Ein "Kunde", der sich jahrelang im ALG2-Bezug befindet, wird, weil er schwer zu vermitteln ist, immer wieder gedrängt sich amtsärztlich untersuchen zu lassen. Der Kunde verweigert sich lange Zeit weil er befürchtet "Zum alten Eisen" aussortiert zu werden. In einer Lebenskrise gibt er nach. Der Amtsarzt erklärt ihn für arbeitsunfähig. Direkt im Anschluss erhält er den Einstellungsbescheid sämtlicher ALG2 Leistungen. Er fragt nach, was er denn jetzt tun soll. Man verweist ihn an das Sozialamt. Dort legt er die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor aber man verlangt von ihm einen Verzicht auf sein Bankgeheimnis und weitere seltsame Erklärungen. Er fühlt sich unwohl dabei und nimmt die Unterlagen mit nach Hause. Er kann nicht ermitteln ob er verpflichtet ist sich so auszuziehen, die Meinungen variieren. Er meldet sich nach einigen Wochen nochmal persönlich bei seiner ehemaligen Sachbearbeiterin bei der Arge und bittet um Unterstützung. Dort wimmelt man ihn erneut ab. Er hat auch keine Krankenversicherung mehr, dabei ist er auf Medikamente angewiesen. Er stellt einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitrente (ca. 100€), hört aber in den folgenden 6 Monaten nichts mehr davon. Als das Dispo erreicht ist kann er keine Miete mehr zahlen, der Vermieter wirft ihn zum Glück nicht raus. Freunde lassen sich seine Medikamente verschreiben damit er überleben kann. Als er einen anderen Bekannten zur Arge in einer anderen Stadt begleitet kommt er mit einem Sachbearbeiter ins Gespräch. Dieser weist ihn darauf hin, daß diese von ihm verlangten Erklärungen unzulässig sind, er solle sich nicht so abspeisen lassen. Also geht er nach 6 Monaten ohne Geld, Krankenversicherung und bereits 3 Monaten ohne Miete erneut zum Sozialamt. Dort wird er in ein Zimmer eines leitenden Angestellten geführt, der seine Akte aus dem Schrank zieht und verkündet, daß man bereits wenige Wochen nach seinem Antrag mit der Arge abgeklärt hat, daß diese für eine Überbrückung bis zur ersten Rentenzahlung zuständig ist! Also geht er zur Arge. Die Sachbearbeiterin ist nicht da, er habe keinen Termin und könne seinen Antrag schonmal zuhause ausfüllen. Er lässt sich nicht abspeisen und schlussendlich kümmert sich ein anderer Sachbearbeiter darum. Er bekommt nun 7 Monate rückwirkend genehmigt.
Muss man sich sowas schadensersatzlos gefallen lassen? Die gleiche Arge verschickt Sanktionsandrohungen wenn man einen Kontoauszug oder Termin vergisst. Der Kunde hat offensichtlich nach dem vom Sozialamt behaupteten Termin der Zuständigkeitsklärung nochmal persönlich bei der Arge nachgefragt und wurde weggeschickt.
Ich weiß nicht, ob sich jemand vorstellen kann wie das ist, wenn man 7 Monate ohne Bezüge ist, der Mietvertrag jederzeit aufglöst werden könnte und man obendrein auf Medikamente angewiesen ist an die man nicht mehr dran kommt. Ohnehin kann jeden Tag auch etwas anderes passieren was einen Arztbesuch erfordert. Auch kostet der bis zum Anschlag aufgedrehte 4-stellige Dispo Geld. Und wenn man keine Kraft mehr hat und nicht weiß wo man ansetzen kann weil angeblich niemand zuständig ist, geht man unter. Kann man sich gegen sowas wehren?
Arge verleugnet Zuständigkeit 8 Monate
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Sorry, aber wenn man Zweifel hat an Dokumenten, die man unterschreiben soll, dann erkundigt man sich umgehend und nicht nach
Zitatnach einigen Wochen :
und hat sich in den Sessel gesetzt und auf die Dinge gewartet, die da kommen mögen?ZitatEr stellt einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitrente (ca. 100€ , hört aber in den folgenden 6 Monaten nichts mehr davon. :
Aber er macht trotzdem nichts und wartet auf die Dinge die da kommen mögen?ZitatAls das Dispo erreicht ist kann er keine Miete mehr zahlen, der Vermieter wirft ihn zum Glück nicht raus. Freunde lassen sich seine Medikamente verschreiben damit er überleben kann. :
Und nachdem nichts mehr geht, bewegt er sich nach 6 Monaten erneut zum Sozialamt und bekommt dort den Hinweis auf die Einigung.
Das hätte er schneller haben können.ZitatEr bekommt nun 7 Monate rückwirkend genehmigt. :
Schadensersatz für? Man hat - nachdem die Anträge mit nach Hause genommen wurden - wochen- und monatelang nichts gemacht außer einmal zur Arge zu gehen....ZitatMuss man sich sowas schadensersatzlos gefallen lassen? :
Das ist alles sehr traurig, aber ich sehe die Fehler beim Antragsteller. Die "abwimmelnde Sachbearbeiterin" muß nicht mal schuld sein - möglicherweise ist die Abklärung zwischen den Ämtern erst danach gelaufen, das weiß man nicht. Aber deren Stand war wahrscheinlich, daß das Sozialamt sich kümmern muss. Und wenn man nicht weiß, wo man fragen soll - das Internet ist voll mit Anlaufstellen, auch der VdK oder sovd helfen (allerdings kostenpflichtig), ebenso ggf Caritas & Co. Es gibt Info Telefone der Arge bzw des Sozialamt, Sozialdienste der Stadt, etc. Oder halt nochmal das Sozialamt.ZitatIch weiß nicht, ob sich jemand vorstellen kann wie das ist, wenn man 7 Monate ohne Bezüge ist, der Mietvertrag jederzeit aufglöst werden könnte und man obendrein auf Medikamente angewiesen ist an die man nicht mehr dran kommt. Ohnehin kann jeden Tag auch etwas anderes passieren was einen Arztbesuch erfordert. Auch kostet der bis zum Anschlag aufgedrehte 4-stellige Dispo Geld. Und wenn man keine Kraft mehr hat und nicht weiß wo man ansetzen kann weil angeblich niemand zuständig ist, geht man unter :
Gegen das Nichtstun des Antragstellers?ZitatKann man sich gegen sowas wehren? :
Es gibt Unmengen von Informationen im Internet oder auch Anlaufstellen, bei denen man nachfragen kann, wenn man sich unsicher ist. Insgesamt sehe ich die Problematik als weitestgehend selbst verursacht an und da ist keine Grundlage für Schadensersatz. Ich sehe jedenfalls keine. Man kann nicht alles, was man selbst versäumt, anderen anlasten.
@fb:
Du hast ja Recht damit, wenn Du sagst, dass hätte alles viel schneller gehen können, wenn der Antragsteller konsequenter vorgegangen wäre. Aber:
Hast Du eigentlich nur den Hauch einer Ahnung, wie schwer es Menschen mit psychischen Erkrankungen (nach der Schilderung des TE gehe ich davon aus, dass solche vorliegen) aus gesundheitlichen Gründen oftmals fällt, sich um ihre Angelegenheiten in ausreichendem Maße zu kümmern? Wenn dann noch "Gegenwehr" kommt, dann geht auch schonmal für längere Zeit gar nichts mehr. Das mag für einen gesunden Menschen schwer bis gar nicht nachvollziehbar sein, hat aber nichts mit "selbst verschuldet" zu tun.
Mal abgesehen davon, dass auch wenn der Betroffene kerngesund wäre, das Verhalten der beteiligten Behörden ebenfalls alles andere als korrekt war. So hätte das Jobcenter die Leistungen gar nicht erst einstellen dürfen, bevor nicht geklärt war, welche Leistungen der Betroffene ab wann erhält und die Stadt hätte den Antragsteller darüber informieren müssen, dass man sich mit dem Jobcenter darauf verständigt hat, dass dieses zunächst weiterzahlt. Abgesehen davon, dass das Jobcenter in diesem Zusammenhang natürlich auch hätte reagieren müssen.
@papalagi:
Vorab: Für die Lesbarkeit Deines Beitrages wäre es enorm hilfreich, ab und an mal einen Absatz zu machen. Danke.
Im Gegensatz zu meinem Vorposter sehe ich durchaus Ansatzpunkte dafür, Schadenersatzansprüch geltend zu machen. Ob diese Ansatzpunkte allerdings ausreichen, vermag ich nicht zu beurteilen. Abgesehen davon bewegen wir uns hier im Bereich von Amtshaftungsansprüchen, die ggf. - unabhängig vom Streitwert - vor dem Landgericht geltend zu machen wären. Dort besteht Anwaltszwang.
Ich würde von daher als erstes mal ganz detailliert aufschreiben, welche Schäden entstanden sind, die zweifelsfrei nur dadurch entstanden sind, dass der Betroffene monatelang keine Leistungen erhalten hat. Dann steht dort am Ende eine Summe x und dann muss sich der Betroffene entscheiden, ob es sich lohnt, für die Summe eine große Welle zu machen oder nicht.
Entscheidet er sich zunächst einmal dafür, besorgt er sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für "die Prüfung möglicher Amtshaftungsansprüche". Mit diesem Beratungshilfeschein macht er einen Termin bei einem Anwalt, mit dem er die Erfolgsaussichten eines Amtshaftungsverfahrens bespricht und entscheidet dann - unter Abwägung aller pro und contra-Aspekte - ob er den Anwalt beauftragt oder nicht.
Das ganze wird - dessen muss der Betroffene sich von Beginn an bewusst sein - nicht innerhalb weniger Wochen erledigt sein. Denn der Anwalt wird im ersten Schritt das Jobcenter, die Stadt oder beide anschreiben, den Anspruch beziffern und zur Zahlung auffordern. Dann werden Nachfragen von den Behörden kommen, die beantwortet werden müssen usw. Bis das dann eine Klage erhoben wird (das eine der beteiligten Behörden freiwillig zahlt, erscheint mir sehr unwahrscheinlich) , wird mit Sicherheit ein halbes Jahr, wenn nicht mehr, ins Land gegangen sein und das Klageverfahren braucht auch nochmal seine Zeit.
Gruß,
Axel
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Der Amtsarzt stellt nun endlich nach langer *eigener Verweigerung* fest, dass er weniger als 3 Std. tgl. erwerbstätig sein kann. Das ist also unter 15 Wochenstunden. Das ist was anderes als Bein gebrochen und --arbeitsunfähig--.ZitatDer Amtsarzt erklärt ihn für arbeitsunfähig. :
Wer hat ihm das empfohlen? Das ist fast nicht glaubhaft, wenn er schon jahrelang krank und nicht vermittelbar war. Die Schwelle bei EM-Rente ist kürzer...ZitatEr stellt einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitrente (ca. 100€,) hört aber in den folgenden 6 Monaten nichts mehr davon. :
WANN kam der Einstellungsbescheid--- und ZU WANN ?
Er hat sich doch jahrelang auch *ausgezogen*, und hat dafür Hartz 4 voll und ganz erhalten. Hatte er das inzwischen vergessen? Oder hatte er das ignoriert?Zitatdie Meinungen variieren. :
Wie hat er das festgestellt? Nimmt sein Arzt ihn nicht dran?ZitatEr hat auch keine Krankenversicherung mehr, :
UND: Freunde lassen sich seine Medis verschreiben??? Damit er überleben kann? Wer soll das denn glauben!
UND: Schon jahrelang Hartz 4--- und einen Dispo von 1000,-?
Man ? NÖ. Aber er hat jahrelang anstandslos Hartz 4 erhalten. Er konnte im Zeitraum dieser *Veränderungen seiner Situation* nach Hilfe fragen. Wer seine Unterlagen mit nach Hause nimmt und Angst vor Offenlegung hat--- kann nur sich selbst zum Schaden gratulieren. So sehe ich das hier.ZitatMuss man sich sowas schadensersatzlos gefallen lassen? :
Welcher Schaden in EURO ist ihm entstanden. Er müsste den genau beziffern.
Ja, das kann man. Aber jetzt noch?ZitatKann man sich gegen sowas wehren? :
Man hätte 6 Monate vorher Hilfe holen können.
Das Hartz-4-System geht nun bald ins 15. Jahr seines Bestehens. Es gibt in jeder Stadt Hilfestellen. Außerdem hat er das System etliche Jahre schon gekannt.
Ich fasse es mal so zusammen:
Er hat sich darauf verlassen, das JC und das Sozamt werden es schon richten--- Geld wird kommen.
@TE: Die Geschichte geht zeitlich ziemlich durcheinander--- und man liest nur EINE Sicht.
ps. Ich habe die anderen Antworten nicht gelesen.
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