Ein "Rentner mit 63", 99,9 %, arbeitet weiter Vollzeit. Er hat noch ca. ein Jahr zu arbeiten, dann ist die Regelaltersgrenze mit 66.5 erreicht.
Sein Arbeitgeber macht ihm auf einmal das Leben schwer, schikaniert ihn, macht ihm unbegründet harte disziplinarische Auflagen.
Nun fiktiv: Der Arbeitnehmer macht seine Arbeit weiter, ignoriert aber die disziplinarischen Auflagen. Voller Überzeugung, dass diese vor einem Arbeitsgericht nicht standhalten würden. Gehen wir einfach einmal davon aus das dies so wäre.
Der Arbeitgeber mahnt ihn ab und kündigt ihm schließlich, in seinem letzten Jahr. Hätte der entlassene Arbeitnehmer für die restlichen Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, d.h. von der Beendigung des Arbeitsverhälltnis bis zum regulären Renteneintrittsalter. D.h. für die letzten Monate.
Arbeitsloser Rentner....
Zitat :Hätte der entlassene Arbeitnehmer für die restlichen Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, d.h. von der Beendigung des Arbeitsverhälltnis bis zum regulären Renteneintrittsalter.
Wen er die Bedingungen der Versicherung erfüllt, hat er auch Anspruch auf Leistungen der Versicherung.
Ist aber eh obsolet, denn wenn diese vor einem Arbeitsgericht nicht standhalten, bekommt er ja eh sein normales Gehalt.
Zitat :Hätte der entlassene Arbeitnehmer für die restlichen Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, d.h. von der Beendigung des Arbeitsverhälltnis bis zum regulären Renteneintrittsalter.
Wen er die Bedingungen der Versicherung erfüllt, hat er auch Anspruch auf Leistungen der Versicherung.
Ist aber eh obsolet, denn wenn diese vor einem Arbeitsgericht nicht standhalten, bekommt er ja eh sein normales Gehalt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wahrscheinlich.Zitat :Hätte der entlassene Arbeitnehmer für die restlichen Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld,
Für Anspruch auf ALG lese man zumindest § 142 und § 143 SGB III.
rein fiktiv: Aus welchem Grund kündigt der AG?Zitat :und kündigt ihm schließlich
uU ruht der ALG-Anspruch für 12 Wochen wegen einer Sperrzeit nach § 159 SGB III.
Die Rechtslage hat sich in den letzten drei Wochen nicht verändert. Und - warum sollte ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter so vor der Verrentung kündigen? Den Stress wird er sich wohl nicht antun.
wirdwerden
-- Editiert von User am 14. September 2026 19:18
Was bedeutet "Rentner mit 63". Dass er die vorgezogene Altersrente erhält. Dann sollte man sich § 156 SGB III (https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-156_ba036045.pdf) und Pkt. 156.1.4 ansehen.
-- Editiert von User am 15. September 2026 06:40
Die Vorgesetzten auf mehreren Ebenen baten den AN weiterhin bis zur Altersrente zu bleiben. Das hat der AN dann auch zugesagt und bis aktuell gemacht.
Dann kam auf unterer Ebene ein neuer Vorgesetzer. Dieser neue Vorgesetzte (mit einer erschreckenden Biografie an Arbeitgerwechseln) tyrannisiert das ganze Team, autoritär, erniedrigend, fast sadistisch. Im hiesigen Fall wurde Vorwürfe konstruiert. Nach Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei eskalierte das Ganze. Ungeprüft erhält der neue Vorgesetzte von den höherrangigen Vorgesetzten volle Zustimmung. Da die Vorwürfe alle als unwahr belegt werden können (der Austausch zwischen AG und RA Kanzlei läuft gerade) möchte der AN weiterhin seine Arbeit machen, aber nicht der Vorgabe von Arbeistnachweisen/ Berichtsheftvorlage alle 2 Tage, jede Aufgabe genehmigen lassen nachkommen. Jahrzehntelang wurde vom Team (und den anderen aktuell auch noch weiter) absolut eigenständig gearbeitet, es gab nie Verfehlungen. Dazu soll der AN (Akademiker) ab nun nur noch - entgegen der vertraglichen Aufgabenbeschreibung - minderwertige Tätigkeiten machen.
Zitat :Dann sollte man sich § 156 SGB III (https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-156_ba036045.pdf) und Pkt. 156.1.4 ansehen.
Ist nicht ganz einfach für einen Nichtjuristen zu verstehen...
"Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit der Zuerkennung
der vorgezogenen Altersrente".
Bedeutet das das der AN, weil auch 99,9 % Rentner, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte?
So wie das auch ab 2027 mit dem Krankenegld sein soll?
Er zahlt also als AN Arbeitslosenversicherunsgbeiträge, hat aber keinen Anspruch auf Leistungen?
Und zahlt hohe KK Beiträge, hat aber keinen Anspruch auf Krankengeld?
Zitat :Bedeutet das das der AN, weil auch 99,9 % Rentner, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte?
So sehe ich's. Aber ich bin kein Jurist. Wenn hier keine klare Aussage dazu kommt, hilft eine Anfrage bei der Agentur: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-i-14_ba023945.pdf. Und hier Pkt. 1.2.
Ich stimme dir aber zu, dass es unlogisch ist, Beitrag zu zahlen und keinen Anspruch zu erwirken. Dazu sollte was in § 27 SGB III stehen. Habe ich aber nichts gefunden.
-- Editiert von User am 15. September 2026 08:38
Ich sehe es auch so. Es besteht also grundsätzlich ein Anspruch auf ALG I, allerdings ist der solange nicht umsetzbar, wie man eben die vorgezogene Altersrente nutzt. Diese Konstellationen gibt es doch immer wieder. Man hat einen Anspruch, der eben nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht umgesetzt werden kann. Ist m.E. auch durchaus nachvollziehbar. Sinn der vorgezogenen Altersrente ist ja nicht, ein doppeltes Einkommen zu erzielen. sondern sich aus dem Arbeitsleben zurück zu ziehen. Also letztlich spielt bei dieser Regelung die soziale Komponente eine ganz große Rolle. Und in unserem System sind nun mal soziale Zugeständnisse an gewisse Einschränkungen gebunden.
wirdwerden
Der Gesetzgeber sieht also auch hier keine Doppelleistung mehr vor. Rechtsprechung hat solche Privilegien abgeschafft und nur Ausnahmen beibehalten.Zitat :Bedeutet das das der AN, weil auch 99,9 % Rentner, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte?
Das mag sein. Hier wurde rein fiktiv die Kündigung unterstellt, und evtl. glauben nun alle höheren Ebenen ausschließlich dem Vorgesetzten.Zitat :Dann kam auf unterer Ebene ein neuer Vorgesetzer.
Meine Empfehlung:
Der Rentner sollte, ob in Vollzeit oder wie vor 3 Wochen mit 80% keine Kündigung durch den AG riskieren.
--->Noch 1Jahr durchhalten und nach Anweisung des Vorgesetzten auch *niedere Arbeiten* erledigen. Am Lohn/Gehalt oder Rente ändert sich nichts. Man erinnert sich evtl. an ...Dienst nach Vorschrift?
Ich hörte auch schon davon, dass Rentner als AN während ihres Jobs auch mal arbeitsunfähig werden.
AG zahlen auch denen zunächst Entgeltfortzahlung lt. Gesetz.
Es könnte ungekündigt MIT 99,9% Rente UND Zuverdienst zu schaffen sein.
Zitat :Die Rechtslage hat sich in den letzten drei Wochen nicht verändert. Und - warum sollte ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter so vor der Verrentung kündigen? Den Stress wird er sich wohl nicht antun.
Es handelt sich um die Verwaltung einer großen Stadt, in der mehr Chaos als Ordnung herrscht. Die RA Kanzlei sagte schon das diese Verwaltung, egal wie die Sachlage sei, es immer darauf ankommen lässt. Und nahezu immer verliert. Vorm VG, AR etc. Kostet ja nichts...ist ja Steuergeld.
Zitat :Die Rechtslage hat sich in den letzten drei Wochen nicht verändert. Und - warum sollte ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter so vor der Verrentung kündigen? Den Stress wird er sich wohl nicht antun.
Es handelt sich um die Verwaltung einer großen Stadt, in der mehr Chaos als Ordnung herrscht. Die RA Kanzlei sagte schon das diese Verwaltung, egal wie die Sachlage sei, es immer darauf ankommen lässt. Und nahezu immer verliert. Vorm VG, AR etc. Kostet ja nichts...ist ja Steuergeld.
Zitat :rein fiktiv: Aus welchem Grund kündigt der AG
Der Arbeitgeber bzw. der neue direkte Vorgesetzte macht den langjährigen AN (seit 30 Jahren makellos dabei) Vorwürfe, er habe das und das nicht gemacht etc.. Der nächste und übernächste Vorgesetzte hat das ungeprüft übernomemn und knallharte disziplinarische Vorgaben gemacht. Alle Vorwürfe können als haltlos und konstruiert widerlegt werden. Leider reagiert aktuell die RA Kanzleis eit 7 Wochen nicht mehr. Anraufe und Mails bleiben unbeantwortet. Jetzt die ncähste Baustelle.
Hier werden doch zwei Sachen vermengt. Hier geht es doch nur darum, ob man bei der arbeitsrechtlichen Konstellation Arbeitslosengeld bekommt oder nicht. Und die Frage ist doch schon beantwortet. Ob die Kündigung zu Recht erfolgt, wenn sie denn kommt, das ist doch eine ganz andere Frage. Jedenfalls wäre es töricht, eine Kündigung im Vertrauen darauf, dass man ja ALG I bekäme, zu provozieren.
wirdwerden
Das macht man aber auch erst NACH einer Kündigung.Zitat :Alle Vorwürfe können als haltlos und konstruiert widerlegt werden.
Und zwar dann, wenn man Kündigungsschutzklage erhebt und Weiterbeschäftigung in der Klage beantragt... und dann mit seinen Widerlegungen herausrückt.
Macht nichts. Es wurde ja noch nicht gekündigt, seit du am 14.9. deine Anfrage hier als Szenario dargelegt hast. Was soll da ein Anwalt tun?Zitat :Anraufe und Mails bleiben unbeantwortet.
Welche? Etwa Kündigung... ohne vorherige Anhörung des Personalrates?Zitat :Jetzt die ncähste Baustelle.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
18 Antworten
-
5 Antworten