Hallo,
alleinstehende Person, volle unbefr. Erwerbsminderungsrente, schwerbehindert 80% M G, bekommt 80 EUR aufstockende Grundsicherung und muss wegen Eigenbedarfskündigung umziehen.
Mir ist bekannt, dass das Amt die Mietkaution als Darlehen gewährt, dafür aber 10% vom Grundsicherungssatz einbehält bis das Darlehen getilgt ist.
Ein Freund möchte diese Kaution mir zweckgebunden schenken, damit mir die Grundsicherung nicht gekürzt wird.
Schenkung deshalb weil er sagt als Darlehen könne ich es mit der geringen Erwerbsminderungsrente und der Grundsicherung ohnehin nur schwer zurückzahlen.
a) ist das möglich und rechtens?
b) muss ich die Schenkung angeben wenn sie zweckgebunden ist, damit ich in die neue Wohnung ziehen kann und ein Darlehen von Amt vermeiden möchte?
c) oder soll der Schenker die Kaution direkt an den neuen Vermieter überweisen, wobei ich Probleme sehe, einmal evtl. nachweisen zu können, dass ich die Kaution "bezahlt" habe im mietrechtlichen Sinne?
Danke
-- Editiert von wittb am 26.01.2020 21:58
Aufstocker Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente (SGB XII): sich Mietkaution schenken lassen?
26. Januar 2020
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Frage vom 26. Januar 2020 | 21:58
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufstocker Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente (SGB XII): sich Mietkaution schenken lassen?
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#1
Antwort vom 26. Januar 2020 | 23:13
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3087x hilfreich)
Am einfachsten ist 3. und sich vom Vermieter bestätigen lassen, dass die Kaution bezahlt wurde. Alles ganz easy.
#2
Antwort vom 27. Januar 2020 | 06:33
Von
Status: Student (2397 Beiträge, 712x hilfreich)
Ein Kautionssparbuch darf auch ein 3. für dich eröffnen. Das gibst du dann den VM und wenn du irgendwann mal ausziehst dann dem 3. zurück.
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#3
Antwort vom 27. Januar 2020 | 08:10
Von
Status: Bachelor (3496 Beiträge, 556x hilfreich)
ZitatEin Kautionssparbuch darf auch ein 3. für dich eröffnen. Das gibst du dann den VM und wenn du irgendwann mal ausziehst dann dem 3. zurück. :
Legt der Vermieter die Kaution bei der Hausbank von Haus und Grund an, bekommt der Mieter kein Sparbuch sondern eine Zweitschrift sowie einen jährlichen Auszug.
Es kommt also immer auf die Anlegeform an.
#4
Antwort vom 27. Januar 2020 | 10:08
Von
Status: Unbeschreiblich (31888 Beiträge, 5621x hilfreich)
zu a) Ja, das ist möglich.
zu b) Nein, muss nicht angegeben werden.
zu c) Ja, genau so--- der Freund überweist die Kaution direkt auf das vom neuen Vermieter angegebene Konto.
Denn: Schenkt der Dritte dir das Geld für die Kaution als zweckgebundenes Geschenk---!!! ist es ein Geldgeschenk und wird zu anrechenbarem Einkommen.
Das wäre die schlechteste Variante.
#5
Antwort vom 28. Januar 2020 | 12:19
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Denn: Schenkt der Dritte dir das Geld für die Kaution als zweckgebundenes Geschenk---!!! ist es ein Geldgeschenk und wird zu anrechenbarem Einkommen.
Das wäre die schlechteste Variante.
Danke, das bedeutet, die "sicherste" Variante ist, wenn der Freund die Kaution direkt auf das Konto meines neuen Vermieters überweist und ich einen Beleg vom Vermieter anfrage oder eine Kopie des Kontoauszugs von meinem Freund?
#6
Antwort vom 28. Januar 2020 | 13:31
Von
Status: Unbeschreiblich (31888 Beiträge, 5621x hilfreich)
Ja.Zitatwenn der Freund die Kaution direkt auf das Konto meines neuen Vermieters überweist :
Der neue Vermieter hat die Kaution. Dein Freund kann/wird einen Beleg erhalten.
Du brauchst doch keinen Beleg.
Die Kaution IST bezahlt.
Fertig.
#7
Antwort vom 28. Januar 2020 | 14:45
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3087x hilfreich)
ZitatDu brauchst doch keinen Beleg. :
Aber sicher doch. Freunde werden ganz schnell zu Feinden und Vermieter haben teilweise Gedächtnisverlust. Der Beleg über die bezahlte Kaution schadet niemandem, gibt aber auf jeden Fall Sicherheit.
Und ja, ich weiß, dass Vermieter das Geld eigentlich anlegen müssen...
-- Editiert von fb367463-2 am 28.01.2020 14:47
#8
Antwort vom 28. Januar 2020 | 17:46
Von
Status: Unbeschreiblich (31888 Beiträge, 5621x hilfreich)
Ja, sicher doch...ZitatAber sicher doch. :
Ich meinte vielmehr, gegenüber dem Sozialamt braucht der TE keinen Beleg über eine gezahlte Kaution.
Und jetzt?
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