Arbeitslosengeld oder Hartz IV

11. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Weihnachtsfrau
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld oder Hartz IV

Guten Abend,

ich bin sehr verzweifelt und hoffe,hier Rat zu bekommen. Leider konnte ich noch nichts entsprechendes finden.

Mein Arbeitsgeber hat mir gestern gekündigt, nachdem ich 17 Jahre lang dort tätig war. Da ich ein Mädchen im Alter von 7 Jahren habe und alleinerziehend bin, hatte ich eine 50 Prozent Stelle in der ich 1.120 Euro brutto und ca. 980 Euro netto verdient habe. Von meinem getrennt lebenden Ehemann erhalte ich monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 370 Euro und eine freiwilllige Zahlung in Höhe von 250 Euro für mich, da ich auf alles andere verzichtet habe (Eigentumswohnung, Auto usw.). Desweiteren ist vertraglich geregelt, dass er keine weiteren Verpflichtungen eingehen muss.

Können Sie mir bitte eine grobe Einschätzung darüber geben, was ich von Seiten des Amtes zu erwarten habe? Trifft auf mich ALG I oder II zu?

Bitte entschuldigen Sie, falls Ihnen das etwas konfus vorkommt, aber ich bin gerade ziemlich panisch, ob ich alles gut hinbekommen werde.

Liebe Grüße

Elisabeth

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Weihnachtsfrau:

Du solltest Dich umgehend bei der örtlichen Agentur für Arbeit arbeitslos melden und ALG I beantragen. Auch wenn die Kündigung mit der ordendentlichen Kündigungsfrist erfolgt ist, weißt Du bereits, dass Du arbeitslos wirst, und bist verpflichtet, Dich umgehend zu melden.

Ist die Kündigung rechtmäßig? Ansonsten solltest Du dagegen klagen. Achtung: Die Frist dafür beträgt lediglich 3 Wochen. Gegebenenfalls solltest Du hier mal im Unterforum Arbeitsrecht entsprechende Informationen einholen.

Du wirst auf jeden Fall erst einmal ALG I Anspruch haben. Wenn Dein voller Lohn dabei berücksichtigt wird, dürfte dieses etwa 650 Euro betragen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie das bei Dir berechnet wird. Grundsätzlich gibt es nur anteiliges ALG, wenn Du dem Arbeitsmarkt nur teilweise, also für eine Teilzeitstelle, zur Verfügung stehst. Da Du jetzt aber auch schon nur Teilzeit gearbeitet hast, müsste m.E. der volle Lohn berücksichtigt werden. Vielleicht kann dazu noch jemand was genaueres sagen.

Prinzipiell besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum ALG I ergänzendes ALG II zu bekommen. Ob das bei Dir greift, scheint aber, auf Grund der Einkommenssituation, zweifelhaft. Auch der Kindesunterhalt und die freiwillige Zahlung werden als Einkommen angerechnet.

Wie hoch sind Deine Unterkunftskosten (Kaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten)? Gibt es Ersparnisse, wenn ja, in welcher Höhe (getrennt für Dein Kind und für Dich)? Mit diesen Zahlen könnte man dann nochmal genauer schauen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#2
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

@Axel
Genau Richtig. Wenn man sich für genausoviele Stunden in der Woche zur Verfügung stellt, wie man auf seiner letzten Stelle gearbeitet hat, dann wird das Arbeitslosengeld voll ausgzahlt.

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Schnebi:

Danke für die Bestätigung. Ist ja eigentlich auch logisch.

Ich hätte noch eine Bitte an Dich: Wenn Du Zeit und Lust hast, schau Dir doch bitte mal diesen Thread an:

http://www.123recht.net/Frage-zur-Berechnung-von-ALG-I-__f193577.html

Ich kann immer noch nicht wirklich nachvollziehen, wie solche Differenzen zustande kommen können. Vielleicht fällt Dir ja was dazu ein. Danke.

Gruß,

Axel



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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

-- Editiert am 11.12.2009 14:28

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