Arbeitslosengeldbezug nach Abfindung

2. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mischuga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeldbezug nach Abfindung

Guten Tag zusammen,
ich befinde mich derzeit noch bis Dezember 2023 in Elternzeit. Mein Arbeitgeber stellt mir eine Abfindung plus 7 Monate Freistellung (wegen Kündigungsfrist von 6 Monaten) in Aussicht. Ich habe eine Einmalsumme beantragt, damit ich keine Lohnsteuer zahlen muss. Denn ich plane, in 2023 nicht zu arbeiten (befinde mich mit 3 kleinen Kindern noch in Elternzeit). Das Elterngeld ist im Dezember 2022 ausgelaufen. Ich hätte nun Anrecht, nach den 7 Monaten zum 01.08.2023 Arbeitslosengeld zu beziehen. Mit einem Anwalt werden wir die Kündigungsschutzklage einreichen, um die Sperrzeit zu umgehen. Gibt es hierzu Erfahrungen? Bin ich mit meiner Überlegung soweit richtig (keine Steuer und ALG Bezug nach fiktiver Kündigungsfrist)?
Ich freue mich über eine Rückmeldung.

Viele Grüße
Mischuga

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16 Antworten
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#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

Zitat:
Ich habe eine Einmalsumme beantragt, damit ich keine Lohnsteuer zahlen muss.
Das ergibt nur eingeschränkt Sinn.

Zitat:
ich plane, in 2023 nicht zu arbeiten (befinde mich mit 3 kleinen Kindern noch in Elternzeit). Das Elterngeld ist im Dezember 2022 ausgelaufen. Ich hätte nun Anrecht, nach den 7 Monaten zum 01.08.2023 Arbeitslosengeld zu beziehen.
Nein, haben Sie nicht.

Zitat:
Mit einem Anwalt werden wir die Kündigungsschutzklage einreichen, um die Sperrzeit zu umgehen. Gibt es hierzu Erfahrungen?
Meine Erfahrung besagt, dass das keinen Sinn ergibt.

Der Anwalt taugt nichts. Suchen Sie sich einen anderen. Am besten einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht. Die Angelegenheit ist für Ihren Anwalt offenbar zu komplex. Aber ohne fachkundigen anwaltlichen Rat droht Ihnen hier ein Nachteil in Höhe von einigen Hundert Euro. Das Geld für eine anwaltliche Beratung kann da also gut investiert sein.

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#2
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo Mischuga,

wie kommst Du darauf, dass eine Abfindung nicht steuerpflichtig wäre?

Zitat:
Werden Abfindungen voll versteuert? Ja, obwohl eine Abfindung als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust gezahlt wird, ist sie grundsätzlich voll zu versteuern, d.h. die gesamte Zahlung ist voll einkommensteuerpflichtig. Eine Abfindung gilt als „außerordentliche Einkünfte" im Sinne von § 34 EStG.

Lass Dir monatlich Dein Geld für die Freistellung normal auszahlen und die restliche Abfindung kommt dann mit dem letzten Monatsgehalt. Einen Aufhebungsvertrag würde ich nicht unterschreiben. Somit gibt es keine Probleme mit dem Amt (Sperre).

Ansonsten beachte die 3 Wochenfrist für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage.

Sirko

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30503 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Mischuga):
Bin ich mit meiner Überlegung soweit richtig
Nein, mit jeder der Überlegungen gar nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37557 Beiträge, 13798x hilfreich)

Ich verstehe das ganze Konstrukt nicht. Man will sich mit dem Arbeitgeber einigen auf eine Freistellung für x Monate + Abfindung und dann hinterher auf was klagen? Da man noch in Elternzeit ist, wird der Arbeitgeber ohnehin nicht kündigen, also man will dann gegen seine eigene Willenserklärung klagen, oder wie?

wirdwerden

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#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

Zitat:
Da man noch in Elternzeit ist, wird der Arbeitgeber ohnehin nicht kündigen
Doch, wenn die Arbeitnehmerin ihn genau hierum bittet.

Zitat:
Ich verstehe das ganze Konstrukt nicht. Man will sich mit dem Arbeitgeber einigen auf eine Freistellung für x Monate + Abfindung und dann hinterher auf was klagen?
Die Arbeitnehmerin will aus dem Betrieb raus. Außerdem will sie eine Abfindung. Und im Übrigen will sie sich die Elternzeit noch mit Arbeitslosengeld versüßen lassen.

Daher geht die Arbeitnehmerin mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag ein. Damit die Arbeitsagentur später nicht auf die Idee kommt, dass die Arbeitnehmerin da noch laufende Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis bezieht, soll eine Einmalzahlung erfolgen.

Um der Sperrzeit zu entgehen, soll der Arbeitgeber zusätzlich eine Kündigung erklären. Diese wird dann mit der Kündigungsschutzklage angegriffen, um der Arbeitsagentur gegenüber zu suggerieren, dass es sich keineswegs um einen verdeckten Aufhebungsvertrag handeln würde (was es aber natürlich sehr wohl tut) und die Arbeitnehmerin doch alles versucht hat, um in dem Unternahmen zu bleiben (was Sie eigentlich aber gar nicht wollte).

Das grenzt an Sozialbetrug. Dieser Betrug wird allerdings im Versuchsstadium stecken bleiben, weil die Arbeitsagentur auf genau solche Fälle vorbereitet ist.

Das Finanzamt holt sich auch, was ihm zusteht.

Am Ende ist der eigentliche Nutznießer dieser "genialen Überlegung": Der Rechtsanwalt. Für die Erhebung der Kündigungsschutzklage allein schon kann er Gebühren abkassieren.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37557 Beiträge, 13798x hilfreich)

Zuckerberg, klar kann auch in der Elternzeit gekündigt werden. Das weiß ich auch, nur hier sind ja keine Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung seitens des Arbeitgebers gegeben. Ich wollte eigentlich insoweit aus der Fragestellerin eigentlich herauskitzeln, wie sie sich das vorstellt. Sie wird freigestellt, bekommt eine Abfindung und dann noch Kündigungsschutzklage erheben? Wieso sollte der Arbeitgeber so einem Konstrukt nachkommen? Dann wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen und gut ist. Und dieser wird üblicherweise schriftlich geschlossen. Also, was stellt sich die Fragestellerin vor?

Volle Zustimmung, was den Sozialbetrug angeht. Will man hier eine Anweisung dazu bekommen?

wirdwerden

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#7
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

Zitat:
ier sind ja keine Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung seitens des Arbeitgebers gegeben
Das ist egal, weil die Arbeitnehmerin eigentlich doch selbst weg will und daher den Aufhebungsvertrag eingeht. Dafür braucht es keinen Kündigungsgrund.

Zitat:
Wieso sollte der Arbeitgeber so einem Konstrukt nachkommen?
Weil er so die in Elternzeit befindliche Arbeitnehmerin bequem aussortieren kann und er im Übrigen genau weiß, dass das mit der Kündigunsschutzklage sowieso nur dem Schein dient und die Arbeitnehmerin nicht dauerhaft einen Weiterbeschäftigungsanspruch verfolgen wird.

Zitat:
Dann wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen und gut ist.
Dann ist die Arbeitslosengeldsperre der Arbeitnehmerin aber garantiert. Deshalb braucht es noch ein Konstrukt, das den Aufhebungsvertrag verbergen soll.

Zitat:
Und dieser wird üblicherweise schriftlich geschlossen.
Mag sein. Darauf kann man aber verzichten. Zumindest kann man darauf verzichten, der Arbeitsagentur den Aufhebungsvertrag in Schriftform unter die Nase zu legen.

Zitat:
Also, was stellt sich die Fragestellerin vor?
Irgendetwas zwischen (versuchtem) Sozialbetrug und "nur" sozialwidrigem Verhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mischuga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend zusammen,
vielen Dank für die vielen Kommentare. Ich würde gerne folgendes genauer erläutern.
1. Wieso wird das Arbeitsverhältnis voraussichtlich beendet? Mir wurde leider eine neue Stelle in einem Vertriebsgebiet angeboten, das sehr weit weg ist mit 100% ausgeübt werden sollte (nach weiteren Gesprächen wäre 50% zwar möglich aber sehr schwierig). Mir wurde vor der Elternzeit eine andere Stelle in Aussicht gestellt. Da nun aber ein Ein- und Umstellungsstopp herrscht, kann ich mich nicht auf neue Stellen bewerben.
2. Die Einmalsumme wurde mir vom AG als sog. Sprinterklausel angeboten. Wenn ich diese nutze, würde ich keine Sozialabgaben zahlen (wurde mir von meinem Steuerberater so erklärt).
3. Und der Steuerberater sowie auch der Abfindungsrechner stellen dar, dass bei keinem weiteren Einkommen die Abfindung nicht zu versteuern sei.
4. Meine Elternzeit hebe ich im Januar auf, damit mir gekündigt werden könnte.
5. Der Aufhebungsvertrag liegt noch nicht vor und mein Anwalt hatte mich nur darauf hingewiesen, dass wir eine Sperrzeit umgehen könnten, wenn "strategisch" gekündigt wird (schriftliche Einigung statt vor das Arbeitsgericht zu gehen)
6. Ich würde natürlich einen neuen Job suchen, aber mit drei kleinen Kindern wird es eine große Herausforderung sein, deswegen bin ich realistisch und denke, dass es sich Monate hinziehen kann. Ich stehe dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung. Wieso steht mir dann zum 01.08.23 kein ALG I zu bzw. nach der Sperrzeit?
Viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mischuga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mischuga):
Und der Steuerberater sowie auch der Abfindungsrechner stellen dar, dass bei keinem weiteren Einkommen die Abfindung nicht zu versteuern sei.


Diese Info über die steuerfreie Abfindung habe ich von folgender Seite:

"Eine Ausnahme kann sich ergeben, wenn Sie außer der Abfindung im betreffenden Steuerjahr keine Einkünfte haben. ... Beispielsweise zahlen Sie 2023 bei einer Abfindung bis zu 109.151 Euro (mit Ehegatten-Splitting) bzw. 54.575 Euro (ohne) und keinerlei Einkommen im Jahr der Auszahlung keinen Cent Steuern auf die Abfindung."

https://www.smart-rechner.de/abfindung/ratgeber/abfindung_steuerfrei.php

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

Zitat:
Mir wurde leider eine neue Stelle in einem Vertriebsgebiet angeboten, das sehr weit weg ist mit 100% ausgeübt werden sollte (nach weiteren Gesprächen wäre 50% zwar möglich aber sehr schwierig). Mir wurde vor der Elternzeit eine andere Stelle in Aussicht gestellt. Da nun aber ein Ein- und Umstellungsstopp herrscht, kann ich mich nicht auf neue Stellen bewerben.
Und was ist mit Ihrer bisherigen Stelle? Durch wen ist die besetzt? Was steht in Ihrem Arbeitsvertrag zum Arbeitsort? Und Stundenumfang? Wie viele Arbeitnehmer beschäftigt der Arbeitgeber?

Zitat:
Meine Elternzeit hebe ich im Januar auf, damit mir gekündigt werden könnte.
Und was soll Kündigungsgrund sein?

Zitat:
Der Aufhebungsvertrag liegt noch nicht vor und mein Anwalt hatte mich nur darauf hingewiesen, dass wir eine Sperrzeit umgehen könnten, wenn "strategisch" gekündigt wird (schriftliche Einigung statt vor das Arbeitsgericht zu gehen)
Die Arbeitsagentur hat mit solchen Fällen vermutlich etwas mehr Erfahrung als Ihr Anwalt.

Zitat:
Ich würde natürlich einen neuen Job suchen, aber mit drei kleinen Kindern wird es eine große Herausforderung sein, deswegen bin ich realistisch und denke, dass es sich Monate hinziehen kann.
Das scheint mir gegen eine Kündigung und für den sofortigen Beginn der Stellensuche zu sprechen.

-- Editiert von User am 3. Januar 2023 22:02

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 85x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 4. Januar 2023 08:34

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#12
 Von 
Mischuga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, es wird sich um eine betriebsbedingte Kündigung handeln, da der Konzern umstrukturiert und verkauft werden soll und einige AN eine Abfindung erhalten könnten. Die bisherige Stelle gibt es nicht mehr, da kurz vor meiner Elternzeit schon einmal umstrukturiert wurde.
Eine Ruhezeit plus Sperrfrist und die Bezahlung von Krankenkassenbeiträgen in diesen 10 Monaten sind sogar günstiger für mich, als wenn ich 7 Monate Gehalt beziehe und danach ggf. ALG beziehen würde. Das habe ich mir ausgerechnet und würde deswegen versuchen, den Weg der Sprinterklausel zu gehen. Aber final bin ich noch nicht.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30503 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Mischuga):
es wird sich um eine betriebsbedingte Kündigung handeln
Aha, neue Info.
Zitat (von Mischuga):
und einige AN eine Abfindung erhalten könnten.
Dann kommts drauf an, ob du dabei bist. Andere interessieren die AfA nicht.
Je nachdem, was mit dem AG vereinbart ist---und was die AfA daraus erkennt. *Entlassungsentschädigung* ist dann relevant. MIt Steuerrecht a la Sprinterklausel hat das SGB III (ALG und Sperrzeiten wegen xyz) nicht viel zu tun.
Zitat (von Mischuga):
Aber final bin ich noch nicht.
Dann besser den Anwalt machen lassen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mischuga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann kommts drauf an, ob du dabei bist. Andere interessieren die AfA nicht.
Je nachdem, was mit dem AG vereinbart ist---und was die AfA daraus erkennt. *Entlassungsentschädigung* ist dann relevant. MIt Steuerrecht a la Sprinterklausel hat das SGB III (ALG und Sperrzeiten wegen xyz) nicht viel zu tun.

Diese Passage habe ich leider nicht ganz verstanden. Was genau ist mit Afa gemeint (Abschreibungen)?
Liebe Grüße und danke

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30503 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Mischuga):
Was genau ist mit Afa gemeint
A-gentur f-ür A-rbeit
oft auch Arbeitsagentur/AA---oder Bundesagentur für Arbeit/BfA---oder Arbeitsamt/Amt genannt.

Keinesfalls Abschreibungen = Absetzung für Abnutzung (AfA). Das interessiert meist nur das Finanzamt/FA.

Hier geht es um Kündigungen nach Arbeitsrecht, evtl. gezahlte Abfindungen/Entlassungsentschädigungen usw.
Und um die Frage--- wie die Sperrzeit umgangen werden könnte.
Sperrzeiten kommen NUR von der Arbeitsagentur.

Gern nochmal mein Hinweis: Lass das doch lieber den Anwalt machen. :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mischuga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso Dann macht das Sinn. Ja den Anwalt lasse ich auch machen, aber ich möchte trotzdem die Zusammenhänge verstehen

0x Hilfreiche Antwort

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