Arbeitslosenhilfe II Hartz IV

29. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Liebe Sabine
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosenhilfe II Hartz IV

Ich will mit meinen Freund im November in eine größere Wohnung( 3 Zimmer 95qm groß) umziehen.
Wir leben zur Zeit nicht gemeinsam in einer Wohnung,weil ich ALH bekomme.
Da wir ein gemeinsames Kind haben,möchten wir das jedoch ändern.
Zu meine Frage:
Ich bekomme zur Zeit 650 Euro ALH und 200 Euro Unterhalt plus 154 Kindergeld.
Mein Freund geht arbeiten und bekommt im Monat netto 1250 Euro raus.
Wie viel Geld bekommen wir ab nächstes Jahr bei Hartz IV ?

Vielen Dank für eure Antworten
Gruß Bine

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

95 m² sind ca. 20 zu viel bei 3 Personen.

Insgeamt sieht es auch eher schlecht aus.

Ich habe für die Kosten einer angemessenen Wohnung für 3 Personen mal. die Zahlen für München genommen (445,- + 75,- = 520,- maximale Miete)

Weiterhin mußte ich das Alter Eures Kindes schätzen (bin von unter 6 ausgegangen).

Ihr bildet eine sog. Bedarfsgeminschaft (Lebenspartnerschft mit gemeinsamen Kind)




Das bedeutet: (M=Mann, F=Frau, K=Kind):

Regelsatz M =310,50
Regelsatz F = 310,50
Regelsatz K =207,00
gesamt = 828,-€

+ angemessene Kosten der Unterkunft (3 Pers.) incl. NK+HK = 520,- (in München)

Gesamtbedarf (G): 1348,- €
*************************************
anzurechnen sind:

Unterhalt 200,-
Kindergeld 154,-
Einkommen(M) 1250,-
gesamt: 1604,-

- Freibetrag(Einkommen M) 224,55 €

anzurechnendes Einkommen (AE)= 1379,45€
**************************************
Bedarf = 1348,00 €
- anzurechn. Eink. = 1379,45 €
-----------------------------------------
Anspruch = (-31,45€) = 0,00 €
========================

Da das anzurechnende Einkommen den Bedarf übersteigt, besteht kein ALG II Anspruch.




Die Berechnung ist natürl. ohne Gewähr, da ich -wie gesagt- einige Werte schätzen mußte, und die entgültige Regelung des Hartz IV Gesetzes noch nicht feststeht. Laßt Euchg bei einer Beratungsstelle der Caritas, des Diakonischen Werks, des DGB, des Paritätischen, der AWO o.ä. beraten. Dort erhaltet Ihr verbindliche Auskünfte, Tips und Hilfe. Euer "Pech" ist, daß das Einkommen Deines Partners (aufgrund der Bedarfsgemeinschaft) voll angerechnet wird.




-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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