nur Freitag Nachmittag und Samstag Arbeit kann?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36000 Beiträge, 6106x hilfreich)

Zitat (von fb560115-86):
Kann ich schreibe im Widerspruch, dass ich nur Freitag Nachmittag und Samstag Arbeit kann?
Nein. Das Gesetz verlangt nur, du sollst mind. 15 Stunden pro Woche verfügbar sein (bereit sein), um einen Job anzunehmen, der auch sv-pflichtig ist. Also kein Minijob.

Ob Freitag, Samstag oder Sonntag, ob nachts oder nachmittags, ob jede Woche oder nur alle 2 Wochen --- das ist jetzt egal. Niemand kann das jetzt wissen.

JETZT geht es erstmal um das ALG, damit dieses von der Agentur weitergezahlt wird.

Ich stehe gem. § 138(5) SGB III der Vermittlung mind. 15 Wochenstunden zur Verfügung. Daraus ergibt sich mein Anspruch auf ALG. Die anderen Voraussetzungen erfülle ich ebenfalls.
Das kannst du schreiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
fb560115-86
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb560115-86):
Kann ich schreibe im Widerspruch, dass ich nur Freitag Nachmittag und Samstag Arbeit kann?
Nein. Das Gesetz verlangt nur, du sollst mind. 15 Stunden pro Woche verfügbar sein (bereit sein), um einen Job anzunehmen, der auch sv-pflichtig ist. Also kein Minijob.

Ob Freitag, Samstag oder Sonntag, ob nachts oder nachmittags, ob jede Woche oder nur alle 2 Wochen --- das ist jetzt egal. Niemand kann das jetzt wissen.

JETZT geht es erstmal um das ALG, damit dieses von der Agentur weitergezahlt wird.

Ich stehe gem. § 138(5) SGB III der Vermittlung mind. 15 Wochenstunden zur Verfügung. Daraus ergibt sich mein Anspruch auf ALG. Die anderen Voraussetzungen erfülle ich ebenfalls.
Das kannst du schreiben.


Ok Ich probiere:)

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