Arbeitssuchendmeldung bei Auslaufen befristeter Arbeitsvertrag

26. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)
Arbeitssuchendmeldung bei Auslaufen befristeter Arbeitsvertrag

es geht um einen Freund von mir
ER hatte einen 1 Jährigen befristeten Arbeitsvertrag als Produktionshelfer bei einer Zeitarbeitsfirma

er hatte von April 14 bis Januar 15 ein Einsatz bei einer Großbäckerei.
der Auftrag war zuende und er hatte dann von ca Mitte Jan bis April dieses Jahres mehre Aufträge bei verschieden Firmen.

vor Vertragende am 21.04 hatte sich die Zeitarbeitsfirma bei ihm gemeldet und gemein das sie tgerne Verlängern würden.
derzeit seien aber keine Aufträge im Bereich produktion da
es sollte für die Großbäckerei ein neuer Großauftrag ab Mai starten und ca 6 bis 9 Monate gehen.

am 20. April also 1 Tag vor dem Ende des Arbeitsvertages meldete sich die Zeitarbeitsfima und meinte das der Großauftrag auf Juli verschoben wurde, da derzeit keine Auftrage in Produktionsbereich da sind.
der Vertrag lief dann am 21. April aus und mein Freund ging zum Arbeitsamt. dort wurde er gefragt wieso er nicht 3 Monate vorher sich Arbeitssuchend gemeldet hatte. und das ihm möglicherweise nun eine Sperrzeit droht
am 30. hat er nun einen Termin beim Arbeitsamt wo mit ihm über seine berufliche Situation gesprochen werden soll.

wie ist da die genaue rechtslage??.
mein Freund hatte vorher ALG 2. bei Abmeldung hat er den vertrag abgegeben
das Amt wusste also das der Vertrag auf 1 Jahr befristet ist und am 21.April ausläuft.

die Zeitarbeitsfirma hat eine Verlängerung gewollt, aber aufgrund des verschoben Auftrages den Vertrag doch auslaufen lassen, was für mein Freund nicht vorhersehbar war



-- Editier von seidi256 am 26.04.2015 12:52

-- Editiert von Moderator am 26.04.2015 23:35

-- Thema wurde verschoben am 26.04.2015 23:35

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17420 Beiträge, 6484x hilfreich)

..Du postest besser unter Sozialrecht.

:forum:

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119938 Beiträge, 39803x hilfreich)

Die Persönliche Arbeitsuchendmeldung hat spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit persönlich zu erfolgen. (§ 38 Abs. 1 SGB III
Versäumt man dieses erhältman eine Sperre von 1 Woche.


Die Persönliche Arbeitslosmeldung kann frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit persönlich erfolgen. Diese Meldung ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.



Zitat:
das Amt wusste also das der Vertrag auf 1 Jahr befristet ist und am 21.April ausläuft.

Und das könnte man wie beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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