Hallo ich habe im März meine Privatinsolvenz eingereicht und alle Schulden ordnungsgemäß aufgeführt. Ich habe die Arge davon schriftlich bereits im März davon in kenntnis gesetzt ...
Vom Inso - Verwalter habe ich nun Post bekommen worin er mir mitteilte das ich keinen meiner Gläubiger beforzugen darf.
Nun muss ich feststellen das die Arge immer noch weiter meine Leistung kürzt.
Ist dies rechtlich ok??????
Ist eine Aufrechnung generell möglich da man ja eh schon am Existensminnimum lebt....???
Muß mir die Arge ggf..die einbehaltenen Beträge wieder zurück erstatten???
was kann ich gegen die Aufrechnung machen....????
Ich bin derzeit alleinerziehender papa und bekomme für mich und mein Kind die normalen Regelleistungen.
Danke für Rasche Antworten
lg pit
Aufrechnung trotz Insolvenz
20. Dezember 2008
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Frage vom 20. Dezember 2008 | 13:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufrechnung trotz Insolvenz
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2008 | 16:31
Von
Status: Philosoph (13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
@pit:
Warum postest Du den gleichen Thread jetzt zum zweiten Mal, anstatt im Ursprungsthread einfach die gegebenen Hinweise zu beachten und die Rückfragen zu beantworten. Tut mir leid, aber so kann Dir hier niemand helfen.
Gruß,
Axel
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