Arbeitslosengeld und neues Auto

11. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nici1993
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Arbeitslosengeld und neues Auto

Hallo ich habe mir vor 4 Monaten ein neues Auto bestellt. Als ich das tat hatte ich noch einen festen und sicheren Arbeitsplatz. Leider wurde ich auf ende November dieses Jahr gekündigt. Jetzt weiß ich nicht wie das ab läuft mein Vater meinte das mir das Arbeitslosen Geld gekürzt wird aufgrund dessen das ich mir ein neues Auto bestellt habe.. Aber das ist doch Schwachsinn eigentlich weil ich kann ja nichts dafür das ich jetzt gekündigt worden bin, vor 4 Monaten wusste ich das ja noch nicht das ich Ende November ohne Arbeit da stehe?? Wie genau läuft das ab kann mir bitte jemand helfen?

-- Editiert von Moderator am 11.11.2015 15:06

-- Thema wurde verschoben am 11.11.2015 15:06

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hat doch nichts mit Arbeitsrecht zu tun. Du hast einen Vertrag, den musst Du erfüllen, und gut ist. Wie Du das tust, das interessiert niemanden.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das hat zwar wirklich nichts mit Arbeitsrecht zu tun, aber um den Kaufvertrag für das neue Auto geht es auch nicht. Letzten Endes wäre der Beitrag im Sozialversicherungsrecht besser aufgehoben.

Eine Kürzung von Arbeitslosengeld I aufgrund eines gekauften neuen Pkw ist übrigens Unsinn.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
meinte das mir das Arbeitslosen Geld gekürzt wird aufgrund dessen das ich mir ein neues Auto bestellt habe


Du wirst das Auto "verwerten" müssen (was bei einem Neuwagen vermutlich zumutbar ist), d.h. verkaufen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Du wirst das Auto "verwerten" müssen (was bei einem Neuwagen vermutlich zumutbar ist), d.h. verkaufen.

Aber nur bei ALG2 ("Hartz4").
Beim "normalen" Arbeitslosengeld kommt es weder zu einer Kürzung, noch zu einer Anrechnung noch zu einer Verwertungspflicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn es um den Wagen resp. den Preis dafür angesichts der neuen Situation geht: Wenn du vor 4 Monaten ein neues Auto gekauft hast, ist es möglicherweise ja noch gar nicht ausgeliefert. Dann könntest du den Wagen auf penibel Mängel überprüfen und ggf. die Abnahme verweigern, wozu es bei VW z.B. derzeit wohl gute Gründe gibt.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
ggf. die Abnahme verweigern


Das Problem dürfte allerdings darin liegen, dass das deutsche Kaufrecht bei Mängeln erstmal einen Nachbesserungsanspruch kennt. Abnahmeverweigerungsrechte gibt es gar nicht, höchstens ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nici1993
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)



Zitat (von blaubär+):
Wenn es um den Wagen resp. den Preis dafür angesichts der neuen Situation geht: Wenn du vor 4 Monaten ein neues Auto gekauft hast, ist es möglicherweise ja noch gar nicht ausgeliefert. Dann könntest du den Wagen auf penibel Mängel überprüfen und ggf. die Abnahme verweigern, wozu es bei VW z.B. derzeit wohl gute Gründe gibt.


Das geht nicht das Auto ist heute gekommen und ich brauche es weil meins schrott ist ich brauch ja ein Auto kann ja nicht ohne sein, aktuell arbeite ich ja noch und ich wohn aufm dorf ich bin drauf angewiesen. Und davon mal ab gesehen freu ich mich Riesig das es jetzt endlich da ist. Hab lang genug drauf warten müssen. Ist kein Diesel die VW Krise galt nur Diesel PKWs soviel ich weiß. Ich hab mit denen ein Vertrag so leicht geht das nicht mein Auto wird von denen verschrottet dafür zahl ich 3500€ weniger für den neuen. Das geht nicht ich kann den Vertrag nicht einfach so mal auflösen oder das auto verkaufen. Und das will ich auch ehrlich gesagt nicht. Seh ich garnicht ein. Ich geh mal zur Agentur und frag dort einfach mal nach. Aber ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen. Jedenfalls geb ich das auto keines falls her. Hab zum ersten mal, mal keine schrott mühle. Aber bin ich überhaupt dazu verpflichtet das an zu geben? Ich mein ich könnt es auch so machen das ich den Monatlichen betrag von meinem Freund seinem konto abbuchen lasse und ihm dann monatlich das geld überweise oder so gebe.. Das würde auch gehn oder? Weil wenn ich geld ab hebe wollen die bestimmt nicht jedes mal wissen für was ich es ausgegeben habe. Ich hab ja auch ein Handy vertrag den kann ich jetzt auch nicht einfach kündigen, nur weil ich jetzt arbeitslos bin. Das geht nicht. Hab ne Laufzeit. Handy ist ja auch ein Luxusartikel. Würde das so gehn wenn ich es über meinen freund mach?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn es hier um ALG 1, also ganz normales ALG und nicht Hartz4 geht, dann können Sie sich auch einen Privatjet gekauft haben. Das ist völlig egal. Anrechnungen finden hier nicht statt.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nici1993
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Wenn es hier um ALG 1, also ganz normales ALG und nicht Hartz4 geht, dann können Sie sich auch einen Privatjet gekauft haben. Das ist völlig egal. Anrechnungen finden hier nicht statt.


Ja na klar geht es um ALG 1. Ich kenn mich halt nicht aus ich war nur 1 mal in meinem Leben bisher Arbeitslos und das nur paar wochen ich finde eigentlich immer relativ schnell was. Und wenns nur ein Teilzeitjob erst mal ist hauptsache nicht vom Amt leben das will ich nicht. Ich arbeite eigentlich gerne. Und mein chef Kündigt mich nur weil er mich nicht mehr als Vollzeit kraft bezahlen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

ALG1 ist eine Versicherungsleistung. Die bekommt man unabhängig von Besitz und Vermögen. Das einzige was angerechnet wird ist ein eventuell existierendes Nebeneinkommen während der Arbeitslosigkeit. Und selbst da werden 165 Euro nicht angerechnet, nur das was man darüber hinaus verdient wird vom ALG1 abgezogen.
ALG2 (Hartz4) dagegen ist eine Transferleistung. Hier werden Besitz und Vermögen oberhalb bestimmter Freigrenzen angerechnet und müssen im Falle des Falles vorher "verbraucht" werden.

Gruss

Tom

2x Hilfreiche Antwort

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