Hallo,
ich habe Fragen in Bezug zum Jobcenter und einer Zahlungsrückforderung.
Ich hatte während des ALG2 Bezugs Arbeit aufgenommen. Dies wusste das Jobcenter und hat demenstrechend das ALG2 herabgesetzt. Allerdings haben sie Fahrtkosten nicht angerechnet und das Nettogehalt zu hoch angesetzt. Ich habe mich vom ALG2 wegen Arbeitsaufnahme abgemeldet und habe vorher den Bogen ausgefüllt, dass ich z.B. die Fahrtkosten angerechnet haben möchte. Im nächsten Monat hat mir das Jobcenter trotzdem noch einen Geldbetrag überwiesen. Drei Monate später überwiesen sie mir das zu viel berechnete Nettogehalt ungefragt innerhalb weniger Tage zurück. Mein Widerspruch das sie meine Ausgaben nicht mit angerechnet haben blieb unbeantwortet.
Kurze Zeit später schrieb es, dass es das zu viel gezahlte Geld von dem Monat zurückhaben will, an dem ich mich bereits abgemeldet hatte und behauptet, dass ich gewusst haben muss, dass der Anspruch weggefallen ist. Ich habe jedoch erneut Widerspruch eingelegt, weil meine Ausgaben, z.B. Fahrtkosten die ich in den ersten Monaten hatte, nicht angerechnet wurden. Das Jobcenter ist darauf nicht eingegangen und verlangt weiterhin das Geld und setzte eine 14 Tage Frist und weist per Rechtsbehelfsbelehrung darauf hin, dass ich innerhalb eines Monats Klage erheben kann.
Meine Fragen sind dazu:
1. Wenn meine Zahlungsfrist 14 Tage beträgt, ich aber erst nach 3 Wochen Klage beim Sozialgericht einreiche und die das ablehnen, muss ich dann bereits Mahngebühren bezahlen? Irgendwie habe ich das Gefühl so meiner Bedenkzeit beraubt zu werden.
2. Wie sehen denn meine Chancen aus wenn ich Klage einreiche? Kann ich überhaupt die Überzahlung, die sie zurückverlangen, mit meinen Ausgaben gegenrechnen lassen? Denn die Rückforderung bezieht sich darauf, dass sie für einen Monat bezahlt haben, obwohl ich mich vom ALG2 abgemeldet habe. Das Jobcenter stellt sich auf meine Anfragen der Anrechnung tot und geht in keinster Weise darauf ein. Wenn ich denen die Rückforderung bezahle weiß ich genau, dass die sich nicht mehr melden werden. Allerdings können sie vor Gericht natürlich behaupten, dass dies ein anderes Verfahren ist unabhängig der Rückforderung des zu viel bezahlten Monats. Ich möchte aber, dass dies gleich gegengerechnet wird oder sie mir begründen warum sie es nicht gegenrechnen. Überhaupt finde ich es übertrieben Klage einzureichen. Ich möchte nicht gegen die Rückzahlung generell klagen, sondern ich möchte das sie die Ausgaben gegenrechnen. Allerdings vermute ich die Falle darin, dass sie wie erwähnt sich darauf berufen das dies ein anderes Verfahren ist und dann eine Aufwandsentschädigung wegen der Klage verlangen. Die Rechtsberatung bei einem Anwalt ist so teuer, dass diese die Rückforderung bereits übersteigt und somit die Kosten mehr als verdoppelt. Ganz zu schweigen wenn er mich vor Gericht vertreten würde. Schön das es ein Rechtsstaat ist, aber das ist finanzielles Harakiri und das ist dem Jobcenter bewusst und verhält sich dementsprechend.
3. Angenommen die Klage wäre gerechtfertigt, aber es stellt sich heraus, dass sie die Fahrtkosten wegen irgendeines Grunds nicht anrechnen brauchen bzw. schon abgegolten sind. Habe ich dann die Klage verloren? Ich will im Prinzip ja auch Auskunft darüber haben warum sie die nicht anrechnen. Aber sie stellen sich diesbezüglich einfach tot. Bei einer Klage wegen Untätigkeit müsste ich noch mehrere Monate warten und im Prinzip hätte ich dann ein weiteres finanzielles Risiko zu tragen. Deshalb möchte ich das gleich sofort abgerechnet haben und nicht getrennt.
Kann mir jemand mitteilen wie ich mich verhalten soll?
Viele Grüße
-- Editiert von Ratsuchender2 am 13.09.2020 14:05
Aufhebung und Zahlungsaufforderung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



@Ratsuchender:
Wenn Du von fremden Menschen, die Dich und vor allem den Sachverhalt nicht kennen, Hilfe haben möchtest, dann setzt das zunächst einmal eine klare, unmissverständliche und konkrete Sachverhaltsdarstellung voraus. So leid es mir tut, aber so wie Du den Sachverhalt schilderst, ist das alles völlig unverständlich.
Klar ist, Du hast während des ALG II Bezuges Arbeit aufgenommen. Das ist dann aber auch schon alles, was klar ist. Bitte beantworte folgende Fragen:
Wann war die Arbeitsaufnahme? Wann hast Du dem Jobcenter die Arbeitsaufnahme mitgeteilt? War Dein Einkommen bedarfsdeckend (also nach Abzug der Freibeträge oberhalb des ALG II Bedarfs), oder nicht? Was meinst Du mit "vom ALG II abgemeldet"? Hast Du dem Jobcenter konkret mitgeteilt, dass Du kein ALG II mehr brauchst/möchtest?
Was kamen dann für Bescheide und wie bist Du jeweils damit umgegangen? Gab es einen Änderungsbescheid? Oder einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid? Oder beides? Wogegen wurde Widerspruch eingelegt, oder eben auch nicht? Von wann ist der Widerspruchsbescheid, den du inzwischen offensichtlich erhalten hast, und was genau steht da drin? Im Idealfall lädst Du den mal anonymisiert bei deinem Bilderdienst hoch und verlinkst den hier.
Auch ein paar Zahlen wären nicht schlecht. Wie hoch war Dein ALG II Bedarf insgesamt? Wie hoch das Brutto- und wie hoch das Nettoeinkommen? Wann hast Du den ersten Lohn erhalten? Für welchen Monat wird wie viel zurückgefordert? Und was konkret meinst Du mit Fahrtkosten? Fahrtkosten zur Arbeit? Wie hoch waren die denn? Oder hast Du vom Arbeitgeber Fahrkosten erhalten und die wurden vom Jobcenter mit angerechnet?
Was man jetzt schon beantworten kann:
Zitat:Wenn meine Zahlungsfrist 14 Tage beträgt, ich aber erst nach 3 Wochen Klage beim Sozialgericht einreiche und die das ablehnen, muss ich dann bereits Mahngebühren bezahlen?
Nein. Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung und zwar egal, wie das Verfahren ausgeht. Während eines laufenden Widerspruchs- oder Klageverfahrens brauchen also keine Zahlungen getätigt werden. Und wenn das Jobcenter bereits mahnt, während der Bescheid noch gar nicht bestandskräftig ist, ist das nicht Dein Problem.
Zitat:Die Rechtsberatung bei einem Anwalt ist so teuer, dass diese die Rückforderung bereits übersteigt und somit die Kosten mehr als verdoppelt.
Je nach Höhe Deines jetzigen Einkommens könnte ggf. Anspruch auf Beratungshilfe und für das Klageverfahren auf Prozesskostenhilfe bestehen.
Zitat:Allerdings vermute ich die Falle darin, dass sie wie erwähnt sich darauf berufen das dies ein anderes Verfahren ist und dann eine Aufwandsentschädigung wegen der Klage verlangen.
Es gibt keine Aufwandsentschädigung, die hier verlangt werden könnte. Weder vom Jobcenter, noch vom Sozialgericht. Das Gericht kann Dir theoretisch Kosten (sogenannte Mutwillens- oder Missbrauchskosten) auferlegen, wenn es einen Erfolg Deiner Klage für völlig aussichtslos hält. Dann muss allerdings das Gericht zuvor auf die offensichtliche Aussichtslosigkeit der Klage hinweisen, Dich zur Klagerücknahme auffordern und die Auferlegung von Kosten für den Fall der Fortführung des Rechtsstreits ankündigen. Erst wenn Du dann die Klage nicht zurücknimmst, können tatsächlich Kosten auferlegt werden.
Zitat:Habe ich dann die Klage verloren?
Verloren hast Du die Klage dann, wenn Du diese zurücknimmst, oder das Gericht ein Urteil spricht, in dem es heißt, "die Klage wird abgewiesen".
Zitat:Bei einer Klage wegen Untätigkeit
Eine Untätigkeitsklage ist im Sozialrecht ausschließlich deshalb möglich, weil ein Antrag oder ein Widerspruch noch nicht beschieden ist. Was für einen Antrag oder Widerspruch hast Du denn gestellt/eingelegt, über den noch nicht entschieden ist?
Wenn Du einfach nur um Erläuterung gebeten hast, warum eine bestimmte Berechnung nicht durchgeführt wird, ist es ärgerlich, wenn darauf nicht reagiert wird. Ein Antrag, der einer Untätigkeitsklage zugänglich wäre, ist darin eher nicht zu sehen.
Für weitere Informationen beantworte bitte erstmal die obigen Fragen. Dann sieht man hoffentlich etwas klarer.
Gruß,
Axel
Hallo Axel, schon einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort - sie hat mir auch schon Sicherheit gegeben.
Zu den anderen Dingen vornweg. Es ist schriftlich immer schwer einen Satz so zu formulieren das er nicht arrogant oder abweisend klingt. So etwas geht mündlich deutlich entspannter. Deshalb nachfolgendes entspannt lesen. Ich habe in Foren aber auch im freien Leben die Erfahrung gemacht, dass es besser ist nur das Notwendigste zu berichten, da ansonsten die Wahrscheinlichkeit steigt, alternative Lösungsideen zu bekommen, anstatt eine Antwort auf meine Frage. So zum Beispiel den Ratschlag, doch einfach das Geld an das Jobcenter zu bezahlen - da es den Aufwand nicht wert ist. Ist jetzt ein Beispiel.
Die Gründe das ich hier nicht alles bis ins kleinste Detail aufgezählt habe, hat zu dem oben genannten Grund auch noch andere Ursachen.
1. Der Feind kann mithören. Wäre es eine Frage von Angesicht zu Angesicht, könnte ich natürlich viele mehr erzählen.
2. Die Anonymität sinkt mit jeder zusätzlichen Information.
3. Das genaue Datum oder Geldbetrag spielt in den meisten Fällen keine Rolle, sondern eher der Zeitraum und ob das Geld eine Grenze überschritten hat. Dies habe ich nach meinem Empfinden getan. Ich habe geschrieben, dass das Jobcenter von meiner Arbeitsaufnahme wusste und mein ALG2 dementsprechend herabgesetzt hat. Welche Rolle spielt es wann ich genau mit der Arbeitsaufnahme begonnen habe und seit wann genau das Jobcenter davon wusste? Macht es einen Unterschied ob sie im Januar, April, Juni oder September begonnen hat? Ich meine die Frage sogar wirklich aus Interesse - kann ja sein das es tatsächlich eine Rolle spielt. Es ist aus meiner Sachverhaltsschilderung doch zu entnehmen, dass es rechtzeitig davon erfahren hat und das Einkommen offenbar nicht bedarfsdeckend war, da es mir mein ALG2 herabgesetzt, aber nicht komplett gestrichen hat. Welche Rolle spielt es da, wie hoch das Einkommen exakt war? Ich bezweifle ja nicht, dass es Unrecht war, dass sie mein ALG2 herabgesetzt haben, sondern das sie meine Ausgaben bei der abschließenden Bewilligung nicht gegengerechnet haben. Aber zum Thema seit wann das Jobcenter von der Arbeitsaufnahme wusste: Ich habe dem Jobcenter mehr als 2 Monate vorher bescheid gegeben. Ändert das jetzt irgendwas? Wie gesagt, ich meine die Frage jetzt wirklich nicht böse oder sarkastisch oder so. Eventuell hätte ich besser schreiben sollen, dass das Jobcenter dies nicht nur "wusste", sondern bereits vorher wusste.
Ich habe von einem Anwalt erfahren, dass dies ein großer Fehler war dies im Vorfeld zu melden und man deshalb die Schwierigkeiten bekommt, wie ich sie bekommen habe, eben das man die Arbeit dann möglicherweise nicht antreten kann, da man es sich gar nicht mehr leisten kann jeden Tag zur Arbeit kommen zu können, da das ALG2 massiv gekürzt wird. Das ist ein anderes Thema, aber leider ist dies in diesem Sozialstaat tatsächlich so. Deshalb wäre es an dieser Stelle auch besser gewesen, so wenig Informationen wie nur möglich weiterzuleiten. Dann hätte ich mir viele Wochen massiven Ärger erspart - und das wegen einer Arbeitsaufnahme, wo man denkt, dass der Stress mit dem Jobcenter geringer wird, nein, er steigt bereits im Vorfeld exorbitant an und erhöht das Risiko einer Überschuldung, sodass man die beginnende Arbeitsaufnahme am liebsten wieder hinschmeißen möchte - oder eventuell sogar muss, damit man seine Wohnung behält und sich Nahrungsmittel kaufen kann. Das Gehalt bekommt man erst am Ende des Monats, aber es wird verlangt davon den beginnenden und nächsten Monat bis zum nächsten Gehalt zu finanzieren. Mit dem ersten Gehalt muss man somit für 2 Monate aufkommen. Völlig nachvollziehbar, dass viele Menschen einen niedrig bezahlten Job ablehnen. Da müssen sie danach erst einmal 1 Jahr arbeiten gehen um die entstandenen Schulden durch die Arbeitsaufnahme wieder abzubauen. Sollten sie die Probezeit nicht überstehen, bleiben sie auf den Schulden sitzen. Prima Motivation (das war jetzt doch mal ironisch).
Da das Jobcenter von meiner Arbeitsaufnahme wusste, hat es eine Bewilligung über x-Monate ausgestellt. Ich habe dem Jobcenter dann aber bereits eher geschrieben, dass ich mich zum Ende des laufenden Monat vom ALG2 abmelde (dies hat Gründe, die aber für meine Frage nicht wichtig sind). Sie hatten mir für den nächsten Monat trotzdem noch das im Bewilligungsbescheid angegebene Geld überwiesen. Drei Monate später kam ein Anhörungsbescheid zu dieser Überzahlung wo sie mich quasi als Betrüger hinstellten - was totaler Unsinn war, aber Jobcenter Logik. Ich antwortete dementsprechend.
Wenige Tage später kam gesondert die abschließende Bewilligung über die Leistungsbewilligung wo sie feststellten das sie mein Nettogehalt zu hoch angesetzt hatten - komisch ist nur, dass ich denen mein Nettogehalt nicht angegeben habe, aber sie es dennoch exakt wussten. Ich legte dagegen Widerspruch ein und verlangte auch die Einberechnung meiner Fahrtkosten etc. Ich erhielt nur eine Bestätigung für den Empfang meines Widerspruchs, aber keine Anwort. Dies ist jetzt fast 3 Monate her.
Die Anhörung zur Überzahlung hatten sie akzeptiert, aber verlangen trotzdem das überwiesene Geld für den Monat zurück, an dem ich mich abgemeldet hatte. Dagegen legte ich Widerspruch ein und verlangte das sie meine Fahrtkosten davon abziehen sollen. Daraufhin erhielt ich dafür einen Widerspruchsbescheid in dem mein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen wurde. Man setze mir die genannte 14 tägige Rückzahlungsfrist. Auf mein Anliegen, dass sie meine Fahrtkosten gegenrechnen sollen (ich hatte dafür wie bereits geschrieben ein Formular noch vor meiner Abmeldung eingereicht), wurde in dem Widerspruchsbescheid überhaupt nicht eingegangen.
Mein Widerspruch zur abschließenden Bewilligung, dass sie auch meine Ausgaben mit einrechnen sollen wurde bis heute also überhaup noch nicht beantwortet und auf meinen Widerspruch zur Zahlungsaufforderung der Überzahlung bekam ich zwar eine Antwort, sind aber auf den Grund meines Widerspruchs, dass sie die Ausgaben gegenrechnen sollen, in keinster Weise eingegangen. Ich habe das Jobcenter also in beiden Widersprüchen aufgefordert, meine Ausgaben gegenzurechnen, aber diesbezüglich stellen sie sich tot. Da sie mir im ersten Fall bereits die Differenz zum Nettogehalt zurücküberwiesen haben, ist es deutlich einfacher, wenn sie zur jetzigen Zahlungsaufforderung meine Fahrtkosten gegenrechnen würden. Und das möchte ich gern durchsetzen.
Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe habe ich schon nicht bekommen als ich ALG2 Empfänger war und da hatte ich nebenher auch noch Schulden. Ich hatte den Fehler gemacht und einen niedrigen 4 stelligen Geldbetrag als Rente in einer Versicherung angelegt. Es wurde von mir verlangt diesen Vertrag aufzulösen und davon den Anwalt zu bezahlen. Da habe ich bereits dreimal beim Gericht nachgefragt, da brauch ich jetzt kein viertes Mal nachfragen und im Unterschied zu damals bekomme ich jetzt sogar Gehalt. Und ich weiß das es drüber wäre. Fällt deshalb raus. Zumal habe ich Arbeit und bin vom ALG2 abgemeldet. Da würde ich auch so keine Beratungs- und Prozesskostenhilfe bekommen. Schön das wir einen Rechtsstaat haben und privat für die Rente vorsorgen sollen, aber man muss es sich erst mal leisten können ihn sinnvoll in Anspruch nehmen zu können, ohne noch tiefer in die roten Zahlen zu rutschen. Mein Glaube darin schwindet von Monat zu Monat.
Ich müsste das Schreiben noch einmal raussuchen. Aber im letzten Prozess hatte das Jobcenter auf Geldforderung in Bezug auf das Gerichtsverfahren verzichtet. Ich kenne jetzt die genaue Bezeichnung nicht - vielleicht Aufwendungen oder so. Jedenfalls ist es für mich aber ein Indiz dafür, dass sie mir Kosten auferlegen können, wenn ich Klage einreiche. Ist eine Vermutung.
Abgesehen von der ein oder anderen Abschweifung, war ich jetzt hoffentlich etwas klarer?
-- Editiert von Ratsuchender2 am 13.09.2020 17:47
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Meine Antworten und meine Laienmeinung:
zu 1. Wenn du dir sicher bist, im Recht zu sein, brauchst du nicht 3 Wochen Bedenkzeit für die Klage. Dann brauchst du auch keinen Anwalt.
Wenn du innerhalb der 14-Tage-Frist nicht zahlst (weil du meinst, im Recht zu sein), wird das JC die Forderung an das Inkasso-Service der BA weiterleiten. Diese Stelle zieht dann die Forderungen ein. Diese Stelle erklärt nichts zu richtig oder falsch. Diese Stelle erhebt Mahngebühren in Höhe von 5,-. Andere Summen für Mahnungen von dort sind mir nicht bekannt.
zu 2. Hellseher sind hier nicht zugelassen. Aus deiner Schilderung lässt sich nicht mal was *erahnen*. Du hast vermutlich eine Überzahlung erhalten. Die wird zurückgefordert. Was die Fahrtkosten angeht, müsstest du evtl. mal erklären, warum das JC sie nicht oder nicht voll oder wie berücksichtigt hat? Dabei gibt es nichts Geheimes zu verraten.
Welche Ausgaben möchtest du gegengerechnet haben?
zu 3. Ja, dann hättest du *verloren*. Das Gericht würde dir nichts erklären.
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Das ließe sich hier durchaus erklären, wenn du ein paar Fakten gibst.ZitatIch will im Prinzip ja auch Auskunft darüber haben warum sie die nicht anrechnen. :
Absolut nicht.ZitatAbgesehen von der ein oder anderen Abschweifung, war ich jetzt hoffentlich etwas klarer? :
Kannst du vergessen.ZitatIst eine Vermutung. :
Wenn du von Angesicht zu Angesicht was erklärt haben willst, geh in eine GUTE Sozialberatungsstelle.
@Anami:
Zitat:Diese Stelle erhebt Mahngebühren in Höhe von 5,-. Andere Summen für Mahnungen von dort sind mir nicht bekannt.
5,- € sind die Mindest-Mahngebühr. Die Mahngebühr beträgt 0,5% der Forderungssumme und eben mindestens 5,- € und maximal 150,- €. Nachzulesen in § 19 Verwaltungsvollstreckungsgesetz.
Darüber hinaus können Forderungen, die noch nicht fällig sind selbstverständlich keine Mahngebühren auslösen. Und eine Forderung aus einem noch nicht bestandskräftigen Erstattungsbescheid ist - aufgrund der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage - nicht fällig. Genau darum, handelt es sich bei der Festsetzung der Mahngebühren um einen Verwaltungsakt, der mittels Widerspruch angreifbar ist.
@Ratsuchender:
Sorry, aber Du schreibst einen ellenlangen Roman, ohne auch nur eine einzige Nachfrage - die ich übrigens sicher nicht aus Neugierde stelle - zu beantworten. Stattdessen sorgst Du ehrlich gesagt nur für noch mehr Verwirrung. Aber, wenn Du keine weiteren Infos geben willst, ist das Deine freie Entscheidung. Nur können wir dann halt auch nur raten, oder eben sehr allgemein gehaltene Informationen geben.
Letzteres versuche ich mal, in der Hoffnung, dass es Dir weiterhilft:
Zitat:Jedenfalls ist es für mich aber ein Indiz dafür, dass sie mir Kosten auferlegen können, wenn ich Klage einreiche. Ist eine Vermutung.
Diese Vermutung ist falsch. Das Jobcenter erhebt keine Gebühren, oder Aufwendungen, oder sonstwas für ein solches Gerichtsverfahren. Rein theoretisch könnte das Jobcenter sich von einem externen Rechtsanwalt vertreten lassen, der natürlich bezahlt werden muss. Aber selbst dann dürfte es schwierig bis unmöblich sein, die Kosten auf den Kläger abzuwälzen. Außerdem ist mir kein einziger Fall bekannt, in dem ein Jobcenter sich vor dem Sozialgericht von einem extrenen Anwalt vertreten lassen hat. Etwas anderes gilt für zivilgerichtliche Verfahren, an denen ein Jobcenter natürlich auch beteiligt sein kann.
Zitat:Ich hatte den Fehler gemacht und einen niedrigen 4 stelligen Geldbetrag als Rente in einer Versicherung angelegt. Es wurde von mir verlangt diesen Vertrag aufzulösen und davon den Anwalt zu bezahlen.
Ohne das genau Guthaben der Versicherung zu kennen, spricht einiges dafür, dass diese Ablehnung falsch war. Auch bei der Beratungshilfe sind Freibeträge zu berücksichtigen. Die Ablehnung hätte mit der Erinnerung angefochten werden können, aber dafür dürfte es jetzt zu spät sein.
Zitat:Und ich weiß das es drüber wäre.
Wenn Du das sicher weißt, ist's ja gut. Wir hier wissen es nicht und können es auch nicht wissen, mangels konkreter Angaben.
Zitat:Zumal habe ich Arbeit und bin vom ALG2 abgemeldet. Da würde ich auch so keine Beratungs- und Prozesskostenhilfe bekommen.
Auch nicht ALG II Beziehen können durchaus Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bekommen, wenn das Einkommen entsprechend gering oder die berücksichtigungsfähigen Ausgaben so hoch sind. Von daher ist auch diese Aussage - jedenfalls in dieser Pauschalität - falsch.
So, und jetzt mal ganz allgemein zum Thema Arbeitsaufnahme während des ALG II Bezuges, Meldepflicht, Einkommensanrechnung und Erstattungsforderung:
1. Wenn schon 2 Monate vor Arbeitsaufnahme sicher war, dass Du die Arbeit tatsächlich beginnen kannst, also ein beidseitig unterschriebener Arbeitsvertrag vorlag, dann warst Du auch verpflichtet, diese Arbeitsaufnahme dem Jobcenter mitzuteilen. Insoweit war die Auskunft des Anwaltes, der das als "Fehler" bezeichnet hat, ziemlich unsinnig.
2. Vor allem wäre hier auch Zeit genug gewesen, alles ordentlich und korrekt abzuwickeln. Es ist nämlich nicht so, dass Du mit Deinem ersten Gehalt hättest 2 Monate auskommen müssen. Vielmehr hättest Du für den Monat der Arbeitsaufnahme ein Darlehen beim Jobcenter beantragen können. Dieses wäre auch zu bewilligen gewesen, sodass Du Leistungen in unveränderter Höhe hättest erhalten müssen.
3. Nach Erhalt des erstes Lohnes wäre zu schauen gewesen, wann dieser zugeflossen ist. Erfolgte der Geldeingang im Monat der Arbeitsaufnahme, wäre der Lohn - nach Abzug der Freibeträge - auf die erhaltenen Leistungen anzurechnen gewesen, sprich das Darlehen wäre - je nach Höhe des Einkommens - vollständig oder teilweise zurückzuzahlen. Wäre der erste Lohn erst im Folgemonat auf Deinem Konto eingegangen, hätte auch die Anrechnung im Folgemonat erfolgen müssen, und für den Monat der Arbeitsaufnahme wäre das Darlehen in eine nicht rückzahlbare Beihilfe umzuwandeln gewesen. Darum übrigens meine Fragen nach den zeitlichen Abläufen.
4. Das erzielte Einkommen ist um die Freibeträge zu bereinigen. Zu den Freibeträgen gehört insbesondere auch ein Grundfreibetrag in Höhe von 100,- €. In diesen 100,- € sind grundsätzlich auch die Fahrtkosten zur Arbeit enthalten und können nicht gesondert berücksichtigt werden. Etwas anderes gilt dann, wenn die mit der Ausübung der Tätigkeit verbundenen Kosten (Fahrtkosten zur Arbeit, ggf. Kfz-Haftpflichtbeitrag, Versicherungspauschale und ggf. weitere berufsbedingte Ausgaben) diesen Grundfreibetrag übersteigen. Die Fahrtkosten werden bei Nutzung eines Kfz mit 0,20 € pro Entfernungskilometer und bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit den tatsächlichen Kosten berücksichtigt.
Eine zusätliche, konkrete Berücksichtigung von Fahrkosten, außerhalb der vorgenannten Freibetragsregelung, kommt nicht in Betracht. Wahrscheinlich - aber auch das kann nur geraten werden - ist genau das der Grund, warum die Fahrkosten vermeintlich nicht berücksichtigt wurden. Tatsächliche werden diese mit dem Grundfreibetrag abgegolten sein.
5. Relativ verwirrend sind auch Deine Angaben einerseits, dass Deine Leistungen - wohl in Form eines Änderungsbescheides - herabgesetzt wurden, andererseits, Du aber Dich aus dem Leistungsbezug abgemeldet hast. Abgemeldet heißt, es bestand gar kein Anspruch mehr. Wenn trotzdem noch gezahlt wurde, ist dieser Betrag zurück zu zahlen. Auch hier wäre durchaus der zeitliche Ablauf von Bedeutung.
6. Zu guter Letzt entsteht aus dieser Aussage,
Zitat:Mein Widerspruch zur abschließenden Bewilligung,
der Eindruck, dass Deine Leistungen zuletzt vorläufig bewilligt wurden. In dem Zusammenhang stellt sich die Sachlage hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Rückforderung nochmal etwas anders dar. Für das Jobcenter ist in dem Fall die Rückforderung deutlich einfacher, weil es keinen Vertrauensschutz gibt.
Zitat:wurde bis heute also überhaup noch nicht beantwortet
Das widerum ist vielleicht ganz gut für Dich, weil der Widerspruch noch läuft und Du noch gar nicht klagen musst. Wenn der endgültige Bescheid, gegen den Du Widerspruch eingelegt hast, wäre jedenfalls gegen den Erstattungsbescheid - wenn der dagegen gerichtete Widerspruch abgelehnt wurde - unbedingt Klage zu erheben.
Zitat:auf meinen Widerspruch zur Zahlungsaufforderung der Überzahlung bekam ich zwar eine Antwort, sind aber auf den Grund meines Widerspruchs, dass sie die Ausgaben gegenrechnen sollen, in keinster Weise eingegangen.
Wenn das wiederum so zu verstehen ist, dass Du zwar gegen die Zahlungsaufforderung, aber nicht gegen den Erstattungsbescheid Widerspruch eingelegt hast, hast Du allerdings ein Problem.
Was stand denn in der Antwort, die Du in diesem Zusammenhang bekommen hast? Lass mich raten: Der Widerspruch wird als unzulässig verworfen? Das würde erklären, warum man auf Deine Argumentation nicht eingeht, weil nämlich gar keine inhaltliche Prüfung vorgenommen wurde. Die Zahlungsaufforderung ist kein Verwaltungsakt und der Widerspruch hiergegen unzulässig.
Zitat:ist es deutlich einfacher, wenn sie zur jetzigen Zahlungsaufforderung meine Fahrtkosten gegenrechnen würden. Und das möchte ich gern durchsetzen.
Theoretisch könntest Du die Aufrechnung erklären und dann wäre diese Gegenrechnung tatsächlich vorzunehmen. Für eine Aufrechnung bedarf es aber - als eine von mehreren Voraussetzungen - erstmal der verbindlichen Feststellung, dass Dein Anspruch überhaupt besteht. Und dafür hast Du bisher noch keinerlei Anhaltspunkte geliefert.
Gruß,
Axel
@Anami
Ich bin mir nicht sicher im Recht zu sein, bin ja kein Anwalt. Dann würde ich sofort Klage einreichen. Es gibt gar nicht mehr Fakten die ich noch liefern kann. Welche sind denn noch notwendig? Macht das wirklich irgendeinen Unterschied ob ich die Arbeit am 1. Februar, März, April oder Mai angefangen habe oder wie hoch das Gehalt ist?
Das es sich um eine Überzahlung handelt habe ich doch mehrfach geschrieben. Das war im Prinzip alles. Es fehlen nur der genaue Tag und das genaue Gehalt. Der Rest ist exakt so wie beschrieben. Meinst du es liegt am Gehalt, dass das Jobcenter sich tot stellt und nicht auf meine Forderung antwortet die Ausgaben gegenzurechnen? Wenn das so wäre, könnte das Jobcenter dies ja auch schreiben. Warum sie diese Forderung komplett ignorieren weiß ich doch gar nicht, da sie sich diesbezüglich tot stellen. Die schreiben nur, dass sie das überbezahlte Geld nach Paragraf x,y,z zurückwollen und das wars. Somit kann ich dazu auch keine weiteren Informationen liefern. Ich möchte das sie es tun oder wenigstens eine Antwort warum sie es nicht tun. Das ist ja genau der Grund weshalb ich gegen die Rückzahlungsforderung ggf. Klage einreichen möchte, eben weil sie sich tot stellen. Ich habe die Ausgaben auf dem Formular eingetragen, welche das Jobcenter zugeschickt hatte, aber sie ignorieren dieses Formular.
In eine gute Sozialberatungsstelle gehen? Das ist so wie einen guten Arzt zu finden. Das wollen alle - nur gestaltet sich die Suche äußerst schwierig oder die Terminvergabe. Ich hab gegoogelt, ich konnte bei mir keine finden die mich bei diesem Problem beraten könnte.
Ich weiß nicht welche weiteren Informationen hilfreich wären die ich liefern könnte um zu erkennen, warum sich das Jobcenter tot stellt, ob sie dies dürfen und in wie weit ich fordern kann (durch eine Klage gegen die Rückzahlungsaufforderung), dass sie bei der Rückforderung der Überzahlung meine Ausgaben aus dem ausgefüllten Formular erst gegenrechnen müssen. Würde ich die Beweggründe des Jobcenters kennen, würde ich sie mitteilen.
-- Editiert von Ratsuchender2 am 14.09.2020 01:12
Zitat:Diese Vermutung ist falsch. Das Jobcenter erhebt keine Gebühren, oder Aufwendungen, oder sonstwas für ein solches Gerichtsverfahren.
Das ist schon mal sehr beruhigend.
Zitat:1. Wenn schon 2 Monate vor Arbeitsaufnahme sicher war, dass Du die Arbeit tatsächlich beginnen kannst, also ein beidseitig unterschriebener Arbeitsvertrag vorlag, dann warst Du auch verpflichtet, diese Arbeitsaufnahme dem Jobcenter mitzuteilen. Insoweit war die Auskunft des Anwaltes, der das als "Fehler" bezeichnet hat, ziemlich unsinnig.
Ich kann den genauen Wortlaut nicht mehr mitteilen. Er meinte das man es rechtzeitig genug mitteilen muss. Und rechtzeitig wäre wohl auch gewesen, wenn es am Tag oder im Monat der Arbeitsaufnahme gewesen wäre, oder eben frühestens nachdem sie das Geld für den nächsten Monat überwiesen haben. Somit wäre das Geld für den Monat der Arbeitsaufnahme überwiesen gewesen und ich hätte keinerlei Probleme gehabt und hätte jede Menge Zeit gespart. So ungefähr war sein Begründung. Zumal es dann keine Bestrafung gibt, wenn man es rechtzeitig mitgeteilt hat. Weil ich es denen aber vorher mitgeteilt habe, war mein Problem, dass ich bis einen Tag vor Jobannahme nicht wusste, ob ich den Job doch hinschmeißen muss, da ich es mir gar nicht leisten konnte dorthin zu fahren und auch nicht leisten konnte mich in dieser Zeit zu ernähren und es mir nicht leisten konnte meine Miete zu bezahlen. Im schlimmsten Fall wäre ich auch noch obdachlos geworden und das wegen einer versuchten Arbeitsaufnahme. Und das ist etwas, was er sehr oft hört und es deshalb besser ist abzuwarten, bis man den Job tatsächlich antreten konnte bzw. wenn für den laufenden Monat das Geld drauf ist, dieses dann eben am Ende des Monats zurückzubezahlen ggf. eine Ratenzahlung vereinbaren. Dies ist deutlich besser als in eine Schuldenfalle zu laufen oder weiterhin arbeitslos zu bleiben, nur weil man es sich nicht leisten konnte arbeiten zu gehen.
Ich hatte dazu mal einen interessanten Artikel gelesen. Ich weiß gar nicht ob es noch das alte Zuflussprinzip oder das neue beschreibt, dass hatte sich ja irgendwann einmal geändert. Das was ich in etwa beschrieben habe, wird dort auf Seite 9 erläutert und ist auch das was der Anwalt meinte.
https://www.harald-thome.de/fa/harald-thome/files/Bundessozialgericht_Zuflussprinzip-(28.10.2014).pdf
Zitat:
2. Vor allem wäre hier auch Zeit genug gewesen, alles ordentlich und korrekt abzuwickeln. Es ist nämlich nicht so, dass Du mit Deinem ersten Gehalt hättest 2 Monate auskommen müssen. Vielmehr hättest Du für den Monat der Arbeitsaufnahme ein Darlehen beim Jobcenter beantragen können. Dieses wäre auch zu bewilligen gewesen, sodass Du Leistungen in unveränderter Höhe hättest erhalten müssen.
Korrekt abwickeln... Das Jobcenter wollte verhindern das ich den Job annehme und mir stattdessen ein Bewerbungstraining verordnen. So sah es aus. Auf so einen Unsinn muss man erst mal kommen. Stehe ich mit einem möglichen Arbeitsvertrag da und die will mir das nicht gestatten, weil eine kleine Bedingung dran geknüpft ist, sondern zu einem Bewerbungstraining schicken. Na offenbar brauch ich das ja nicht, wenn ich einen möglichen Arbeitsvertrag habe. Was man dort erlebt ist für Außenstehende nicht zu glauben. Ich musste mir hart erkämpfen das ich den Job annehmen darf und bin deshalb bis hoch zur Geschäftsleitung. Zum Glück hat die mich unterstützt, ansonsten wäre ich immer noch arbeitslos. Darlehen ist eine der Schuldenfallen die ich meine. Das muss die Person dann ja zurückzahlen. Wenn die Person den Job tatsächlich behält und alles super läuft, ist das ja kein Problem. Aber man ist ja in der Probezeit. Nach 3 Wochen verletzt sich die Person oder aus irgendeinem anderen Grund wird sie gekündigt, dann steht sie ggf. mit den Schulden da, wenn das Darlehen höher ist als was die Person vom Nettogehalt begleichen kann. Oder eventuell am ersten des nächsten Monats, kenne mich mit der Rechtslage nicht so genau aus. Und dann geht das Spielchen los was ich oft schon online gelesen hatte. Dass das Jobcenter das Gehalt vom Monatsende dann gerne für den nächsten Monat anrechnet und einem dann weniger oder gar kein ALG2 bezahlt, da dies dann ja als Einkommen angerechnet wird. Für den Monat davor hatte man ja Geld durch das Darlehen. Zusätzlich möchte es aber das Darlehen zurückbezahlt bekommen. Hätte die Person die Arbeitsaufnahme nicht versucht, hätte sie kein Darlehen aufnehmen müssen und somit hätte sie auch keine Schulden aufgebaut. Weder Darlehensschulden, noch Schulden beim Vermieter. Das ist so ein Ding, weshalb man sich sehr gut überlegen muss, welchen Job man annimmt, oder doch besser arbeitslos bleibt, aber dafür keine Schulden aufbaut und seine Wohnung sicher behält. Und deshalb ist in der Praxis für mich der einzig richtige Weg für den Arbeitslosen es so zu machen wie es der Anwalt gesagt hatte. So umgeht man die Verschuldung und könnte wenn man gekündigt wird, es mit dem nächsten Job noch einmal probieren und der Vermieter hätte auch nichts mitbekommen. Mit dem sollte man es sich auch nicht verscherzen.
Zitat:3. Nach Erhalt des erstes Lohnes wäre zu schauen gewesen, wann dieser zugeflossen ist. Erfolgte der Geldeingang im Monat der Arbeitsaufnahme, wäre der Lohn - nach Abzug der Freibeträge - auf die erhaltenen Leistungen anzurechnen gewesen, sprich das Darlehen wäre - je nach Höhe des Einkommens - vollständig oder teilweise zurückzuzahlen. Wäre der erste Lohn erst im Folgemonat auf Deinem Konto eingegangen, hätte auch die Anrechnung im Folgemonat erfolgen müssen, und für den Monat der Arbeitsaufnahme wäre das Darlehen in eine nicht rückzahlbare Beihilfe umzuwandeln gewesen. Darum übrigens meine Fragen nach den zeitlichen Abläufen.
Das sind immer die Idealbedingungen. Das Leben verläuft aber leider nicht immer ideal. Der Lohn wäre im ersten Monat so hoch wie das Darlehen gewesen. Ich hätte also über einen längeren Zeitraum das Darlehen zurückzahlen müssen und von Beihilfe wollten die nichts wissen. Das ist eine Kann-Bestimmung, aber keine Pflicht und liegt frei in der Entscheidung der Sachbearbeiterin, zumindest wurde mir das so erklärt. Was wäre also gewesen wenn ich am Ende des Monats gekündigt wurden wäre? Da hätte sich das Darlehen nicht plötzlich in Luft aufgelöst, sondern ich hätte dann ja für den Monat der Arbeitsaufnahme durch das Darlehen Geld gehabt. Und für den nächsten Monat hätte man mein Gehalt gleich als Einkommen angerechnet.
Oder was wäre gewesen wenn ich beispielsweise in der 1. Woche gekündigt wurden wäre, oder in der 1. Woche des nächsten Monats? Dann hätte ich das Darlehen gehabt und für den nächsten Monat bekäme ich dann normales ALG2. Das Darlehen hätte ich also weiterhin als Schulden. Wenn es als Beihilfe angerechnet wurden wäre natürlich nicht, aber das hatten die nicht vor und nach meiner Information liegt dies in der Entscheidung der Sachbearbeiterin - denen es aber nahezu ausschließlich um Kosteneinsparung geht. Das ich weiterhin ALG2 erhalte, hat die nie gestört. Oberste Priorität war immer keine zusätzlichen Kosten, denn diese muss sie rechtfertigen. Also auch keine Unterstützung für die Fahrt zu Jobmessen oder ähnliches. Alles mein Problem, die ich irgendwie privat aufbringen musste. Driftet jetzt total vom Thema ab, aber das waren so Konstellationen wo man sich fragt, wer solche Gesetze macht. Sie hindern einen daran Arbeit aufzunehmen ohne vorher Schulden aufzunehmen, die man evtl. nicht zurückzahlen kann und die Wohnung ist dann auch sehr schnell in Gefahr. Und ohne Beratungshilfe kann ich mir nicht jedes Mal für jede Entscheidung des Jobcenters einen Anwalt nehmen um überprüfen zu lassen ob die Entscheidung korrekt ist, oder wie du sagst, ob das Jobcenter das Darlehen als nicht rückzahlbare Beihilfe umwandeln MUSS, zumahl die sehr oft auch nicht bescheid wussten.
Ich habe aber kein Darlehen erhalten. Spielt bei mir somit keine Rolle.
Zitat:4. Das erzielte Einkommen ist um die Freibeträge zu bereinigen. Zu den Freibeträgen gehört insbesondere auch ein Grundfreibetrag in Höhe von 100,- €. In diesen 100,- € sind grundsätzlich auch die Fahrtkosten zur Arbeit enthalten und können nicht gesondert berücksichtigt werden.
Wenn das stimmt, kann ich die Fahrtkosten wahrscheinlich nicht abrechnen. Dann hätte mir das Jobcenter dies mitteilen können und nicht einfach ignorieren. Es wäre nicht schwer gewesen, in dem Widerspruchsbescheid darüber 1 Absatz zu verlieren. Stattdessen schreiben sie 3 Seiten mit blablabla.
Zitat:Die Fahrtkosten werden bei Nutzung eines Kfz mit 0,20 € pro Entfernungskilometer und bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit den tatsächlichen Kosten berücksichtigt.
Weißt du zufällig ob es bei den Fahrtkosten eine Mindestentfernung geben muss die man täglich zurücklegt? Da lese ich auch ständig was anderes. Ist das eventuell vom Bundesland abhängig? Das ist beim SGB2 und Jobcenter auch total schlimm finde ich. Man liest ständig was anderes
Zitat:Eine zusätliche, konkrete Berücksichtigung von Fahrkosten, außerhalb der vorgenannten Freibetragsregelung, kommt nicht in Betracht. Wahrscheinlich - aber auch das kann nur geraten werden - ist genau das der Grund, warum die Fahrkosten vermeintlich nicht berücksichtigt wurden. Tatsächliche werden diese mit dem Grundfreibetrag abgegolten sein.
Wäre ich mit der Bahn gefahren, lägen die Fahrtkosten pro Monat bei ca. 150 Euro. Mit dem Auto bei ca. 70 Euro einfache Wegrichtung zzgl. Autoversicherung (so viel zum Thema Bahn fahren und mindestens 1mal die Woche fiel sie komplett aus und die anderen Neueinsteiger kamen zu spät). Man kann ja glaube nur die einfache Wegrichtung abrechnen, oder gehen beide? Denn dann wäre ich drüber. Und gibts da eine Grenze vom Gehalt? Manchmal lese ich bis max. 400 Euro Bruttogehalt.
Also in dem Bescheid steht folgendes:
"Bei Erwerbseinkommen bis zu 400,00 Euro werden die Absetzbeträge für Werbungskosten, Versicherungsbeiträge und eine geförderte Altersvorsorge unabhängig von der tatsächlichen Höhe mit einem Betrag in Höhe von 100,00 Euro (Grundabsetzungsbetrag) berücksichtigt. Bei Erwerbseinkommen über 400,00 Euro werden die tatsächlichen Absetzbeträge für Werbungskosten, Versicherungsbeträge und eine geförderte Artersvorsorge, mindestens aber 100,00 Euro berücksichtigt."
Sind das hier Bruttobeträge oder Nettobeträge?
Ich verstehe hier den Unterschied nicht. Das liest sich ja fast so, dass wenn jemand nur 400 Euro verdient, er unabhängig der Höhe der Fahrtkosten diese mit 100,- Euro abgegolten sind, auch wenn die Fahrtkosten 200,- Euro betragen würden. Aber wenn jemand beispielsweise 600,- Euro verdient, dann würden 200,- Euro Fahrtkosten angerechnet werden. Das wäre doch total sinnlos, dass die Person die mehr verdient, dann mehr Fahrtkosten erstattet bekommt.
Zu den Freibeträgen ist eine Prozentzahl angegeben. Und zwar 20% vom Bruttogehalt, bis 1000 Euro.
Deine Vermutung das ich unter den Fahrtkosten liege und eventuell unter der Mindestkilometerzahl, falls es diese gibt, ist für mich tatsächlich jetzt der sehr wahrscheinlichste Grund das diese nicht angerechnet werden, bzw. es ist eigentlich definitiv der Grund und ich muss die Forderung begleichen. Aber ich finde es dennoch eine Frechheit vom Jobcenter, dass die mir das nicht einfach mitteilen sondern mich ewig suchen lassen. Wenn ich auf die Uhr schaue, kann ich jetzt noch 4h schlafen, dann gehts zur Arbeit.
Zitat:5. Relativ verwirrend sind auch Deine Angaben einerseits, dass Deine Leistungen - wohl in Form eines Änderungsbescheides - herabgesetzt wurden, andererseits, Du aber Dich aus dem Leistungsbezug abgemeldet hast. Abgemeldet heißt, es bestand gar kein Anspruch mehr. Wenn trotzdem noch gezahlt wurde, ist dieser Betrag zurück zu zahlen. Auch hier wäre durchaus der zeitliche Ablauf von Bedeutung.
Ich hatte bereits einen Leistungsbescheid erhalten. Dann habe ich denen mitgeteilt das ich in ein paar Monaten Arbeit aufnehmen werde und sie haben den bisherigen Leistungsbescheid geändert bzw. gekürzt. Der Leistungsbescheid ging jedoch über mehrere Monate, da am Anfang das Gehalt sehr niedrig war und ich somit aufgestockt habe. Dann habe ich mich aber vorzeitig vom ALG2 abgemeldet, da ich mir ziemlich sicher war, dass ich ab diesem Monat so Kosten spare. Ich glaube das die deshalb ziemlich angepisst sind, weil sie sich die Hände gerieben haben, dass sie den gesamten Zeitraum zurückbekommen, da sie danach das Durchschnittsgehalt über den Gesamtzeitraum des Leistungsbescheids gebildet hätten, in denen ich dann ja deutlich mehr verdient hätte und somit rückwirkend auch in den ersten Monaten kein Leistungsbedarf bestanden hätte. Außerdem wollte ich einfach nur weg vom Jobcenter. Die haben mich dermaßen terrorisiert, dass ich mich einfach nur noch auf die Arbeit konzentrieren wollte. Aber so schnell lassen die einen trotzdem nicht in Ruhe. Das geht jetzt schon fast 1 Jahr, nur um vom Jobcenter wegzukommen. Wenn die einen erst mal in ihren schleimigen Tentakeln haben, lassen die einen nur sehr unfreiwillig wieder los, außer in Niedriglohnjobs die sie selbst vermitteln. Das ist echt ein Kraftakt sich von denen zu brefreien.
Zitat:6. Zu guter Letzt entsteht aus dieser Aussage,
Zitat:Mein Widerspruch zur abschließenden Bewilligung,
der Eindruck, dass Deine Leistungen zuletzt vorläufig bewilligt wurden.
Ja, richtig. Das wird wohl immer so gemacht, wenn man den Fehler macht und dem Jobcenter das vorher mitteilt, dass man demnächst eine Arbeit aufnehmen wird.
Zitat:Zitat:wurde bis heute also überhaup noch nicht beantwortet
Das widerum ist vielleicht ganz gut für Dich, weil der Widerspruch noch läuft und Du noch gar nicht klagen musst. Wenn der endgültige Bescheid, gegen den Du Widerspruch eingelegt hast, wäre jedenfalls gegen den Erstattungsbescheid - wenn der dagegen gerichtete Widerspruch abgelehnt wurde - unbedingt Klage zu erheben.
Naja, dies war im Prinzip meine Frage. Es geht um 2 Widersprüche. Und ich wollte wissen, bei welchen ich die Fahrtkosten mit anrechnen lassen kann. Bei dem wo es um die abschließende Bewilligung geht, oder bei der Rückforderung der Überzahlung. Da sie Geld von mir zurückgezahlt bekommen wollen, fand ich es bei der Überzahlung leichter, da ich einfach das Geld abziehen könnte. Mal davon abgesehen, dass du jetzt ziemlich überzeugend dargelegt hast, dass ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keinen Anspruch auf Anrechnung der Fahrtkosten habe. Dann muss ich das nächste Mal wohl Bahn fahren. Da hätte ich die Fahrtkosten vollständig erstattet bekommen. War mein Fehler mit dem Auto zu fahren. Man darf dem Staat echt nie entgegen kommen und versuchen geringere Kosten zu verursachen. Da hätte ich schon wieder Geld gehabt um meine Mietschulden wegen der Arbeitsaufnahme etwas zu begleichen.
Zitat:Zitat:auf meinen Widerspruch zur Zahlungsaufforderung der Überzahlung bekam ich zwar eine Antwort, sind aber auf den Grund meines Widerspruchs, dass sie die Ausgaben gegenrechnen sollen, in keinster Weise eingegangen.
Wenn das wiederum so zu verstehen ist, dass Du zwar gegen die Zahlungsaufforderung, aber nicht gegen den Erstattungsbescheid Widerspruch eingelegt hast, hast Du allerdings ein Problem.
Was stand denn in der Antwort, die Du in diesem Zusammenhang bekommen hast? Lass mich raten: Der Widerspruch wird als unzulässig verworfen? Das würde erklären, warum man auf Deine Argumentation nicht eingeht, weil nämlich gar keine inhaltliche Prüfung vorgenommen wurde. Die Zahlungsaufforderung ist kein Verwaltungsakt und der Widerspruch hiergegen unzulässig.
Ich habe gegen beide Bescheide Widerspruch eingelegt. Einen Widerspruchsbescheid habe ich nur auf meinen Widerspruch zu der Rückzahlung der Überzahlung bekommen. Es steht auf 3 Seiten mal wieder das gleiche BlaBlaBla was sie ganz oft schreiben. Wie ich zur Arbeit kam, was ich bei welcher Firma dort verdiene, dass ich die Bewilligung gekürzt habe und somit gewusst habe, dass mir das Geld nicht zusteht und hier und da noch ein paar Unwahrheiten. Im Prinzip alles was ich selbst weiß und sie mir nun zum dritten oder vierten Mal mitteilen. Aber eben nicht was mit den Fahrtkosten ist.
Am Anfang steht: "Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen." Und am Ende steht: "Der Widerspruch konnte daher keinen Erfolg haben. Die Kostenentscheidung beruht auf § 63 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X)."
Aber es steht trotzdem was zum Verwaltungakt drin:
"Nach § 50 Abs. 1 SGB X sind bereits erbrachte Leistungen zu erstatten, soweit ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist (Erstattung der Überzahlungen)."
Anscheinend ist es also doch ein Verwaltungsakt? Oder sie meinen damit meine Eingliederungsvereinbarung? Die habe ich nämlich nicht unterschrieben sondern mir immer als Verwaltungsakt geben lassen. Hatte damit nämlich auch schon eine sehr schlechte Erfahrung gemacht.
Ich habe jetzt einen Brief an die Inkasso-Abteilung geschickt und darum gebeten das Sie mir Angebote zur Ratenzahlung schicken sollen. Meine Frist zur Rückzahlung läuft heute ab. Kann ich mit der Frage zur Ratenzahlung die Frist noch etwas hinausschieben, oder können die trotzdem Mahngebühren erheben? Da die mich ärgern, ärgere ich die auch zurück. Als Einmalzahlung bekommen die das ganz bestimmt nicht. Das können die mal schön zusammenaddieren. Im Rechnen hatten die in der Vergangenheit immer mal Probleme. Da können die mal etwas üben. Wenn ich denen heute einen Betrag überweise und übermorgen einen und dann noch einen im Laufe der Woche, können sie ja quasi keine Mahngebühr richtig berechnen. Denn immer wenn der Brief ankommt, hat sie sich ja bereits geändert, da sie zu diesem Zeitpunkt bereits mehr Geld drauf haben, als sie gerade einfordern.
Danke für deine hilfreiche Antwort. Da kann ich das Problem demnächst wohl abhaken. Wobei es noch einen Datenschutzverstoß gibt. Woher kannten die mein genaues Nettogehalt. Und vielleicht haben sie es sich auch von dem Monat besorgt, an dem ich schon abgemeldet war... Auf die Frage haben die bisher auch nicht geantwortet sondern stellen sich da auch tot. Das Problem ist nur, was ich so online gelesen habe, kann das Jobcenter gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wie es will. Am Ende reicht eine billige und nicht ernst gemeinte Entschuldigung aus, egal wie massiv der Verstoß war. Das ist dort quasi ein rechtsfreier Raum. Unfassbar. Man glaubt gar nicht welchen Hass man gegen diese Leute dort entwickelt, wenn man nur lang genug mit diesen Leuten dort zu tun hat und deren herablassendes Grinsen ertragen musste. Die dienen nicht dazu einen in Arbeit zu bringen, sondern einen davon abzuhalten. Maximal in Niedriglohnjobs wollen sie einen bringen, oder in irgendwelche Sinnlosmaßnahmen die zwar jede Menge Geld kosten aber nichts bringen. Aber eine Fahrt zur Jobmesse, nein, auf keinen Fall. Und eine Weiterbildung, nein, nie und nimmer. Da könnte man ja was lernen, was ein Unternehmen an Fachwissen benötigt. Wahnsinn was dort für Geld verprasst wird.
Viele Grüße
@Ratsuchender:
Und wieder ein seitenlanger Beitrag, in dem sich die sinnvollen Aussagen/Informationen eigentlich auch schätzungsweise 10 Sätze beschränken lassen. Sorry, aber derartige Beiträge in Romanform sind eine Zumutung für die User, die hier freiwillig, unentgeltlich in ihrer Freizeit, versuchen, anderen zu helfen.
Ich beschränke meine Antwort auf das Wesentliche und klare:
Zitat:Woher kannten die mein genaues Nettogehalt.
Aus einem Brutto-/Nettorechner, die es zu Hauf im Internet gibt.
Zitat:Ich habe jetzt einen Brief an die Inkasso-Abteilung geschickt und darum gebeten das Sie mir Angebote zur Ratenzahlung schicken sollen.
Der Inkasso-Service wird Dir kein Angebot machen. Es ist schon Deine Sache, einen Zahlungsvorschlag zu unterbreiten.
Zitat:Ich habe gegen beide Bescheide Widerspruch eingelegt. Einen Widerspruchsbescheid habe ich nur auf meinen Widerspruch zu der Rückzahlung der Überzahlung bekommen.
Also gegen den endgültigen Festsetzungsbescheid und den Erstattungsbescheid bei endgültiger Festsetzung und nicht gegen die Zahlungsaufforderung. Das ist nämlich was anderes.
Zitat:Und ich wollte wissen, bei welchen ich die Fahrtkosten mit anrechnen lassen kann. Bei dem wo es um die abschließende Bewilligung geht, oder bei der Rückforderung der Überzahlung.
Die beiden Bescheide gehören unmittelbar zusammen. Mit dem endgültigen Festsetzungsbescheid wird die Höhe der Dir zustehenden Leistungen im entsprechenden (zurückliegenden) Zeitraum festgesetzt. Dann wird der endgültige Bescheid dem vorläufigen gegenübergestellt und die Differenzen zwischen beiden Bescheiden werden entweder zurückgefordert, oder nachgezahlt (es könnte sich ja auch ein höherer Anspruch ergeben). Die korrekte Berücksichtigung der Freibeträge hat im endgültigen Festsetzungsbescheid zu erfolgen und hat dann natürlich unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Erstattungsforderung.
Wurden eigentlich endgültiger Bescheid und Erstattungsbescheid zeitgleich erlassen?
Zitat:Dann muss ich das nächste Mal wohl Bahn fahren. Da hätte ich die Fahrtkosten vollständig erstattet bekommen.
Auch das hast Du völlig falsch verstanden. Die Berechnung sieht so aus:
In dem Grundfreibetrag sind die Versicherungspauschale in Höhe von 30,- € sowie die berufsbedingten Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) enthalten. Liegen Versicherungspauschale + berufsbeingte Aufwendungen unter, bzw. bei max. 100,- €, bleibt es bei dem Grundfreibetrag (zzgl. 20% des Bruttolohnes zwischen 100 und 1.000,- €).
Hast Du Fahrtkosten in Höhe von (z.B.) 80,- €, einen Beitrag zur Kfz-Haftplichtversicherung von 30,- €, kommst Du auf 110,- € zzgl. 30,- € Versicherungspauschale = 140,- €. Der Grundfreibetrag erhöht sich in diesem Beispiel von 100 auf 140,- €. Zusätzlich werden weiterhin 20% des Bruttolohnes zwischen 100 und 1.000,- € (+ 10% zwischen 1.000,- und 1.200,- €) als Freibetrag berücksichtigt.
Auch wenn Du mit der Bahn gefahren wärst, hätte das also "nur" zu einer Erhöhung des Grundfreibetrages geführt, aber nicht zur vollständigen Übernahme der Fahrtkosten.
Eine Mindestkilometerzahl gibt es nicht.
Bei Fahrtkosten für die Nutzung eines PKW werden pro Arbeitstag 0,20 € pro Entferungskilometer (also einfache Wegstrecke) berücksichtigt. Ob Du somit insgesamt oberhalb der 100,- € gelegen hast, kannst Du Dir selbst ausrechnen. Wenn ja, hat Deine Klage gute Erfolgsaussichten, wenn nein, hat sie keine Erfolgsaussichten.
Achso: Voraussetzung für die Gewährung eines erhöhten Grundfreibetrages ist übrigens tatsächlich ein Einkommen von mehr als 400,- €.
Zitat:Ich musste mir hart erkämpfen das ich den Job annehmen darf
Seit wann braucht man eine Erlaubnis des Jobcenters um eine Arbeit annehmen zu dürfen? Sorry, aber dazu erspare ich mir jegliche weiteren Ausführungen. Ebenso wie zu Deinen ausschweifenden Ausführungen zu Darlehen und Zuflussprinzip usw. Das sind dann doch eher politische als rechtliche Diskussionen.
Dazu nur soviel:
Zitat:Wenn es als Beihilfe angerechnet wurden wäre natürlich nicht, aber das hatten die nicht vor und nach meiner Information liegt dies in der Entscheidung der Sachbearbeiterin
Werden Leistungen im Monat der Arbeitsaufnahme aufgrund der im selben Monat zu erwartenden Lohnzahlung als Darlehen erbracht und fließt der Lohn erst im Folgemonat zu, MUSS das Darlehen in eine Beihilfe umgewandelt werden. Da hat die Sachbearbeiterin genau 0,0 Ermessensspielraum.
Gruß,
Axel
Was Recht ist, entscheidet nicht ein Anwalt, sondern das Gericht. Das ist nicht nur am Sozialgericht so.ZitatIch bin mir nicht sicher im Recht zu sein, bin ja kein Anwalt. :
Ja. Und Jobcenter fordern die Überzahlung zurück. Punkt. Dazu haben JC das Recht.ZitatDas es sich um eine Überzahlung handelt habe ich doch mehrfach geschrieben. :
Ob man eine solche Rückforderung für angreifbar/falsch hält, kann man nur erklären, wenn man sie kennt. Hier kennt kein Leser nichts.
Egal. Ich hatte dir geschrieben, dass die JC keine Anfragen beantworten, und nicht prosaisch erklären, warum sie dies und das tun. Sie bearbeiten Anträge, Widersprüche, Überprüfungsanträge. Sie bewerten Mitteilungen. Dazu gibt es dann Bescheide. Darin sind die gesetzlichen Grundlagen der jeweiligen Entscheidung aufgeführt. Aus den Bescheiden könnte man Angreifbares erkennen. Hier erkennt kein Leser nichts. Nicht einmal, ob du 400,- Erwerbseinkommen hast.ZitatMeinst du es liegt am Gehalt, :
Verstehst du wenigstens ---mindestens 100,- Absetzbetrag?
Ich hatte gefragt, welche Ausgaben du gegengerechnet haben willst. Damit meinte ich nicht €, sondern die Art der Ausgaben. Vermutlich kann das JC mit einem Formular ausgefüllt und Ausgaben gegenrechnen nichts anfangen. Ich auch nicht.ZitatIch habe die Ausgaben auf dem Formular eingetragen, welche das Jobcenter zugeschickt hatte, aber sie ignorieren dieses Formular. :
AHHH- ein Lichtblick. Eine INFORMATION!!!ZitatIch habe jetzt einen Brief an die Inkasso-Abteilung geschickt und darum gebeten das Sie mir Angebote zur Ratenzahlung schicken sollen. :
Die Forderung liegt schon beim Inkasso--- und die Forderung enthält auch die Mahngebühr.
Ein FAKT.
Da du jetzt in Arbeit und Lohn/Gehalt bist, wird das Inkasso von dir zunächst genaue Angaben zu deinen aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen haben wollen. Erst danach entscheiden sie, ob Ratenzahlung und in welcher Höhe akzeptiert wird.
Dein Einkommen und die Mahngebühren scheinen exorbitant hoch zu sein, wenn dich nichts anderes mehr als deren Vermeidung interessiert.
Übrigens: Inkasso-Service der BA hat weitere, schärfere Instrumente, falls du meinst, du könntest dort jemanden mit Verzögerung ärgern.
--------------------------------------------
Das kann ich nachvollziehen. Darüber gibt es unterschiedliche ANSICHTEN. Nicht nur hier, sondern sogar unter Anwälten und auch bei Soz-Beratungsstellen. Vermutlich sogar bei Gericht.ZitatSo ungefähr war sein Begründung. :
Die weitere Erörterung dazu dürfte jetzt aber für dich nicht hilfreich/zielführend sein.
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Mein Fazit:
Es ist mir unmöglich, deine Texte nach winzigen, versteckten, evtl. wichtigen Fakten zu durchforsten. Ich weigere mich sogar, was selten vorkommt.
Das JC und Inkasso ignorieren vermutlich zu Recht, was du denen schreibst, wenn du wie hier schreibst.
Einem Fragesteller, der Angst vorm Mitlesen des Feindes (JC) hat, aber massenhaft Texte ohne fassbaren und bewertbaren Inhalt liefert, und sich permanent im Kreis bewegt, kann ich hier in diesem Rahmen nichts mehr empfehlen.
Zitat:Ja. Und Jobcenter fordern die Überzahlung zurück. Punkt. Dazu haben JC das Recht.Zitat:Das es sich um eine Überzahlung handelt habe ich doch mehrfach geschrieben.
Ich habe nie das Gegenteil behauptet.
Zitat:Ob man eine solche Rückforderung für angreifbar/falsch hält, kann man nur erklären, wenn man sie kennt. Hier kennt kein Leser nichts.
Ich finde ich habe den Sachverhalt ausführlich genug dargestellt worum es geht. Es ging darum ob sie bei der Rückforderung z.B. die Fahrtkosten anrechnen müssen oder nicht. Was fehlt denn da noch? Ist die Kopie der Rückforderung so wichtig, obwohl dazu rein gar nichts drin steht, um zu entscheiden ob sie die Fahrtkosten anrechnen müssen oder nicht, bzw ich das fordern kann?
Zitat:Egal. Ich hatte dir geschrieben, dass die JC keine Anfragen beantworten, und nicht prosaisch erklären, warum sie dies und das tun. Sie bearbeiten Anträge, Widersprüche, Überprüfungsanträge. Sie bewerten Mitteilungen. Dazu gibt es dann Bescheide. Darin sind die gesetzlichen Grundlagen der jeweiligen Entscheidung aufgeführt.ZitatMeinst du es liegt am Gehalt, :
Ich habe doch geschrieben das ich gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt habe, aber sie auf den einen Widerspruch gar nicht reagiert haben und sich tot stellen. Und bei dem zweiten Widerspruch wo ich auch als Grund die fehlende Einbeziehung der Fahrtkosten angebe, sie dies beim Widerspruchsbescheid völlig ignorieren und nur blablabla schreiben was ich alles weiß - wo ich arbeite, wie viel ich verdiene und das sie deshalb das Geld wollen innerhalb der gesetzten Frist. Aber der Grund, warum ich Widerspruch eingelegt habe, lassen sie einfach unter den Tisch fallen. Sie wollen nur das Geld, alles andere interessiert nicht und bleibt unbeantwortet.
Zitat:Aus den Bescheiden könnte man Angreifbares erkennen. Hier erkennt kein Leser nichts. Nicht einmal, ob du 400,- Erwerbseinkommen hast.
Verstehst du wenigstens ---mindestens 100,- Absetzbetrag?
Mal lags drunter, mal lags drüber. Mir hätten also beide Antworten geholfen. Außerdem hatte ich doch bereits geschrieben, dass es meistens nicht um den genauen Geldbetrag geht, sondern ob der Geldbetrag eine bestimmte Grenze überschreitet. Genau das trifft hier doch zu. Da hätte die Frage gereicht, ob es mehr oder weniger als 400 Euro sind und ich hätte es beantwortet. Aber ich weiß doch nicht vorher welche Schwelle hier wichtig ist. Zumal man ja auch antworten könnte, wenn das Einkommen unter 400 Euro liegt, werden die Fahrtkosten pauschal mit den 100 Euro abgedeckt und wenn es drüber liegt, muss alles über 100 Euro zusätzlich berechnet werden. Ist jetzt nur ein Beispiel keine Ahnung ob's stimmt. Aber da ich in beiden Fällen drunter liege, ist das für mein Hauptanliegen auch nicht mehr so wichtig.
Zitat:Ich hatte gefragt, welche Ausgaben du gegengerechnet haben willst. Damit meinte ich nicht €, sondern die Art der Ausgaben. Vermutlich kann das JC mit einem Formular ausgefüllt und Ausgaben gegenrechnen nichts anfangen. Ich auch nicht.ZitatIch habe die Ausgaben auf dem Formular eingetragen, welche das Jobcenter zugeschickt hatte, aber sie ignorieren dieses Formular. :
Ich habe doch sehr oft geschrieben das es sich um Fahrtkosten handelt. Bereits im ersten Post, zweiter Absatz, 4. Zeile: "[...] und habe vorher den Bogen ausgefüllt, dass ich z.B. die Fahrtkosten angerechnet haben möchte." Mir gings speziell um die Fahrtkosten, oder allgemein ob ich verlangen kann, dass sie meinen Kosten gegen rechnen, oder dies ein separates Verfahren/Antrag wäre. Das hätte mir gereicht, weshalb ich keinen Anlass sah nun alles aufzuzählen was ich in das Formular geschrieben habe und dadurch wird der Text weniger.
Das Jobcenter hat das ausgefüllte Formular vorliegen, schließlich haben sie mir es zugeschickt damit ich es ausfülle und ich habe es zurückgeschickt. Klar wissen die dann welches Formular ich meine und welche Punkte ich ausgefüllt habe, sehen die dann hoffentlich auch, wenn sie sich nicht mal wieder verlesen oder nicht verstehen - was leider der Dauerzustand bei denen ist und wie überraschend, bisher ausschließlich zum Nachteil des Kunden.
Zitat:AHHH- ein Lichtblick. Eine INFORMATION!!!ZitatIch habe jetzt einen Brief an die Inkasso-Abteilung geschickt und darum gebeten das Sie mir Angebote zur Ratenzahlung schicken sollen. :
Die Forderung liegt schon beim Inkasso--- und die Forderung enthält auch die Mahngebühr.
Ein FAKT.
Ich weiß nicht wie du das meinst. In dem Widerspruchsbescheid des Jobcenters steht drin, dass ich das Geld innerhalb einer Frist dorthin überweisen soll. Diese liegt aber unter der Frist die ich habe um beim Gericht Klage einzureichen. Das habe ich in meinem ersten Post als erste Frage gestellt. Das ist also keine neue Information. Du hattest darauf sogar schon geantwortet und sie wurde dann von einem anderen User konkretisiert. Die Frage ist also auch beantwortet.
Den Brief hatte ich beim ersten Post noch gar nicht abgeschickt. Somit konnte ich diese Information noch gar nicht geben. Es liegen noch keine Mahngebühren vor und wenn welche vorliegen und ich sie nicht zahlen möchte, könnte ich ja immer noch Klage einreichen wie ich gelernt habe und überweise dann das Geld. Dann gibts keine Mahngebühren mehr. Das ist mir der Stress bei rund 5 Euro Mahngebühren nicht wert, aber gut zu wissen das ich diese strategische Option habe.
Zitat:Da du jetzt in Arbeit und Lohn/Gehalt bist, wird das Inkasso von dir zunächst genaue Angaben zu deinen aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen haben wollen. Erst danach entscheiden sie, ob Ratenzahlung und in welcher Höhe akzeptiert wird.
Dein Einkommen und die Mahngebühren scheinen exorbitant hoch zu sein, wenn dich nichts anderes mehr als deren Vermeidung interessiert.
Übrigens: Inkasso-Service der BA hat weitere, schärfere Instrumente, falls du meinst, du könntest dort jemanden mit Verzögerung ärgern.
Mit den rund 5 Euro Mahngebühren kann ich leben. Ich hatte eher Angst das es denen eines richtigen Inkassobüros entspricht. Zumal ich ja erfahren habe, dass eine Klage die Rückzahlungsfrist aufschiebt. Aber siehst, genau das ist ein Grund weshalb man nicht zu viele Informationen geben kann. Das kann dann sehr nachteilig werden, da man nie weiß mit wem man schreibt und wer mitliest. Das sie mein Einkommen wollen damit rechne ich. Würden sie aber nicht bekommen. Darum gehts aber auch nicht. Es geht um die Frage, ob ich mit dieser Bitte die Rückzahlungsfrist verschoben habe, oder damit rechnen muss das sie mich auffordern mein Einkommensbescheid einzureichen und gleichzeitig unten drunter eine Mahngebühr setzen oder so ein Brief zwei Tage später eintrifft. Und vielleicht will ich auch noch was anderes rausbekommen. Aber das ist ein anderes Thema und hat nichts mit der Frage zu tun, weshalb ich das hier nicht erwähnt habe und deshalb gespannt bin, was das Inkasso antwortet. Deshalb kann ich das Geld noch nicht komplett überweisen, weil es sonst antwortet, dass eine Ratenzahlung nicht mehr notwendig ist.
Zitat:Dein Einkommen und die Mahngebühren scheinen exorbitant hoch zu sein, wenn dich nichts anderes mehr als deren Vermeidung interessiert.
Im Gegenteil, mich interessiert nichts mehr als das ich denen endlich das Geld zurückzahlen kann und hoffentlich Ruhe vor denen habe. Aber ich lasse mich von denen aber auch nicht ausnehmen oder übers Ohr hauen. Ich habe auch einen Brief wegen 1 Cent geschrieben den sie mir falsch berechnet haben. Es ist natürlich klar, dass das Papier, Druckertinte, Strom und Briefmarke deutlich teurer sind. Ich bin nicht so sehr am Geld interessiert wie du es hinstellst, sondern genau im Gegenteil, ich möchte das die ordentlich arbeiten und einen nicht ständig betrügen, was sie aber nahezu durchgängig tun, wenn man nachrechnet oder deren Aussagen überprüft. Und ich habe gelernt das man die beleidigen kann wie man will, das ist denen egal. Aber sobald man denen zusätzlich Arbeit bereitet, da flippen die aus. Das fürchten die um ein Vielfaches mehr als der Teufel das Weihwasser. Das wird beim Inkasso-Service nicht anders sein. Und dafür schreibe ich auch einen Brief wegen 1 Cent. Übertreiben will ich es natürlich auch nicht, aber eine Briefmarke ist nun keine Großinvestition. Sie sollen sich an das Gesetz halten, inkl. Datenschutz und Arbeitslosen helfen in Arbeit zu kommen - aber genau das tun sie nicht. Sondern sie gängeln und beleidigen die Leute die ganze Zeit und hindern sie daran in Arbeit zu kommen. Einmal hatten sie es bei mir geschafft. Deshalb bin ich beim zweiten Mal hoch zur Geschäftsleitung, nur deshalb habe ich jetzt Arbeit. Beim ersten Mal wusste ich noch nicht wie die dort ticken und dachte die wissen schon was sie tun. Aber dem ist nicht so. Die sind der Haupthinderungsgrund Nummer 1, weshalb Arbeitslose so schwer einen Job finden, wenn sie erst einmal in den Fängen des Jobcenters sind. Außer sie sind bereit Niedriglohnjobs in prekären Arbeitsverhältnissen anzunehmen. Das vermitteln die einem auf dem Silbertablett. Da braucht man sich noch nicht einmal selbst zu bewerben. Da wird man von denen bereits zwangsbeworben und erhält nur einen Brief das man 1 oder 2 Tage später zu dem Vorstellungsgespräch zu gehen hat, ansonsten gibts eine Sanktion. Andere Termine hat ein Arbeitsloser nach deren Meinung offenbar nicht.
Zitat:Mein Fazit:
Es ist mir unmöglich, deine Texte nach winzigen, versteckten, evtl. wichtigen Fakten zu durchforsten. Ich weigere mich sogar, was selten vorkommt.
Das JC und Inkasso ignorieren vermutlich zu Recht, was du denen schreibst, wenn du wie hier schreibst.
Einem Fragesteller, der Angst vorm Mitlesen des Feindes (JC) hat, aber massenhaft Texte ohne fassbaren und bewertbaren Inhalt liefert, und sich permanent im Kreis bewegt, kann ich hier in diesem Rahmen nichts mehr empfehlen.
Also ich kann deinen Zorn echt nicht verstehen. Die Informationen die notwendig für meine Fragen waren habe ich geliefert. Hätte was gefehlt, hätte eine normale zielgerichtete Nachfrage ausgereicht. Vielleicht willst du so genau helfen, dass es über das hinaus geht, was man eigentlich wissen möchte. Dem anderen User war es doch auch, zumindest in den allermeisten Fällen, klar worum es geht. Meine Fragen aus dem ersten Post sind dadurch auch schon beantwortet und ich bin zufrieden und hab einen Plan wie es weitergeht. Die anderen aus dem letzten sind eher Ergänzungsfragen um das ganze zu verfeinern. Mein Hauptanliegen ist beantwortet. Und deinen zynischen Kommentar warum mich das JC und Inkasso ignorieren war nun wirklich nicht notwendig. Das Jobcenter kennt meine genauen Daten und die Formulare die ich dort eingereicht habe. Das ist doch genau der Grund weshalb ich die nicht nennen möchte, da man mich dann eindeutig identifizieren kann, da sie dann nur die Daten vergleichen brauchen! Die haben sich auch gleich mal über das Datenschutzgesetz hinweggesetzt und sich noch mehr Daten eingeholt. Im Prinzip habe ich schon viel zu viel geschrieben und kann identifiziert werden. Aber da mein Hauptanliegen bereits gelöst wurde, brauch ich nicht mehr so stark taktisch vorgehen und bin mir dessen bewusst.
Zitat:Zitat:Woher kannten die mein genaues Nettogehalt.
Aus einem Brutto-/Nettorechner, die es zu Hauf im Internet gibt.
Nein, sie hatten das Nettogehalt bereits im Vorfeld berechnet, eben weil ich denen vorher von der Arbeitsaufnahme erzählt habe. Somit kannte ich deren falsche Berechnung. Warum sollen sie es ein zweites Mal berechnen? Aber die Berechnung im Vorfeld stimmte nicht, deshalb gab es die Nachzahlung. Wobei die Berechnung nicht einfach zufällig nicht stimmt. Ich hatte irgendwann mal durch lange Rechnerei rausbekommen, was das für ein Differenzbetrag ist. Und ähnlich wie bei der Deutschen Bahn sind die Differenzen mathematisch sehr optimiert. Die sichern sich damit ab, hab aber die Rechnung vergessen, wie ich darauf kam was das ist. Das centgenaue Nettogehalt müssen sie sich woanders her besorgt haben. Selbst die Brutto/Nettorechner geben teils unterschiedliche Nettogehälter aus. Außerdem war das exakte Bruttogehalt leicht anders. Sie können das somit definitiv nicht mit einem Brutto-/Nettorechner centgenau(!) berechnet haben.
Zitat:Der Inkasso-Service wird Dir kein Angebot machen. Es ist schon Deine Sache, einen Zahlungsvorschlag zu unterbreiten.
Ich weiß. Hauptsächlich geht es darum weil ich so hoffe die Zahlungsfrist bzw. Mahngebühren nach hinten zu verschieben um noch Bedenkzeit zu haben, ob ich Klage einreiche oder nicht - denn diese ist auch mit Aufwand verbunden. Ob meine Hoffnung stimmt oder nicht, war deshalb eine Frage. Notfalls muss ich die Mahngebühr bezahlen, hätte es nur gern im Vorfeld gewusst. Zumindest zeige ich, dass ich gewillt bin eine Geldforderung zurückzubezahlen und nicht komplett einfach so pauschal verweigere. Aber sie muss mit den vorliegenden Daten exakt berechnet sein. Hätte sich das Jobcenter nicht mein exaktes Nettogehalt irgendwoher besorgt, hätte das JC nichts zurückzahlen brauchen. Eventuell hätte ich das dann sogar akzeptiert, weil mir mein Datenschutz wichtiger ist als das Geld - zumindest bis zu einer gewissen Höhe. Aber weil sie es sich heimlich irgendwoher besorgt haben, möchte ich jetzt natürlich auch eine centgenaue Abrechnung. Und ich möchte natürlich wissen, was sie sich noch alles hinter meinen Rücken besorgt haben und woher. Wird schon wieder ausschweifend.
Zitat:Wurden eigentlich endgültiger Bescheid und Erstattungsbescheid zeitgleich erlassen?
Wenige Tage zeitversetzt. Der endgültige Bescheid wurde mir jedoch sofort ausgezahlt, noch bevor ich Widerspruch einlegen konnte. Ich legte gegen den Bescheid trotzdem Widerspruch ein, aber dieser blieb bisher unbeantwortet. Genau wie mit dem Datenschutzverstoß. Ob sich der Datenschutzbeauftragte meldet weiß ich nicht. Aber nachdem was ich im Internet so lese, kann sich das Jobcenter in Bezug auf Datenschutz ziemlich alles erlauben. Mehr als ein tut uns leid, war ein Versehen, haben die nichts zu befürchten.
Zitat:Hast Du Fahrtkosten in Höhe von (z.B.) 80,- €, einen Beitrag zur Kfz-Haftplichtversicherung von 30,- €, kommst Du auf 110,- € zzgl. 30,- € Versicherungspauschale = 140,- €. Der Grundfreibetrag erhöht sich in diesem Beispiel von 100 auf 140,- €. Zusätzlich werden weiterhin 20% des Bruttolohnes zwischen 100 und 1.000,- € (+ 10% zwischen 1.000,- und 1.200,- €) als Freibetrag berücksichtigt.
Ich habe circa 70 Euro Fahrtkosten und ca. 20 Euro Kfz-Haftpflicht, zzgl. Versicherungspauschale, käme ich also auf ca. 120 Euro Freibetrag. Halten wir mal so fest. Wenn mir bisher nur 100 Euro Freibetrag angerechnet wurden, meiner aber 120 Euro betragen würde, müsste mir doch Geld nachgezahlt werden, wenn ich mehr als 400 Euro brutto verdient habe (ja, habe ich).
Zitat:Eine Mindestkilometerzahl gibt es nicht.
Das ist eine schöne eindeutige Antwort. Sucht man im Internet findet man immer wieder Berichte das es diese doch gibt. Aber ich nehme das erst mal so mit.
Zitat:Bei Fahrtkosten für die Nutzung eines PKW werden pro Arbeitstag 0,20 € pro Entferungskilometer (also einfache Wegstrecke) berücksichtigt. Ob Du somit insgesamt oberhalb der 100,- € gelegen hast, kannst Du Dir selbst ausrechnen. Wenn ja, hat Deine Klage gute Erfolgsaussichten, wenn nein, hat sie keine Erfolgsaussichten.
Du hattest doch gerade den Freibetrag berechnet. Selbst wenn die Fahrtkosten bei 70 Euro liegen, kommt man schnell auf über 100 Euro und der Freibetrag erhöht sich dementsprechend. Somit müsste ich auch dann mehr von meinem Gehalt einbehalten können, als es berechnet wurde und die Klage müsste gute Erfolgsaussichten haben. Ansonsten verstehe ich den Sinn des Freibetrags nicht, wenn er am Ende keinen Einfluss auf den Geldbetrag hat, den ich behalten darf.
Zitat:Seit wann braucht man eine Erlaubnis des Jobcenters um eine Arbeit annehmen zu dürfen? Sorry, aber dazu erspare ich mir jegliche weiteren Ausführungen. Ebenso wie zu Deinen ausschweifenden Ausführungen zu Darlehen und Zuflussprinzip usw.
Um das zu erklären hätte ich weiter ausholen müssen. Aber das ist doch so ein Beispiel. Wenn ich mich absichtlich kurz halte, wird kritisiert das die Informationen zu wenig sind um es zu verstehen. Mache ich es ausführlich wird kritisiert das sie zu ausschweifend sind. Tatsache ist, wäre ich nicht zur Geschäftsleitung, hätte ich den Job nicht bekommen. Sieh es als Hinweis an, diese Möglichkeit auch bei anderen Problemen einem Fragesteller als Ratschlag zu geben. Daran denkt man nicht gleich. Hätte ich das schon beim ersten Jobangebot so gemacht, hätte ich mir einige Jahre ALG2 erspart.
Viele Grüße
-- Editiert von Ratsuchender2 am 15.09.2020 00:17
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