Arbeitsunfähhigkeit während Studiums

26. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tumorstudent
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsunfähhigkeit während Studiums

Hallo Experten,
Ich bekam während meines Studiums einen Hirntumor und werde wohl nie wieder arbeiten können. Bin nun 26.
Nach meinem Realschulabschluss habe ich eine Ausbildung gemacht und gleich darauf mein allg. Abi nachgeholt. Mit dem Abi bin ich sofort studieren gegangen.
6 Jahre Studium mit Auslandssemester aber keinem Abschluss. (Im nächsten Semester wollte ich mein Examen schreiben)
Dann bekam ich den Tumor und habe ihn überlebt.
Nun habe ich noch 2900€ gespart, aber das wars dann auch... Da ich niemals sozialversichert gearbeitet habe, nur max.450€ und sonst nichts habe, habe ich nun finanzielle Ängste. Habe ich auf irgendwas Ansprüche?
Versicherungen hatte ich keine.

Vielen Dank für jede Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Sie sollten sich um die Anerkennung eines Grads der Behinderung kümmern oder eine fachärztliche Bescheinigung und das Studium nach Möglichkeit noch nicht in den Wind schießen. Wenn "nur" noch die Abschlussarbeit ansteht, besteht die Möglichkeit, z.B. eine Schreibverlängerung als Nachteilsausgleich zu erhalten. Auch BAföG kann es dann über die Förderungshöchstdauer geben. Dafür gibt es Beratungsstellen an den Hochschulen. Wenn die Krankheit vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, könnte weiter ein Kindergeldanspruch bestehen. Wenn keine Arbeitsfähigkeit gegeben sein sollte, scheidet auch ALG2 aus und es bliebe nur die Grundsicherung.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Wenn keine Arbeitsfähigkeit gegeben sein sollte, scheidet auch ALG2 aus und es bliebe nur die Grundsicherung. Allerdings muß man dafür exmatrikuliert sein.
Nun habe ich noch 2900€ gespart Das stünde der Grundsicherung nicht entgegen - seit kurzem darf man da 5.000 Euro haben (auf älteren Webseiten dürfte noch 2.600 Euro stehen - davon nicht verwirren lassen!).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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