Aufforderung zum Reha-Antrag

22. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
CharlesX
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufforderung zum Reha-Antrag

Ich bin 2,5 Monate arbeitsunfähig gewesen und habe vor 2 Wochen einen Brief von der KK erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass der MDK - ohne persönliche Begutachtung - entschieden hat, dass meinen Erwerbsfähigkeit gefährdet bzw. gemindert ist und ich dazu aufgefordert werde, innerhalb einer 10 Wochenfrist einen Reha-Antrag bei der DRV Bund zu stellen.

Inzwischen bin ich wieder arbeitsfähig. Muss ich den Reha-Antrag dennoch stellen?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7427 Beiträge, 3069x hilfreich)

Wenn Sie wieder arbeiten gehen, nein.

Ansonsten ja, da sonst die Krankengeldzahlung eingestellt wird.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CharlesX
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Eine Nachfrage: Wie lange hat das Gutachten des MDK Gültigkeit?

Z. B.: Ich bin die nächsten 12 Monate nicht arbeitsunfähig, doch irgendwann danach tritt Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Krankheit wie im Oktober 2019 ein. Ist das Gutachten aus Dez. 2019 dann noch gültig?

Bzw. kann die KK in diesem Fall argumentieren, dass da ich die Reha nicht beantragt habe....keinen Anspruch auf Krankengeld habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27435 Beiträge, 5059x hilfreich)

Zitat (von CharlesX):
Ist das Gutachten aus Dez. 2019 dann noch gültig?
Wahrscheinlich nicht. Zu diesem späteren Zeitpunkt wird das gleiche Schreiben kommen mit der Aufforderung, einen Antrag bei der DRV zu stellen. Denn in der Zwischenzeit hast du ja wieder gearbeitet.
Es gab also keinen Anlass für eine Reha.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7427 Beiträge, 3069x hilfreich)

Einmal das und die Arbeitsfähigkeit oder das Gegenteil davon ist ja schnell überprüft. Mir persönlich (nicht, daß das jetzt ungemein etwas zu heißen hätte..) ist jedenfalls kein Fall bekannt, wo bei späterer, erneuter Krankschreibung dann Krankengeld versagt wurde, weil man ja keine Reha gemacht habe. Dann würde man in diesem Falle halt möglicherweise dann umgehend eine Reha eine Anspruch nehmen müssen, wenn die Krankenkasse oder der MDK zum Schluss käme, dass davon eine Verbesserung oder zumindest Erhaltung des Gesundheitszustandes bzw der Arbeitsfähigkeit (darum geht's ja - krank können Sie sein, wie Sie wollen, aber arbeiten gehen sollen Sie können ;) ) erreicht werden kann.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 245.104 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.981 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.