Aufklärungspflicht KK

4. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2022 19:58:28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufklärungspflicht KK

Hallo,

meine KK hat mein Krankengeld ruhen lassen, weil ich die AU-Folgebescheinigung einen Tag zu spät eingereicht habe. Ich habe in der Tat die Folgebescheinigung (Feststellung am 01.04.20 - Arbeitsunfähig bis 09.04.20) erst am 18.04. online auf den Krankenkassen-Server hochladen können. Laut der Wochenfrist hätte meine AU aber schon am 17.04. bei der KK vorliegen müssen. Habe Widerspruch eingelegt, der aber abgelehnt wurde.

Die KK teilte mir mit, dass ich zwei alternative Möglichkeiten zur fristgerechten Meldung gehabt hätte:
a) die persönliche Meldung - diese schied aber krankheitsbedingt aus, weil ich nicht Auto fahren konnte
b) die telefonische Meldung

Über die Möglichkeit der telefonischen Meldung wurde ich aber niemals von meiner KK informiert. Ich hätte diese Möglichkeit nur zu gerne genutzt, weil die Zeit zur fristgerechten Meldung eh durch die Osterfeiertage knapp war.

Meine Frage ist nun: Hat die KK womöglich ihre Aufklärungspflicht verletzt?

Vielen Dank im voraus.
Jürgen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Schimanski99):
Über die Möglichkeit der telefonischen Meldung wurde ich aber niemals von meiner KK informiert. Ich hätte diese Möglichkeit nur zu gerne genutzt, weil die Zeit zur fristgerechten Meldung eh durch die Osterfeiertage knapp war.
Meine Frage ist nun: Hat die KK womöglich ihre Aufklärungspflicht verletzt?

Ich würde mal behaupten, dass es irgendwo in Ihren Versicherungsunterlagen steht.
Dann wären Sie auch entsprechend darüber belehrt worden.
Ob überhaupt eine Aufklärungspflicht einer Krankenkasse besteht weiss ich nicht.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Mal davon abgesehen hätte man auch deutlich vor den 16 Tagen Problemen mit dem Online-Server auch mal auf die Idee kommen können, die KK zu kontaktieren.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1491x hilfreich)

Wenn man sich kümmern will, wird man auch auf die Idee kommen mal bei der KK anzurufen. Oder man schickt eine mail oder informiert sich online.

Wenn man Erwachsen ist, muss man nicht mehr alles gesagt bekommen oder an die Hand genommen werden.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Schimanski99):
Ich habe in der Tat die Folgebescheinigung (Feststellung am 01.04.20 - Arbeitsunfähig bis 09.04.20) erst am 18.04. online auf den Krankenkassen-Server hochladen können.

Warum genau?



Zitat (von Schimanski99):
die persönliche Meldung - diese schied aber krankheitsbedingt aus, weil ich nicht Auto fahren konnte

Es gibt noch andere Arten der persönlichen Meldung.
Warum genau schieden die aus?



Zitat (von Schimanski99):
b) die telefonische Meldung

Warum genau wurden die 3 anderen Alternativen nicht genutzt?



Zitat (von Schimanski99):
Hat die KK womöglich ihre Aufklärungspflicht verletzt?

Eine entsprechende Formulierung in den vertraglichen Vereinbarungen dürfte da ausreichend sein.
Mir wäre keine Vorschrift bekannt nach der die KK den Erkrankten im Falles des Falles einen Grundkurs im Kommunikationsmöglichkeiten geben muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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