Aufhebungsvertrag statt fristgerechte Kündigung

21. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
go613151-72
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag statt fristgerechte Kündigung

Hallo Zusammen!
Ich habe eine Frage.

Ich befinde mich noch in Elternzeit. Ab 2.9. musste ich wieder arbeiten, wurde aber von meinem Chef persönlich und am
Telefon informiert, dass er mich nicht weiter bezahlen kann und deswegen muss er mich kündigen. Laut Vertrag müsste ich noch 3 Monate arbeiten (Kündigungsfrist).

Allerdings kann ich im September nicht anfangen zu arbeiten, weil mein Sohn eine Eingewöhnung im Kindergarten hat, wo ich dabei sein muss.

Deswegen wurde mit ein Aufhebungsvertrag vorgeschlagen. Allerdings kann es zu Sperrzeiten kommen.

Jetzt ist die Frage: besteht in meinem
Fall die Möglichkeit, dass es nicht zu Sperrzeiten kommt, weil ich so oder so gekündigt wäre und ich kann nicht ohne Grund nicht anfangen zu arbeiten, sondern ich habe ein Kind zu betreuen?

Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von go613151-72):
weil ich so oder so gekündigt wäre
Das müsste der AG tatsächlich so erklären. Nicht am Telefon, sondern schriftlich.
Wenn die Arbeitsagentur nur den Aufhebungsvertrag sieht, dürfte sie eine Sperrzeit bescheiden.

Der AG könnte dir betriebsbedingt mit 3 Monaten kündigen, wenn er dich *nicht mehr bezahlen* kann. Dann käme keine Sperrzeit.
Vermutlich kannst du ein paar Tage Urlaub nehmen, um die Eingewöhnung mitzuerleben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von go613151-72):
Allerdings kann ich im September nicht anfangen zu arbeiten, weil mein Sohn eine Eingewöhnung im Kindergarten hat, wo ich dabei sein muss.

Man kann / will seine Arbeitspflicht also gar nicht erfüllen.
Ist schon mal ein schlechter Ausgangpunkt um ohne Sperre da raus zu kommen...



Zitat (von Anami):
Der AG könnte dir betriebsbedingt mit 3 Monaten kündigen, wenn er dich *nicht mehr bezahlen* kann.

Er könnte dann sogar außerordentlich / fristlos kündigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man kann / will seine Arbeitspflicht also gar nicht erfüllen.
Ist schon mal ein schlechter Ausgangpunkt um ohne Sperre da raus zu kommen...


Hm, über da Ziel hinaus geschossen!

Zitat (von Harry van Sell):
Er könnte dann sogar außerordentlich / fristlos kündigen.


Auf welchem Hintergrund?
Macht Sie eine Arbeitsverweigerung oder etwas sonstiges?
Eine (un)begründete Kündigung würde wahrscheinlich zu einer Arbeitsgerichtlichen Klage führen.


-- Editiert von AnonymerNutzerBi am 01.08.2022 17:36

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

gelöscht!


-- Editiert von AnonymerNutzerBi am 01.08.2022 17:36

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Was haben wir? Die Mutter könnte ohnehin nicht am 1. Sept. anfangen. Das ist ein Problem, welches sie wie immer auch in den Griff bekommen muss. So, und dann haben wir den Arbeitgeber. Er kann dann kündigen, was im Interesse beider zügig geschehen sollte. Und wenn sie am 1. Sept. nicht erscheint, dann kann es sogar eine fristlose Kündigung geben. Auch mit Sperre vom ALG I.

Wenn dieser Anruf vom AG nicht gekommen wäre, wie hätte man denn dann den Monat überbrückt?

wirdwerden

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