Arbeitsunfall, was könnte ich jetzt tun?

4. September 2026 Thema abonnieren
 Von 
lis2005
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsunfall, was könnte ich jetzt tun?

Hallo mene lieben Artgenossen,

Im März 2025 hatte ich einen schweren Arbeitsunfall (Beckenbruch/Quetschtrauma zwischen Bus und Container). Ich wurde mehrfach operiert und war mehrere Monate krankgeschrieben.
Ich leide nach wie vor unter den Auswirkungen des Unfalls, zum Beispiel kann ich nicht lange stehen oder sitzen. Zudem habe ich oft Schmerzen im Beckenbereich, besonders bei Belastung bzw. beim Gehen, sodass ich mich hinlegen und in dieser Position verharren muss, bis der Schmerz nachlässt.
Ich arbeite seit einem Monat wieder in Vollzeit.
Mittlerweile wurde nachgewiesen, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.
Aus diesem Grund habe ich zwei Fragen dazu:

Gibt es die Möglichkeit, dass ich von der BG als nicht mehr voll belastbar aufgrund des Arbeitsunfalls eingestuft werde, und dass ich daher eine Entschädigung oder eine ähnliche Leistung von der BG erhalte, weil ich nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann?
UND welche Rechte stehen mir nun in Bezug auf den Unfall zu?
Aber auch für die Zukunft, falls sich mein Zustand verschlechtert.

Vielen Dank im Voraus!
Lieben Gruß!

-- Editiert von Moderator topic am 4. September 2026 13:14

-- Thema wurde verschoben am 4. September 2026 13:14




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41223 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von lis2005):
Mittlerweile wurde nachgewiesen, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.
Das sollte längst passiert sein...und die BG hat wahrscheinlich auch längst Verletztengeld gezahlt und sonstige Kosten übernommen, oder ?

Zitat (von lis2005):
Gibt es die Möglichkeit, dass ich von der BG als nicht mehr voll belastbar aufgrund des Arbeitsunfalls eingestuft werde,
Ja. BG-Gutachter stellen sowas fest, aber wieso hat bisher niemand (zB nach einer Reha-Massnahme?? ) festgestellt, wie es um dein Leistungsvermögen steht.
Gab es nach einer Reha die Abschlussfeststellung, dass du in Vollzeit für *alles* einsetzbar bist?

Wende dich an deine örtlich zuständige BG...und beantrage eine Begutachtung hinsichtlich deines Leistungsvermögens.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41223 Beiträge, 6645x hilfreich)

Nachtrag: Das ist eher keine Arbeitsrechts-Frage...

:forum:

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
lis2005
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja es wurden halt die 80% während der "Krankschreibung" gezahlt und auch.

ja ein Gutachten-termin steht diesen Monat noch aus, da werde ich fragen ob auch da diese Leistungsvermögen getestet wird in wie weit man Körperlich noch belastbar und einsetzbar ist.

Kein Arbeitsrecht? Sondern BG Frage wahrscheinlich?

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13850 Beiträge, 4898x hilfreich)

Zitat (von lis2005):
Entschädigung oder eine ähnliche Leistung von der BG erhalte, weil ich nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann?

Das nennt sich Verletztenrente, Voraussetzung: Die Erwerbsfähigkeit bleibt nach 26 Wochen dauerhaft (über das Ende der Heilbehandlung hinaus) um mindestens 20 Prozent gemindert.

Dafür muss aber zuerst die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festgestellt werden.

Und da kommt bei mir die Frage auf, wie das hier ->
Zitat (von lis2005):
Ich arbeite seit einem Monat wieder in Vollzeit.
mit dem ->
Zitat (von lis2005):
Zudem habe ich oft Schmerzen im Beckenbereich, besonders bei Belastung bzw. beim Gehen, sodass ich mich hinlegen und in dieser Position verharren muss, bis der Schmerz nachlässt.
zusammenpasst.

Stellt Dein AG dir eine Liege oder ähnliches zur Verfügung und lässt Dein Job das überhaupt zu?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41223 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von lis2005):
es wurden halt die 80% während der "Krankschreibung" gezahlt
Die Frage ist nicht wieviel, sondern,
WER hat diese 80% gezahlt?
WANN wurde der Arbeitsunfall nachgewiesen?
WER hat nachgewiesen, dass es ein Arbeitsunfall war?
WER hat das Gutachten im September beauftragt?
WER hat dich vor 1 Monat wieder arbeitsfähig/gesund geschrieben?

Bitte beantworte doch mal die Fragen. Danke.

Bei Arbeitsunfall ist die BG zuständig. Auch Gutachten sind dann nur von zugelassenen BG-Gutachtern zu erstellen. Für Arbeitsunfälle wird Verletztengeld mind. mit 80% gezahlt.
Bei (normaler) Arbeitsunfähigkeit ist die Krankenversicherung zuständig. Dann wird Krankengeld mit mind. 80% gezahlt.

Nein, mit Arbeitsrecht hat das nichts zu tun, du hast ja deinen Job noch...und auch wieder.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13850 Beiträge, 4898x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Für Arbeitsunfälle wird Verletztengeld mind. mit 80% gezahlt.

Nicht mindestens, es sind 80% des Brutto.

Zitat (von Anami):
Bei (normaler) Arbeitsunfähigkeit ist die Krankenversicherung zuständig. Dann wird Krankengeld mit mind. 80% gezahlt.

Nein, es sind 70% des Brutto, oder 90% des Netto, je nachdem was niedriger ist.

Zitat (von Anami):
WER hat diese 80% gezahlt?

Da es 80% sind, kann es nur die BG gewesen sein.

Zitat (von Anami):
WANN wurde der Arbeitsunfall nachgewiesen?

Außer zur Befriedigung deiner Neugier absolut irrelevant, da die BG den Unfall als Arbeitsunfall anerkannt hat.

Zitat (von Anami):
WER hat nachgewiesen, dass es ein Arbeitsunfall war?

Ich wiederhole: Außer zur Befriedigung deiner Neugier absolut irrelevant, da die BG den Unfall als Arbeitsunfall anerkannt hat.

Zitat (von Anami):
WER hat das Gutachten im September beauftragt?

Wer, außer der zuständigen BG sollte es beauftragt haben?

Zitat (von Anami):
WER hat dich vor 1 Monat wieder arbeitsfähig/gesund geschrieben?

Da es weder eine Arbeitsfähigkeits- noch Gesundschreibung gibt, niemand.

Zitat (von Anami):
Für Arbeitsunfälle wird Verletztengeld

Darum geht es jetzt nicht mehr, sondern um
Zitat (von lis2005):
Gibt es die Möglichkeit, dass ich von der BG als nicht mehr voll belastbar aufgrund des Arbeitsunfalls eingestuft werde, und dass ich daher eine Entschädigung oder eine ähnliche Leistung von der BG erhalte, weil ich nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann?

Und diese Leistung ist nicht das Verletztengeld, sondern die Verletztenrente.
______________________________________________________________________________________

Zitat (von lis2005):
ja ein Gutachten-termin steht diesen Monat noch aus

Gehe dort bitte nicht gutgläubig und unvorbereitet hin, die Begutachtung dient der BG dazu zu prüfen, was sie nicht zahlen müssen.
Und die Begutachtung beginnt bereits bei Deiner Abholung aus dem Wartebereich.
Du solltest nicht versuchen dem strammen Schritt des Gutachters zu folgen.
Gerne nimmt der Gutachter übrigens auch das Treppenhaus anstatt des Aufzugs, also entweder nach einerm barrierefreien Weg fragen, oder sofern Du Treppensteigen kannst, dabei genügend Zeit lassen.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41223 Beiträge, 6645x hilfreich)

Ich bin nicht neugierig.
Ich antwortete in #1: Das sollte längst passiert sein...und die BG hat wahrscheinlich auch längst Verletztengeld gezahlt und sonstige Kosten übernommen, oder ?
Man liest: es wurden halt die 80% während der "Krankschreibung" gezahlt.

Dass ein Fragesteller Krankschreibung schreibt und ansonsten nicht antwortet, macht nichts. Weil aber auch bei mir die Frage nach der schon-wieder-Vollzeitarbeit? aufkam, stellte ich Fragen. Man liest auch: Mittlerweile wurde nachgewiesen, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat. Mittlerweile??? Nicht selten wollen Arbeitgeber, dass es eben kein Arbeitsunfall war und Unwissende *krankgeschriebene AN* erhalten nach der 6wöchigen Entgeltfortzahlung durch den AG ...dann Krankengeld von ihrer Krankenversicherung. Das kann auch 80% sein.

Man liest auch: Ich arbeite seit einem Monat wieder in Vollzeit. Ein Arzt (Hausarzt oder BG-Arzt) wird den letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit in der AUB notiert haben. Ich habe mit Absicht das Vokabular des TE verwendet.

Zur Ergänzung:
Eine BG-Verletztenrente gäbe es erst, wenn bisher Verletztengeld gezahlt wurde... und...
wenn ein BG-Gutachter in einem relativ komplizierten Prüfverfahren feststellt, dass die Voraussetzungen für eine solche Rente erfüllt sind.
Welcher Gutachter noch im September was auch immer begutachten soll, liest man nicht. Meist haben die schon einen Auftrag. Aber trotzdem kann man fragen...logisch.


evtl. findet der TE seinen Beitrag unter Arbeitsrecht nicht mehr?


-- Editiert von User am 7. September 2026 15:17

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