Aufforderung zur Rücknahme des Widerspruchs gegen Rentenbescheid

26. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Webie
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)
Aufforderung zur Rücknahme des Widerspruchs gegen Rentenbescheid

Guten Morgen,

Meine Nichte bekommt Halbweisenrente und ist Studentin. Sie hat bei Rentenversicherung angegeben das sie bis Februar studiert, allerdings braucht sie eine Semester länger und hat dies auch rechtzeitig telefonisch und schriftlich kommuniziert.

Trotzdem hat sie von der Rentenversicherung einen Bescheid bekommen in dem stand, dass die Voraussetzungen zur Gewährung der Waisenrente nicht mehr gegeben ist.

Diesen Bescheid hat sie widersprochen. Nach einigen Tagen hat sie dann einen Bescheid erhalten in dem die waisenrente wieder gewährt wird.

Jetzt hat sie von der Rentenversicherung ein Schreiben erhalten in dem gebeten wird den widerspruch zurückzuziehen, da ihre Rente ja wieder gewährt wird.

Hat sie irgendwelche Nachteile, wenn Sie den Widerspruch zurücknimmt? Sie hat ja dem ersten Rentenbescheid korrekterweise widersprochen. Für mich erschließt sich der Sinn nicht, da ja erst durch den Widerspruch die Rente erneut gewährt wurde. Wieso sollte sie diesen dann wieder zurückziehen?

Besten Dank und freundliche Grüße,


Weber

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Webie:

Ist der neuere Bescheid als Änderungsbescheid bezeichnet, oder enthält der einen Hinweis, dass damit der Bescheid, gegen den Widerspruch eingelegt wurde, aufgehoben wird?

Formell gesehen ist der neue Bescheid als Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren zu werten, mit dem das Widerspruchsverfahren beendet wäre, ohne dass es einer Rücknahme bedarf. Andererseits kannst Du, respektive Deine Tochter, der DRV auch bedenkenlos schreiben, dass das Widerspruchsverfahren nach Erlass des Bescheides vom xx.xx.xxxx für erledigt erklärt wird. Zurücknehmen würde ich den Widerspruch nicht.

Gruß,

Axel

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