Aufforderung zum Umzug durch Jobcenter

22. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.12.2019 21:29:59
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufforderung zum Umzug durch Jobcenter

Hallo zusammen.
Ich bewohnen als 100% schwerbehinderter Rollstuhlfahrer mit meiner Frau eine 70 qm große barrierefreie Wohnung mit B-Schein.
Wir bewohnten zuvor eine 50qm Wohnung im 3. OG. Nach einem Schlaganfall sitze ich im Rollstuhl und habe einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen ag,H,B und
Pflegegrad 3.
Vor dem Umzug haben wir selbstverständlich den Umzug beim Jobcenter beantragt. Dieses wurde bewilligt. Unsere Bruttomiete liegt etwa 14€ über der Mietobergrenze für einen 2. Personenhaushalt ohne Behinderte Haushaltsmitglieder. Aber auch das hatte das Jobcenter genehmigt. Nun, nach genau 3. Jahre bekam meine Frau im Rahmen eines Weiterbewilligungsantrages die Aufforderung mitgeteilt das wir umziehen müssten in eine günstigere Wohnung oder einen Untermieter aufnehmen sollen.
Ich sollte noch dazu sagen, das Jobcenter zahlt für meine Frau nur 50% der Bruttomiete da ich selbst eine Erw.unf.Rente erhalte die über dem Hartz4 Satz liegt. Am Telefon sagte man uns das wir dem Vermieter mitteilen sollten das sich die Muetzahlung verzögern würde. Und das bis zur Klärung keinerlei Zahlung an meine Frau rausgeben würde.
Meine Frage nun lautet:
1.Darf das Jobcenter jetzt nach 3. Jahren sagen das wir eine zu hohe Miete haben obwohl uns die Wohnung genau so vom JC
genehmigt und bewilligt hat?
2. Müsste das Jobcenter nicht wenigstens den Bedarfssatz für meine Frau "ohne" Miete zur Sicherung des Lebensunterhalts zahlen?
Meine Frau hat den Antrag fristgerecht und vollständig abgegeben. Das Jobcenter jedoch hat die max Bearbeitungszeit nach eigener Aussage bereits um 10 Tage überschritten. Also kommt es aus von uns nicht zu vertretenden Gründen zur Verzögerung der Bewilligung
Ich bin einfach nur verzweifelt und weiß nicht mehr was ich noch tun soll. Denn sie haben uns zusätzlich bis zum 15.01.2020 eine Frist gesetzt einen Untermieter oder eben einen Umzugstermin bekannt zu geben Ich kann ja nicht einmal Widerspruch einlegen, da es ja noch keinen Bescheid gibt!
Über nützliche Hinweise von erfahrenen Mitgliedern dieses Forums würde ich mich sehr freuen. Und ich erwarte natürlich keine Rechtsberatung!!! Vielleicht hat aber ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich in dieser Materie ausreichend gut aus
Vielen Dank im voraus

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Free Area):
Nun, nach genau 3. Jahre bekam meine Frau im Rahmen eines Weiterbewilligungsantrages die Aufforderung mitgeteilt das wir umziehen müssten in eine günstigere Wohnung oder einen Untermieter aufnehmen sollen.
Bitte schau nochmal genau nach, was das JC dazu ganz GENAU geschrieben hat.

zu 1. Sagen tun die am Telefon viel.
zu 2. Ja, auf jeden Fall.

Die maximale Bearbeitungszeit für Anträge wären 6 Monate. Das ist hier sicher nicht passiert.
Zu der Frist 15.01. bitte auch nochmal genau lesen, was das JC schreibt.

Fragen:
Wann hat deine Frau den WB-Antrag abgegeben? Was war die Frist?
Wann erfolgte die Aufforderung?
Was ist 14,-. zu teuer? Kaltmiete, BK oder Heizkosten?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.12.2019 21:29:59
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Die Bruttomiete sei 14€ zu hoch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Free Area):
Die Bruttomiete sei 14€ zu hoch.

Die könnte man ja selber zahlen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.12.2019 21:29:59
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau. Das haben wir ja auch vorgeschlagen. Aber nun kommen sie plötzlich damit um die Ecke das Unterlagen bei der Digitalisierung nicht mit aufgenommen worden sind. Und die müssten jetzt in der physischen Fallakte kontrolliert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.12.2019 21:29:59
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Und dieser § besagt was genau?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Harry:

Zitat:
Die könnte man ja selber zahlen?


Zur Not vermutlich ja, aber wieso sollte man in dieser Konstellation?

@Free Area:

Mit ist hier hinsichtlich des Sachverhaltes noch so einiges unklar.

Zitat:
Vor dem Umzug haben wir selbstverständlich den Umzug beim Jobcenter beantragt. Dieses wurde bewilligt.


Die Zusicherung erfolgte schriftlich und bezogen auf die konkrete, aktuell bewohnte Wohnung?

Zitat:
Unsere Bruttomiete liegt etwa 14€ über der Mietobergrenze für einen 2. Personenhaushalt


Das war zum Zeitpunkt der Anmietung so und ist heute immer noch so? oder hat Sie Eure Miete erhöht, oder wurden die Angemessenheitsgrenzen des Jobcenters, respektive der Kommune nach unten korrigiert?

Zitat:
Aber auch das hatte das Jobcenter genehmigt.


Ist das so zu verstehen, dass in der damaligen Zusicherung ausdrücklich drin steht, dass die Wohnung 14,- € zu teuer ist, die Zusicherung aber dennoch erteilt wird? Liegt Euch die Zusicherung noch vor?

Zitat:
Nun, nach genau 3. Jahre bekam meine Frau im Rahmen eines Weiterbewilligungsantrages die Aufforderung mitgeteilt das wir umziehen müssten in eine günstigere Wohnung oder einen Untermieter aufnehmen sollen.


Das heißt, Deine Frau hat eine sogenannte Kostensenkungsaufforderung erhalten. Wird darin irgendwie begründet, warum jetzt plötzlich die Kostensenkung verlangt wird, nachdem die Kosten 3 Jahre lang kein Problem waren? Kannst Du dieses Schreiben des Jobcenters mal anonymisiert bei einem Fotodienst hochladen und hier verlinken, bitte?

Zitat:
da ich selbst eine Erw.unf.Rente erhalte die über dem Hartz4 Satz liegt.


Wie hoch ist Deine Rente und wie hoch sind Eure Unterkunftskosten? Hat Deine Frau außer dem ALG II noch irgendwelches Einkommen?

Zitat:
Am Telefon sagte man uns das wir dem Vermieter mitteilen sollten das sich die Muetzahlung verzögern würde. Und das bis zur Klärung keinerlei Zahlung an meine Frau rausgeben würde.


Was bitte soll denn da jetzt so kurzfristig geklärt werden? Die Kostensenkungsaufforderung rechtfertigt keinesfalls die verzögerte Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrages. Das eine hat mit dem anderen nichts, oder allenfalls sehr indirekt, zu tun. Der Antrag ist zu bescheiden und zwar zunächst einmal unter weiterer Berücksichtigung der tatsächlichen Unterkunftskosten. Wann wurde der Weiterbewilligungsantrag gestellt? Wie lange ging der vorherige Bewilligungszeitraum?

Zitat:
1.Darf das Jobcenter jetzt nach 3. Jahren sagen das wir eine zu hohe Miete haben obwohl uns die Wohnung genau so vom JC genehmigt und bewilligt hat?


Ziemlich sicher nein. Konkreteres dazu nach Beantwortung der Nachfragen.

Zitat:
2. Müsste das Jobcenter nicht wenigstens den Bedarfssatz für meine Frau "ohne" Miete zur Sicherung des Lebensunterhalts zahlen?


Definitiv ja und - jedenfalls vorerst - darüber hinaus auch weiterhin die Unterkunftskosten.

Zitat:
enn sie haben uns zusätzlich bis zum 15.01.2020 eine Frist gesetzt einen Untermieter oder eben einen Umzugstermin bekannt zu geben


Und von wann ist die Kostensenkungsaufforderung? Die Frist dürfte deutlich zu kurz bemessen sein. Die Regelfrist für eine Kostensenkung ist 6 Monate.

Zitat:
Ich kann ja nicht einmal Widerspruch einlegen, da es ja noch keinen Bescheid gibt!


Aber Du kannst eine Stellungnahme dazu abgegen und ggf. negative Feststellungsklage erheben. Auch dazu nach Beantwortung meiner Fragen mehr.

Zitat:
Aber nun kommen sie plötzlich damit um die Ecke das Unterlagen bei der Digitalisierung nicht mit aufgenommen worden sind. Und die müssten jetzt in der physischen Fallakte kontrolliert werden.


Und um was für Unterlagen geht es dabei?

Zitat:
Das haben wir ja auch vorgeschlagen.


Mit solchen "Angeboten" solltet Ihr nicht zu vorschnell sein. Ich sehe bisher überhaupt keinen Grund hier irgendetwas selbst bezahlen zu müssen.

Gruß,

Axel


2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12323.12.2019 21:29:59
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dabei handelt es sich natürlich grad um den damaligen Zustimmungsbescheid zum Antrag auf Umzugsgenehmigung für unsere jetzt bewohnte Wohnung. Ich habe aber natürlich selber den Originalbescheid Zuhause und habe diesen zusammen mit einer Szellungnahme zum JC gebracht.
Da meine Rente zu hoch ist um Sozialleistungen zu erhalten (zum Glück) wird unsere Miete durch zwei geteilt, so das ich die eine Hälfte trage und das JC die den Anteil meiner Frau.
Sie hat ausser des Hartz4 kein weiter anrechenbares Einkommen.
Aber das JC stört wohl erheblich das meine Frau das Pflegegeld bekommt und sie es ihr nicht anrechnen dürfen! Zudem erhalte ich auch noch etwas Wohngeld. Sie hat ja aufgrund ihrer JC Bezüge keinen Anspruch darauf.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Free Area:

Sorry, aber wenn Du konkrete Hilfestellung und Auskünfte möchtest, dann wäre es schon sehr sinnvoll, die gestellten Nachfragen konkret, detailliert und für jedermann verständlich, vollständig zu beantworten. Ich stelle diese Nachfragen sicher nicht aus Langeweile, sondern weil die Antworten für hilfreiche Hinweise erforderlich sind.

So kann ich nur ganz allgemein schreiben:

1. Die vom Jobcenter gesetzte Frist ist mit hoher Wahrscheinlichkeit viel zu kurz.

2. Eine Absenkung der Unterkunftskosten ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Dagegeben, also wenn tatsächlich gesenkt wird, kann dann auch Widerspruch eingelegt werden.

3. Die Nichtbearbeitung des Weiterbewilligungsantrages aufgrund der Kostensenkungsaufforderung (wenn das tatsächlich so ist) ist definitiv rechtswidrig.

Wenn Dir diese Antworten reichen, ist das okay. Wenn nicht, solltest Du die gestellten Fragen beantworten. Ohne dem geht's nicht.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Free Area):
Und dieser § besagt was genau?
Wie bitte?
Zitat (von Anami):
Bitte schau nochmal genau nach, was das JC dazu ganz GENAU geschrieben hat.
Evtl. verrätst du es hier sogar?
Zitat (von Anami):
Zu der Frist 15.01. bitte auch nochmal genau lesen, was das JC schreibt.
Auch hier: Verrätst du uns evtl., was dazu GENAU im Brief des JC steht?

Ich bin mal Hellseher und meine: Es ist ein Hinweisschreiben zu den *unangemessenen* Kosten der Unterkunft. Es werden Vorschläge gemacht, wie man Kosten senken könnte.
Es wird evtl. auf den 15.1. verwiesen--- bis dahin soll deine Frau dem JC antworten.
Richtig?
Ja, natürlich könnt ihr die 14,- auch selbst zahlen.
-ICH- würde aber in diesem Falle durchaus um volle Kostenübernahme vom JC kämpfen. (Anteil deiner Frau)

Dein #7 ist vollkommen unwichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Zur Not vermutlich ja, aber wieso sollte man in dieser Konstellation?

Wissen ob Plan B funktionieren würde.

Für Plan A fehlte es ja an Infos.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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