Aufhebungsvertrag ohne Abfindung? Sperre bei ALG1?

10. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
OpaPF
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag ohne Abfindung? Sperre bei ALG1?

Hallo zusammen.
Ich bin jetzt über 60 Jahre alt und mein Job ist ein Knochenjob mit schweren Lasten bewegen und des Öfteren auch Kreuzschmerzen. Dies wird für mich körperlich immer schwieriger.
Jetzt habe ich von meinem Arbeitgeber, mit dem ich ein gutes Verhältnis pflege, den Vorschlag eines Aufhebungsvertrages bekommen. Bin jetzt schon über 30 Jahre dabei.
Der AG meint der Aufhebungsvertrag wird so gestaltet dass ich keine Sperre beim Arbeitsamt bekommen würde(Kündigungsfristen und sonstiges werden eingehalten), also aus betrieblichen Gründen(...)
Nach genauer Überlegung würde das auch meinem Ansinnen entsprechen. Ich habe die 45 Jahre Wartezeit bereits erreicht, einige Monate ALG 1, auch mit Sperre würde ich die übriggebliebenen
18 Monate ALG 1 nicht alle bis zum Renteneintritt benötigen.
Meine Frage: Der Aufhebungsvertrag sieht keine Abfindung vor, hält sich aber an die Regeln, also wie oben beschrieben. Da mein AG mir geraten hat mit dem unterschriftsreifen Aufhebungsvertrag beim Arbeitsamt vorzusprechen, zwecks Prüfung, würde das Arbeitsamt nicht nachfragen weshalb ich das ohne Abfindung unterschreiben möchte?
Ich hätte da kein Problem mit, also wegen der Abfindung, denn irgendwie, wie gesagt kommt der Aufhebungsvertrag gerade recht.

Danke für Meinungen und evtl. Antwort


-- Editiert von User am 10. Oktober 2025 09:11

-- Editiert von Moderator topic am 10. Oktober 2025 12:53

-- Thema wurde verschoben am 10. Oktober 2025 12:53




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
H.Bothur
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von OpaPF):
. Da mein AG mir geraten hat mit dem unterschriftsreifen Aufhebungsvertrag beim Arbeitsamt vorzusprechen, zwecks Prüfung, würde das Arbeitsamt nicht nachfragen weshalb ich das ohne Abfindung unterschreiben möchte?


Natprlich wird das Arbeitsamt nachfragen - aber da kann man ja ganz ehrlich sagen das man die Arbeit nicht mehr körperlich schafft.

Hans

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#2
 Von 
OpaPF
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von H.Bothur):
Natprlich wird das Arbeitsamt nachfragen


Danke für Antwort. Was noch zu sagen wäre; natürlich möchte ich schon eine Sperre beim Arbeitsamt vermeiden.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40357 Beiträge, 6569x hilfreich)

Zitat (von OpaPF):
Der AG meint der Aufhebungsvertrag wird so gestaltet dass ich keine Sperre beim Arbeitsamt bekommen würde(Kündigungsfristen und sonstiges werden eingehalten), also aus betrieblichen Gründen(...)
Wenn die betrieblichen Gründe sauber und nachvollziehbar sind, gibt es keine Sperrzeit.
Ob dir ein anderer Job im Betrieb mit weniger körperlicher Belastung zumutbar ist, sollte der AG aber geprüft haben.

Warum es aber dann ein Aufhebungsvertrag statt einer ordentlichen Kündigung aus betr. Gründen sein soll, erschließt sich mir noch nicht.

Dass man die Arbeit körperlich nicht mehr schafft, sollte man sich vom Arzt mal nachweisen lassen, denn öfter mal Kreuzschmerzen ohne längere AU-Zeiten wirken etwas weit hergeholt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
OpaPF
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami

Danke.

Leider ist es so, dass in unserem Wirkungsbereich keine andere Möglichkeit mit weniger körperlicher Belastung gibt. Auch Richtung kaufmännisch ist keine Möglichkeit.

Was den Arzt und das "körperliche nicht mehr können" anbelangt, werde ich wohl keinen finden der mir attestiert dass ich meine Arbeit dahingehend nicht mehr schaffe. Mein Orthopäde sagt: "trainieren, trainieren, trainieren"(...)
Mein Hausarzt kennt mich von den seltenen Atemwegserkrankungen und zweimal Hexenschuss in den letzten Jahren...
Das wäre ja aber auch nicht mein Argument beim Arbeitsamt. Vielmehr
hoffe ich dass der aufgesetzte Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber schlüssig wirkt und ist.

Mein AG wird wohl schlecht beraten sein mir eine Kündigung nach so vielen Jahren auszusprechen. Was im Zuge der Umstrukturierung, auch schwierige Auftragslage, Gewinneinbruch vielleicht doch geschehen könnte. Betriebsbedingt eben.
Ihm wäre es halt lieber - und mir mittlerweile auch - einen Aufhebungsvertrag zu unterbreiten bzw. zu unterschreiben.

Es dreht sich mehr oder weniger alles um die Vermeidung einer Sperre beim Arbeitsamt. Aus meiner Sicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40357 Beiträge, 6569x hilfreich)

Zitat (von OpaPF):
Vielmehr hoffe ich dass der aufgesetzte Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber schlüssig wirkt und ist.
Das ist zu hoffen, aber ich kenne den Inhalt nicht. Die Arbeitsagentur verfährt idR nach Schema F... d.h. nach den gesetzl. Vorgaben und fachlichen Weisungen bei Aufhebungsvertrag und Sperrzeit.
Dein AG kennt sich aber offenbar mit den Kriterien aus und will den A-Vertrag *sperrzeitsicher* gestalten.

Zitat (von OpaPF):
Mein AG wird wohl schlecht beraten sein mir eine Kündigung nach so vielen Jahren auszusprechen.
Wieso?

Zitat (von OpaPF):
Was im Zuge der Umstrukturierung, auch schwierige Auftragslage, Gewinneinbruch vielleicht doch geschehen könnte. Betriebsbedingt eben.
Na bitte... wenn der AG das entspr. in den A-Vertrag bringt...

Zitat (von OpaPF):
Es dreht sich mehr oder weniger alles um die Vermeidung einer Sperre beim Arbeitsamt.
Das ist schon klar geworden. Auch dein AG weiß das und will den A-Vertrag entspr. gestalten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 90x hilfreich)

Zitat (von OpaPF):
Da mein AG mir geraten hat mit dem unterschriftsreifen Aufhebungsvertrag beim Arbeitsamt vorzusprechen, zwecks Prüfung, würde das Arbeitsamt nicht nachfragen weshalb ich das ohne Abfindung unterschreiben möchte?

Natürlich gehst du zur Agentur für Arbeit. Denn nur die entscheiden über den Antrag und somit über dein Geld. Und Vorwürfe bekommst du von denen nicht. Im Übrigen beraten die dich gern vorher, bevor sie mit dir wegen einer möglichen Sperre (und Widerspruch) hinterher Stress bekommen.
Geregelt im SGB I. Da wird dir dann auch gesagt, ob du ein Attest brauchst.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40357 Beiträge, 6569x hilfreich)

Zitat (von OpaPF):
würde das Arbeitsamt nicht nachfragen weshalb ich das ohne Abfindung unterschreiben möchte?
Die Arbeitsagentur weiß aus vielen anderen Fällen und des Arbeitsrechtes schon länger, dass es in den allermeisten Fällen gar keinen Anspruch auf eine Abfindung gibt.
Dazu gäbe es also nichts nachzufragen.

Ob du nun vorher zur Arbeitsagentur gehst, um den A-Vertrags-Entwurf prüfen zu lassen, weil dein AG sich doch nicht so sicher ist, ist deine Entscheidung. Da kannst du dich auch vorausschauend schon arbeitsuchend melden, denn spätestens 3 Monate vor Ende des Jobs ist das sowieso nötig.
Es ist auch deine Entscheidung, dich erst beraten zu lassen. Da würde man dir das auch erklären.

Arbeitsuchend melden---> ist wichtig, geht aber auch telefonisch. Und zwar, um keine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchend-Meldung zu bekommen. Wäre zwar nur 1 Woche, muss aber nicht sein---> wenn man es jetzt weiß.
Arbeitslos melden---> ist wichtig, und zwar persönlich am 1. Tag der Arbeitslosigkeit. Dabei auch Antrag auf ALG stellen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
OpaPF
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Euch. Mit Arbeitsamt telefoniert, vorgelesen was Arbeitgeber reingeschrieben hat und die haben jetzt in meine Akte eingetragen dass ich keine Sperre bekommen werde.
Grüße, Opa

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40357 Beiträge, 6569x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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