Huhu zusammen ich habe folgende Frage: Ich bin alleinerziehender Vater eines 8 Jahre alten Jungen der die 3 Klasse besucht. Ich besitze selber leider keinen Führerschein und habe auch nicht das Geld diesen selber zu finanzieren.
Ich muss meinen Sohn jeden Tag ca. 6km in das Nachbars Dorf zur Schule fahren und auch nachmittags wieder abholen. Er geht dort zur Schule da im Notfall Verwandte in der Nähe Wohnen und ich nicht mal eben in 5 Minuten zu der Schule hinkomme. Im gleichen Ort wäre es darüber hinaus auch nicht grade nebenan die Schule.
Die Betreuungskosten werden von der Arge nicht übernommen, da die Betreuung über einen Förderverein läuft. Derzeit arbeite ich für zwischen 100 und 150 Euro in einem Betrieb. Kommt immer drauf an wieviel dort los ist und wo der Arbeitseinsatz ist. (Der kann schon mal weiter weg sein so dass ich dort nicht hinkomme, da diese schon um 7 anfangen und ich den Jungen erst um 8 in der Schule habe).
Ich bekomme zwischendurch von der Arge mal Jobangebote die sich aber immer auf Vollzeitarbeit beziehen. Natürlich bewerbe ich mich auf alle Stellen. Und ich schicke auch in eigen Bemühung Bewerbungen raus.
Heute dann rief mich meine neue Job Beraterin an, und verlangte von mir ich solle meinen Sohn doch einfach auf eine andere Schule schicken.
Ich bin aber der Meinung das es meinem Sohn gar nicht gut täte, da er so schon genug mitzumachen hat.
Kann das Jobcenter das verlangen? Bzw. mich dazu nötigen diesen Schritt zu gehen?
Ich habe Ihr dann auch gesagt das ich das nicht machen werde. Sie meinte Sie hätte den Eindruck ich würde nicht mitarbeiten wollen und müsste Ihr das erst mal beweisen. Und egal was ich Ihr erwiderte, kamen wir nicht auf einen Nenner. Jetzt soll ich mal nach einer Umschulung schauen und Ihr zeigen das ich mich dafür Interessiere. Und ´ja auch das habe ich schon intensive in einer Schulung des Jobcenters durchgekaut das Thema. Und auch da ist das Problem, dass es zeitlich nicht hinhaut.
Was soll ich jetzt machen ? Wie soll ich mich verhalten ? Was würdet Ihr mir Raten ?
Arge allgemeine Frage?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Nö, das kann das JC nicht. Es kann allerdings von Dir erwarten, dass Du Dein Leben so organisierst, dass Du ganztags dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
wirdwerden
Ja genau das ist es ja das haben die auch gesagt und das Sie da die einzigste Möglichkeit sehen das ich den Jungen jetzt auf diese Andere Schule schicke. Zumal die Betreuung hier bei uns recht teuer ist und vom JC nicht übernommen wird sehe ich da auch echt kein vorran kommen bei mir da sind mir ja auch ein bischen die Hände gebunden ....
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Wie kommen die anderen Schüler dorthin? Fährt kein Schulbus? Was hat das mit dem fehlenden Führerschein zu tun?ZitatIch muss meinen Sohn jeden Tag ca. 6km in das Nachbars Dorf zur Schule fahren :
Welche meinst du? Die Hortbetreuung?ZitatDie Betreuungskosten werden von der Arge nicht übernommen, :
Seit wann rufen die denn an? Die können doch schreiben...Vermutlich würde das nicht in Schriftform kommen.ZitatHeute dann rief mich meine neue Job Beraterin an, und verlangte von mir ich solle meinen Sohn doch einfach auf eine andere Schule schicken. :
Was würde sich denn überhaupt durch einen Schulwechsel ändern? Hättest du dadurch mehr Einkommen?
Allerdings: Ein Erwerbseinkommen von 100 bis 150 € monatlich ist eher wirklich nichts. Daran solltest du unbedingt arbeiten. Ganz unabhängig von der Schulsituation deines Kindes.
Nein.ZitatBzw. mich dazu nötigen diesen Schritt zu gehen? :
Bewerbungen nachweisen.ZitatWas soll ich jetzt machen ? :
sirbeny, irgendwie schaffen das doch andere Alleinerziehende auch. Das Kind ist nicht mehr ganz klein. Wie transportierst Du denn das Kind dahin und holst es ab? Öffis oder wie muss ich mir das vorstellen?
wirdwerden
Wenn der Fragesteller einen Vollzeitjob annimmt, kann er sich entweder Betreuungskosten leisten oder sie werden dann von einem Sozialleistungsträger übernommen.
Bei einem achtjährigen Kind ist es normal und auch erwartbar, dass ein Elternteil vollzeitig arbeiten kann.
Hier hat der Sozialleistungsträger offenbar den Eindruck, der Fragesteller würde das Kind als Ausrede nehmen, um nicht vollzeitig arbeiten zu müssen. Dafür ist das Kind aber zu alt.
Das Jobcenter kann verlangen, dass der Fragesteller für vollzeitige Arbeit zur Verfügung steht.
Wie er das mit der Schule organisiert (mit oder ohne Schulwechsel) ist seinem Organisationstalent überlassen.
-- Editiert von drkabo am 21.08.2020 21:40
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