Arbeitsunfähig und nun .........

26. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dr. jur. von Campe
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 27x hilfreich)
Arbeitsunfähig und nun .........

dauerhaft Arbeitsunfähig, was nun ....
(steht auch unter Versicherungsrecht)


Ich stelle mal folgenden fiktiven Fall
zur Diskussion :


1. Ein Mann, etwa 25 Berufsjahre, hat eine unheilbare
Krankheit. Sagen wir KREBS. Die Ärzte "garantieren"
ihm :
- er wird an dieser Krankheit sterben !
- aber frühestens in 15 Jahren !

2. Damit ergibt sich arbeitsmäßig fast keine Arbeitsunfähigkeit.
Als Zweitdiagose schreiben alle behandelnden Ärzte immer
Depressionen mit auf "alle Zettel".

Der Mann verheiratet, ein Kind.
Gesetzliche Versicherung - AOK.
Geboren vor 1956.

Was kann kommen mit Blick auf HartzIV
??????????????

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Der Mann wird wohl einen Antrag auf Frühberentung stellen.
Jetzt ist es aber so, wie in Zukunft bei jedem schwerbehinderten, dass die Rentenanstalt alles auf die lange Bank schiebt.
Weil man den Mann möglichst lange auf ALG 2 halten will und dann diese nichts zahlen muß wenn dieser mit jemandem erwerstätigen oder erwerbsfähigen zusammenlebt oder verheiratet ist. Die Versicherungsanstalt hofft aufs geheime wenn man das nur lange genug hinzieht und die Familie so richtig in Ungewissheit lässt ja dann erledigt sich das "Problem" vielleicht frühzeitiger von ganz alleine !!!

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
Dr. jur. von Campe
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 27x hilfreich)

Wir haben das Problem mit einem Bautechniker des Strassenbauamtes
gehabt. Einzige Diagnose : Depressionen.

Gutachtertermin : der fragt den Mann, ob
er sich vorstellen kann, 4 Stunden am Tag zu
arbeiten. Der BT antwortet mit ja, da war
der Fall für den Gutachter gelaufen.

Im Klageverfahren wurde dann erörtert,
wer denn eigentlich festlegt, ob der Mann
4 Std. je Tag arbeiten kann. Der Gutachter
oder der zu Begutachtende.........

Die Versicherung hat hier anerkannt,
war aber ein Prozedere über mehrere
Jahre.......


In diesem Fall kam es eben nicht allein auf
Gesetzestexte an, sondern vielmehr auf
die Vorgehensweise.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn er nicht min. 3 Stunden arbeiten kann, bekommt er Erwerbsminderungsrente (volle Erwerbsminderung). Reicht die nicht zur Bedarfsdeckung aus, ergänzende Leistungen nach §§ 41 ff. SGB XII (ab 01.01.2005), derzeit Leistungen nach GsiG

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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