Ich bin 2,5 Monate arbeitsunfähig gewesen und habe vor 2 Wochen einen Brief von der KK erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass der MDK - ohne persönliche Begutachtung - entschieden hat, dass meinen Erwerbsfähigkeit gefährdet bzw. gemindert ist und ich dazu aufgefordert werde, innerhalb einer 10 Wochenfrist einen Reha-Antrag bei der DRV Bund zu stellen.
Inzwischen bin ich wieder arbeitsfähig. Muss ich den Reha-Antrag dennoch stellen?
Aufforderung zum Reha-Antrag
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Wenn Sie wieder arbeiten gehen, nein.
Ansonsten ja, da sonst die Krankengeldzahlung eingestellt wird.
Vielen Dank für die Antwort.
Eine Nachfrage: Wie lange hat das Gutachten des MDK Gültigkeit?
Z. B.: Ich bin die nächsten 12 Monate nicht arbeitsunfähig, doch irgendwann danach tritt Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Krankheit wie im Oktober 2019 ein. Ist das Gutachten aus Dez. 2019 dann noch gültig?
Bzw. kann die KK in diesem Fall argumentieren, dass da ich die Reha nicht beantragt habe....keinen Anspruch auf Krankengeld habe.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wahrscheinlich nicht. Zu diesem späteren Zeitpunkt wird das gleiche Schreiben kommen mit der Aufforderung, einen Antrag bei der DRV zu stellen. Denn in der Zwischenzeit hast du ja wieder gearbeitet.ZitatIst das Gutachten aus Dez. 2019 dann noch gültig? :
Es gab also keinen Anlass für eine Reha.
Einmal das und die Arbeitsfähigkeit oder das Gegenteil davon ist ja schnell überprüft. Mir persönlich (nicht, daß das jetzt ungemein etwas zu heißen hätte..) ist jedenfalls kein Fall bekannt, wo bei späterer, erneuter Krankschreibung dann Krankengeld versagt wurde, weil man ja keine Reha gemacht habe. Dann würde man in diesem Falle halt möglicherweise dann umgehend eine Reha eine Anspruch nehmen müssen, wenn die Krankenkasse oder der MDK zum Schluss käme, dass davon eine Verbesserung oder zumindest Erhaltung des Gesundheitszustandes bzw der Arbeitsfähigkeit (darum geht's ja - krank können Sie sein, wie Sie wollen, aber arbeiten gehen sollen Sie können ) erreicht werden kann.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten