Arbeitslosigkeit - Wochenende?

30. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
WarumImmerIch?
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)
Arbeitslosigkeit - Wochenende?

Hallo,

ich werde zum 01.04. arbeitslos. Ich weiß, dass ich wenn ich Urlaub machen möchte, dies beim Amt melden, bzw bewilligen lassen muß.
Aber wie sieht es mit Wochenende oder Feiertagen aus? kann mir das Amt verbieten über die Feiertag, wie z.B. jetzt dann Ostern, zu meiner Familie/meinen Patenkindern zu fahren? Das sind in etwa 160 km Entfernung.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Natürlich kann es das nicht.
Als Arbeitsloser musst du innerhalb von 2 Tagen postialisch erreichbar sein.
Und da über Feiertage keine Post ausgeliefert wird, musst du dir da keine sorgen machen.

Wichtig ist nur das wenn ein wichtiges schreiben vom Amt kommt es dich auch erreicht und das fristgerecht.

Ich würde sagen....Frohe Ostern;-)

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
WarumImmerIch?
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Wieso wird mir auf dem Amt das dann so mitgeteilt?

Mir wurde gesagt, wenn mir dann etwas passieren sollte zahlt keine Versicherung.

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13106 Beiträge, 4454x hilfreich)

@mimic:

quote:
Als Arbeitsloser musst du innerhalb von 2 Tagen postialisch erreichbar sein.


Die Aussage scheint dann aber doch etwas sehr wage. Der Arbeitslose muss an jedem Werktag postalisch erreichbar sein. Auch der Samstag ist ein Werktag. Meines Wissens gibt es allerdings für Wochenenden eine Sonderregelung. So dürfte es - am Beispiel Ostern - m.E. ausreichend sein, wenn Du einen, am Ostersamstag zugestellten, Brief spätestens am Ostersonntag erhälst und zur Kenntnis nimmst.

@WarumImmerIch:

quote:
Mir wurde gesagt, wenn mir dann etwas passieren sollte zahlt keine Versicherung.


Meines Erachtens ist diese Aussage Blödsinn. Du bist ganz normal gesetzlich krankenversichert, egal wo in Deutschland Du Dich aufhälst.

Gruß,

Axel

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"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@warumimmerich

die aussage der afa ist quatsch.
noch sind wir nicht so weit, dass es geprüft werden kann, wenn man mal nicht zuhause ist über die feiertage.

urlaub, also ortabswesenheit ist nur relevant, wie @axel es beschreibt. man muss postalisch erreichbar sein und ggfalls einen samstag angekommenen brief mit dem inhalt, montag (respektive hier:dienstag) irgendwo zu erscheinen lesen zu können und seiner mitwirkungspflich nachkommen zu können (noch blöder hätte ich den satz nicht verschachteln können ;)

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

ok.Mit den 2 Werktagen war quatsch.

Also hier der Originaltext laut aktuellen AA Merkblatt:......

"Sie müssen für ihre Agentur für Arbeit erreichbar sein.Erreichbar im Sinne der gesetz. Vorschriften bedeutet, das Sie an jedem Werktag von Briefsendungen der Agentur in Ihrer Wohnung kenntnis nehmen können.
Deshalb müssen Sie mind. einmal am Werktag ihren Briefkasten leeren.

Am Wochenende oder vor Feiertagenreicht es aus, wenn Sie die an Samstagen oder Tagen vor Feiertagen eingehende Post am darauf folgenden Sonn- oder Feiertag zur Kenntnis nehmen.etc......

Aber wenn man selbst nicht zuhause ist kann man ja evtl. jemanden fragen ob der nach Post schauen kann "zwinker":-)

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
WarumImmerIch?
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Also kann ich über Ostern zumindest Sonntag Montag beruhigt nach Hause fahren?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@warumimmerich

gute fahrt

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

1x Hilfreiche Antwort

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