Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung

16. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
go599932-1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung

Ich bekomme Grundsicherung und arbeite normalerweise in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, bin aber derzeit wegen psychischen Problemen krank geschrieben. Ich schaffe es derzeit nicht meinen Haushalt selbst zu bewältigen und bin bei meinen Eltern die mich unterstützen. Kann ich deshalb Probleme mit dem Sozialamt bekommen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120320 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von go599932-1):
Kann ich deshalb Probleme mit dem Sozialamt bekommen?

Klar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@go:

Das kommt darauf an, ob Deine Eltern im gleichen Ort wohnen und für wie lange der dortige Aufenthalt geplant ist. Das Sozialamt bezahlt - jedenfalls gehe ich davon aus - derzeit die Miete für Deine Wohnung und grundsätzlich werden diese Kosten nur für Wohnungen übernommen, die von dem Leistungsempfänger auch tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Andererseits darfst Du selbstverständlich auch Deine Eltern besuchen. Auch für mehrere Tage und über Nacht. Könnte es eine Alternative sein, dass Deine Eltern, oder ein Elternteil, zu Dir kommt um Dich zu unterstützen?

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

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