Hallo,
ich hatte am Freitag den 13ten!.12.2024 einen Arbeitsunfall, als ich beim Verlassen meiner Arbeitsstätte auf der unteren Treppe gestürzt bin und auf meine (vorgeschädigte) LWS und mein Becken gestürzt bin. Daraufhin wurde ich in der BGU-Frankfurt vom 13.12.-dem Unfallstag bis zum 17.12.24 stationär aufgenommen, untersucht und hatte gottseidank keine weiteren Knochenbrüche, wie anfangs befürchtet, sondern schwere LWS-und Beckenprellung. Die BGU hat mich bei Entlassung "bg-lich"für 3Wch krankgeschrieben, alles nahm korrekt seinen Lauf mit der BGW und mein weiter behandelnder D-Arzt (Orthopäde und Unfallchirurg) hat mich mittlerweile weiter bis jetzt zum 28.2.2025 krankgeschrieben. Ich muss dazu sagen, dass ich im Juni 2023 nach mehreren Beckenbrüchen und 2facher Wirbelsäulenbrüche (BWK9 und LWK1) eine große Rückenoperation hatte (Spondylodese TH12-LWK1) und diese wegen meiner Osteoporose auch ziemlich riskant war. Im Oktober 2024 war ich in Reha und konnte starke Schmerzmittel absetzen, durch den Arbeitsunfall sind die (mittlerweile vielleicht chronischen) Schmerzen leider zurück und ich muss wieder täglich Tilidin zu mir nehmen. Zur "gb-lichen" Krankmeldung bis nächsten Freitag 28.2.25 meinte mein Orthopäde, dass er mich ab dann nur noch "normal" krankschreiben können, wenn ich das bräuchte. Auch als ich ihm sagte, dass ich mittlerweile meine Kündigung erhalten habe, da mein Arbeitgeber die vielen Ausfälle und jetzt die lange K-Meldung nicht mehr geschäftlich vertreten könne, und ich dadurch natürlich erhebliche psychische Probleme bekommen habe (schwarzes Loch, Angstzustände, Panikattacke, ich bin 62Jahre alt), meinte er, ich solle mich in beiden Fällen wieder an die BGU wenden. Lange Rede, sorry, aber ich habe jetzt übermorgen einen Termin in der BGU (Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik) und habe folgende 2Fragen:
1.) Kann ich in der BGU eine "bg-liche" Überweisung an einen anderen D-Arzt-Orthopäden bekommen, der eventuell bestätigt, dass ich aufgrund des Arbeitsunfalles weitere Schmerzen habe und auf Schmerzmittel angewiesen sei?- Mich also "bg-lich" weiter krankschreiben könnte?
2.) Kann ich in der BGU eine "bg-liche" Überweisung zu meiner/einer Psychiaterin bekommen, die mich auf psychiatrische Probleme krankschreiben würde, da die Kündigung wegen des Arbeitsunfalles erfolgte und ich mich absolut arbeitsunfähig (in der einen als auch in der anderen Richtung) fühle?
P.S Ich gebe ehrlich zu, hier unter uns, dass diese (sehr kurzfristigen) Fragen natürlich einen finanziellen Aspekt bedingen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen ....
Gruß Marina
-- Editiert von Moderator topic am 19. Februar 2025 22:14
-- Thema wurde verschoben am 19. Februar 2025 22:14
Arbeitsunfall orthopädisch, daraufhin Kündigung, jetzt Schmerzen und Depression, Panik,Angstzustände
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



zu 1 und 2: Bitte frag DORT nach. DIE wissen das eher. die kennen auch deine Patientenakte.
p.s. ganz unter uns...wer hätte das gedacht.
Aber: Was würde dich denn an einer ---ganz-normal-Krankschreibung/AUB--- durch einen Orthopäden und/oder Psychiater denn stören?
Ich sehe da ein anderes Problem. Mit einer Überweisung zu gerade diesen Fachärzten hast du noch lange keinen Termin oder gar eine AUB von denen.
Es geht ja dann nicht mehr um *Unfallbehandlung*.
Kündigung zu wann?Zitatdass ich mittlerweile meine Kündigung erhalten habe, :
Welche Leistungen von wem erhältst du denn jetzt?
Halla Anami,
danke für die Antwort bzw. Fragen an mich,
-ich habe meine Kündigung fristgerecht zum 15.2.25 erhalten
-Bg-lich krankgeschrieben bin ich noch bis 28.2.25 und erhalte Verletztengeld (80%)
-AU "normal" GKV wären dann 10% weniger (ca.70%)- das meinte ich mit finanzieller Einbuße
-Termine mit neuem Ortopäde (D-Arzt) und meiner Psychiaterin habe ich vorsorglich vereinbart, doch wie gesagt, sie brauchen beide quasi eine Überweisung dafür, dass weitere Behandlung "bg-lich ist
Gruß Marina
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann bitte, wie schon gesagt--- übermorgen dort die Experten fragen, ob sie das bitte weiterhin bg-lich ermöglichen können.Zitatdoch wie gesagt, sie brauchen beide quasi eine Überweisung dafür, dass weitere Behandlung "bg-lich ist :
...ohne jede Ahnung, was in solcher Überweisung als bg-lich verklausuliert stehen könnte: Ich nehme an, ein *Normal-Orthopäde/Psychiater* kann für die GKV nur arbeitsunfähig schreiben.
Zitat1.) Kann ich in der BGU eine "bg-liche" Überweisung an einen anderen D-Arzt-Orthopäden bekommen, der eventuell bestätigt, dass ich aufgrund des Arbeitsunfalles weitere Schmerzen habe und auf Schmerzmittel angewiesen sei?- Mich also "bg-lich" weiter krankschreiben könnte? :
2.) Kann ich in der BGU eine "bg-liche" Überweisung zu meiner/einer Psychiaterin bekommen, die mich auf psychiatrische Probleme krankschreiben würde, da die Kündigung wegen des Arbeitsunfalles erfolgte und ich mich absolut arbeitsunfähig (in der einen als auch in der anderen Richtung) fühle?
Natürlich kann das sein.
Aber ob es so sein wird, dafür müsste man Hellseher oder Mediziner sein.
Die Ausgangslage ist doch, dass es eine Vorerkrankung und danach einen Arbeitsunfall gab. Und jetzt ist die Frage, ob die aktuellen Beschwerden auf die Vorerkrankung oder den Unfall zurückzuführen sind.
Wenn sie auf den Unfall zurückzuführen sind, dann wird "BG-lich" krank geschrieben und Sie erhalten das (höhere) Verletztengeld.
Wenn sie auf die Vorerkrankung zurückzuführen sind, dann bleibt nur die normale Krankschreibung mit dem (geringen) Krankengeld.
Das ist aber keine Rechtsfrage, sondern eine medizinische Frage.
Dementsprechend wenig wird Ihnen ein Rechtsforum helfen können.
Und vor der Vorerkrankung in 2023 sogar in 2021 einen ähnlichen Unfall...ZitatDie Ausgangslage ist doch, dass es eine Vorerkrankung und danach einen Arbeitsunfall gab. :
Die TE zumindest weiß wahrscheinlich noch, was da gezahlt wurde...und mit welcher Begründung.
An alle, die mir auf meinen Beitrag geantwortet haben, erstmal herzlichen Dank. Der Termin heute in der BGU-Klinik war, was das Psychische betrifft, aufschlussreich und ich habe kommenden Dienstag um 1600Uhr einen festen Termin zur Abklärung einiger Fragen. Sollte der eine oder andere von Euch Interesse haben, halte ich euch gerne auf dem Laufenden. LG Marina
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
2 Antworten