KK fordert -nach bereits 12,5 Monaten- auf, Antrag auf med REHA zu stellen, aber bei der RV.
Im Schreiben steht, dass WIDERSPRUCH (bei der KK) innerhalb 4 W möglich.
Gleichzeitig steht drin, dass der Antrag (bei der RV) auf med.REHA spätestens bis 15.Juli gestellt werden soll.
Zur Zeit ist Krankengeld-Bezug (ununterbrochen).
Das Schreiben lautet im Betreff nicht "BESCHEID", sondern "Ihr Anspruch auf Krankengeld"
Was passiert, wenn kein Widerspruch gemacht wird ?
Was pssiert, wenn bis zum 15.7 keine Formulare an die RV gehen ?
Anm.: Eine med.REHA ist vom Versicherten keinesfalls erwünscht. Ausserdem wird er bald gesund (arbeitsfähig) sein.
Aufford. zum Antrag auf med.REHA (KK): 2 Fristen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Das Schreiben ist ein Hinweis für dich.
WENN du eine Reha willst, dann KANNST du diese bei der RV bis xx beantragen.
WENN du das nicht willst, beantragst du eben keine.
Die RBB (Rechtsbehelfsbelehrung) steht wohl immer in der Vorlage.
Du brauchst also nichts tun.
Gute Besserung!
ZitatIm Schreiben steht, dass WIDERSPRUCH (bei der KK) innerhalb 4 W möglich. :
Die Widerspruchsfrist beträgt wohl eher einen Monat als vier Wochen.
ZitatWas passiert, wenn kein Widerspruch gemacht wird ? :
Dann kann gegen die Entscheidung der Krankenkasse keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.
ZitatWas pssiert, wenn bis zum 15.7 keine Formulare an die RV gehen ? :
Nach ungenutztem Fristablauf wird die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld einstellen!
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Das ist der KK egal. Wenn er bald gesund wird, wird der Termin sicher vor dem 15.07. sein.Zitat:Eine med.REHA ist vom Versicherten keinesfalls erwünscht
Sobald die KK zur Reha auffordert, hat der Kranke kein Dispositionsrecht mehr gegenüber der Rentenkasse, er muss also in die Klinik welche vorgegeben wird.
Die KK muss sich nicht an die 72 Wochen halten, man kann solange Krankengeld erhalten, wenn die KK es anders sieht, fordert sie zur Reha auf. Innerhalb von 10 Wochen nach Erhalt des Schreiben muss der Antrag gestellt werden, erfolgt er nicht, stellt die KK das Krankengeld ein.
Warum ist derzeit das Krankengeld unterbrochen?
Wie die KK reagiert sehen sie nach dem Widerspruch.
ZitatSobald die KK zur Reha auffordert, hat der Kranke kein Dispositionsrecht mehr gegenüber der Rentenkasse, er muss also in die Klinik welche vorgegeben wird. :
Das Dispositionsrecht ist etwas anderes.
ZitatWarum ist derzeit das Krankengeld unterbrochen? :
Der Bezug von Krankengeld ist nicht unterbrochen, sondern vielmehr ununterbrochen. Guckste:
ZitatZur Zeit ist Krankengeld-Bezug (ununterbrochen). :
Natürlich bracht der Fragesteller nichts zu tun. Nur, dann ist er einen Monat später vor Tatsachen gestellt, die er nicht mehr rückgängig machen kann. Bei dem Schreiben der Krankenkasse handelt es sich um einen Bescheid, auch wenn das nicht ausdrücklich drüber steht. Das ergibt sich aus dem Inhalt, der ja eindeutig ist. Die klassische Definition eines Bescheids liegt vor. Wir haben hier eine Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalles mit Außenwirkung. Dem Fragesteller wird etwas aufgegeben, wenn er dem nicht nachkommt, werden die Zahlungen eingestellt. Schon die Rechtsbehelfbelehrung ist doch auch ein eindeutiger Hinweis auf unsere Einschätzung hier. Wenn der Fragesteller meint, dass diese Aufforderung rechtswidrig ist, dann MUSS er zwingend etwas dagegen tun und nicht, wie @Anami meint, nichts tun. Durch Nichtstun haben sich Bescheide noch nie in Luft aufgelöst.
wirdwerden
Ja, wenn...ZitatWenn der Fragesteller meint, dass diese Aufforderung rechtswidrig ist, dann MUSS er zwingend etwas dagegen tun :
Aber sieht der TE denn diese Aufforderung als rechtswidrig an?
Steht irgendwo, dass das Krankengeld nicht weiter gezahlt wird, wenn...
Vielleicht gibts in dem Schreiben einen Verweis auf Paragrafen, aus denen man die Konsequenzen lesen könnte ?
Stimmt. Sie werden dann rechtskräftig.ZitatDurch Nichtstun haben sich Bescheide noch nie in Luft aufgelöst. :
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man zur REHA ---muss----.
Irgendwas ist am geschilderten Sachverhalt unvollständig oder die Krankenkasse hat Anhörung und Bescheid durcheinander gequirlt. Passiert durchaus öfter.
Aber selbst so ein Fehler würde nicht vor den angedrohten Folgen schützen. Eine fehlende Anhörung kann nachgeholt werden.
Richtigerweise muss zunächst eine Anhörung erfolgen, weil in die Rechte des Versicherten eingegriffen werden soll.
Sinngemäß steht drin, wir beabsichtigen das Krankengeld zum Tag X einzustellen, wenn Du nicht bis Tag X den Antrag auf Reha gestellt hast. Du hast (im Normalfall) 14 Tage Zeit, was dagegen zu sagen, warum das nicht so passieren sollte.
Kommt nix vom Versicherten, wird der Bescheid erlassen. Der hat dann eine Rechtsbehelfsbehrung von 1 Monat.
Drin steht, wir stellen das Krankengeld zum Tag X ein, wenn Du nicht bis Tag X den Antrag auf Reha gestellt hast.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist von 1 Monat ist der Bescheid rechtskräftig und wird so umgesetzt.
Ob nun Anhörung oder Bescheid, erwidert man nichts, nimmt alles seinen Lauf.
Das Krankengeld wird spätestens zum Tag X eingestellt, wenn kein Antrag auf Reha gestellt wird in der Zeit.
Das Krankengeld kann früher enden, wenn man vor Tag X wieder gesund wird.
Das Krankengeld läuft natürlich weiter, wenn der Antrag auf Reha gestellt wird.
-- Editiert von sonnen8licht am 08.05.2019 22:07
ZitatSteht irgendwo, dass das Krankengeld nicht weiter gezahlt wird, wenn... :
Vielleicht gibts in dem Schreiben einen Verweis auf Paragrafen, aus denen man die Konsequenzen lesen könnte ?
Die Konsequenzen im Hinblick auf den Wegfall des Anspruches auf Krankengeld können in § 51 SGB V wie folgt nachgelesen werden:
"(1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben.
(2) Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente oder Altersrente aus der Alterssicherung der Landwirte bei Vollendung des 65. Lebensjahres, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu stellen haben.
(3) Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf."
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 08.05.2019 23:06
Vielen Dank.
Dann sollte der TE doch den Verweis auf diesen § in seinem KK-Schreiben finden, oder?
Der TE ist überzeugt, bald wieder arbeitsfähig zu sein. Bis 15.7. sollte er das schaffen.
Oder eben nach Absatz 3...
danke, nuu hab ichs auch verstanden.
Das Krankengeld entfällt dann, wenn du keinen Antrag auf Reha stellst.
Andere Frage: wieso wunderst du dich, dass die Aufforderung auf Reha „schon" nach 12 Monaten kommt.
Ich würde sage: „erst"....normal sind die viel schneller mit ihrer Rehaaufforderung
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