Aufrechnung trotz Insolvenz

20. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
pit2008
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufrechnung trotz Insolvenz

Hallo ich habe im März meine Privatinsolvenz eingereicht und alle Schulden ordnungsgemäß aufgeführt. Ich habe die Arge davon schriftlich bereits im März davon in kenntnis gesetzt ...
Vom Inso - Verwalter habe ich nun Post bekommen worin er mir mitteilte das ich keinen meiner Gläubiger beforzugen darf.
Nun muss ich feststellen das die Arge immer noch weiter meine Leistung kürzt.

Ist dies rechtlich ok??????

Ist eine Aufrechnung generell möglich da man ja eh schon am Existensminnimum lebt....???

Muß mir die Arge ggf..die einbehaltenen Beträge wieder zurück erstatten???

was kann ich gegen die Aufrechnung machen....????

Ich bin derzeit alleinerziehender papa und bekomme für mich und mein Kind die normalen Regelleistungen.

Danke für Rasche Antworten

lg pit

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@pit:

Warum postest Du den gleichen Thread jetzt zum zweiten Mal, anstatt im Ursprungsthread einfach die gegebenen Hinweise zu beachten und die Rückfragen zu beantworten. Tut mir leid, aber so kann Dir hier niemand helfen.

Gruß,

Axel

-----------------
"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönlich Meinung, und keine Rechtsberatung, dar "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.342 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.