Arbeitslosengeld vorläufiger Erstattungsanspruch

10. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
teatime123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld vorläufiger Erstattungsanspruch

Hallo, ich habe einen Bescheid bekommen für die Zahlung von Arbeitslosengeld . Nun habe ich einen Änderungsbescheid erhalten darin steht, dass die Leistung vom 01.06-31.07 null Euro beträgt wegen vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers. Und ab 01.08 sind die Zahlungen ganz normal ich weiß Absolut nicht was das heissen soll habe sonst keine weiteren Anträge gestellt nur mein Rentenantrag läuft noch.

-- Editiert von teatime123 am 10.06.2022 21:23

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von teatime123):
ich habe einen Bescheid bekommen für die Zahlung von Arbeitslosengeld .
Seit wann bekommst du diese Leistungen?
Zitat (von teatime123):
ich weiß Absolut nicht was das heissen soll
Welche anderen Leistungsträger kämen bei dir überhaupt in Frage?
Wann hast du den Rentenantrag gestellt und auf welche Art von Rente?

Gemeint ist ALG1, oder?

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