Hallo, ich habe einen Bescheid bekommen für die Zahlung von Arbeitslosengeld . Nun habe ich einen Änderungsbescheid erhalten darin steht, dass die Leistung vom 01.06-31.07 null Euro beträgt wegen vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers. Und ab 01.08 sind die Zahlungen ganz normal ich weiß Absolut nicht was das heissen soll habe sonst keine weiteren Anträge gestellt nur mein Rentenantrag läuft noch.
-- Editiert von teatime123 am 10.06.2022 21:23
Arbeitslosengeld vorläufiger Erstattungsanspruch
10. Juni 2022
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Frage vom 10. Juni 2022 | 21:23
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld vorläufiger Erstattungsanspruch
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#1
Antwort vom 12. Juni 2022 | 11:47
Von
Status: Unbeschreiblich (32254 Beiträge, 5666x hilfreich)
Seit wann bekommst du diese Leistungen?Zitatich habe einen Bescheid bekommen für die Zahlung von Arbeitslosengeld . :
Welche anderen Leistungsträger kämen bei dir überhaupt in Frage?Zitatich weiß Absolut nicht was das heissen soll :
Wann hast du den Rentenantrag gestellt und auf welche Art von Rente?
Gemeint ist ALG1, oder?
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