Aufstockung - Überzahlung

31. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Andre83
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(135 Beiträge, 49x hilfreich)
Aufstockung - Überzahlung

Hallo,

eine Freundin hat om Sommer letzten Jahres eine 30-Stunden Stelle angenommen und erhielt aufstockung. Dabei ist das JC immer von 1000€ einkommen ausgegangen und hat, trotzdem monatlich die Gehaltsabrechnungen u Kontoauszüge mit dem Gehaltseingang vorgelegt wurden, nie berücksichtigt, dass es Lohn und kein Gehalt war. Bedeutet, sie hat jeden Monat unterschiedlich viel/wenig verdient und nie annähernd 1000€ netto.
Zwischenzeitlich wurde da irgendwas gemacht und die sind in einer Kommastelle verrutscht, so hat sie einen Monat statt 29€ Aufstockung, 729€ bekommen. Aber statt zu sagen "überweisen sie es zurück" kam ein Brief vom JC in dem sinngemäß stand "wir haben sie überzahlt, behalten sie das Geld, geben Sie es nicht aus, wir holen es uns irgendwann wieder" Jetzt, ein halbes Jahr später kommt eine Rückforderung in der Steht, dass man ALG2 Regelsatz und Miete erhalten habe und die Nachzahlung ausgegangen von den 1000€ EInkommen wird gegen diese Forderung gegengerechnet und so bleiben glaube ich 560€ die noch zurückgezahlt werden sollen.

Aber nachweislich ist, man hat Gehalt bezogen in diesem Monat und keinen regelsatz und keine Miete. Da wurde der Mietanteil in der Rückforderung auch so ausgerechnet (Miete ist höher als im Schreiben) dass es exakt auf den Cent aufgeht. Offensichtlich wird hier so getan als habe man den Fehler nicht selbst verursacht durch eine falsche Kommastelle beim ausrechnen sondern schiebt es auf Sie ab.

Kann man Wiedersprechen, da die Angaben in der Rückforderung offenkundig frei erfunden sind, oder muss es zurückgezahlt werden, da ja wirklich eine überzahlung stattgefunden hat? Das Geld wurde nämlich verbraucht um Schulden zu begleichen die entstanden sind. als das Amt die Zahlung bei Arbeitsaufnahme eingestellt und ein Überbrückungsdarlehn abgelehnt worden ist. Da kam diese Falschberechnung wie gerufen um die Schulden die durch die 1 1/2 Monate ohne Geld entstanden sind zu begleichen.

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19 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Da kam diese Falschberechnung wie gerufen um die Schulden die durch die 1 1/2 Monate ohne Geld entstanden sind zu begleichen. Das sollte sie hübsch für sich behalten - sie wußte, daß Ihr Geld nicht zustand. Das dann auszugeben, kann schlicht als Betrug betrachtet werden.
oder muss es zurückgezahlt werden, da ja wirklich eine überzahlung stattgefunden hat? Na sicher. Sie kann ja gern auf Formfehlern rumreiten, aber an der Rückzahlungspflicht besteht keinerlei Zweifel.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Naja man muss dazu sagen, dass als das Überbrückungsadarlehn abgelehnt wurde, stand sie fast 2 Monate ohne Geld da, weil das Gehalt immer Mitte/Ende des Folgemonats gezahlt wurde.

Die Frage ist doch, wieso holen die sich das Geld nicht gleich zurück, sondern erst 6 Monate später und behaupten dann man Habe Regelsatz und eine völlig ausgedachte Summe an Miete erhalten. Wieso muss der Hilfeempfänger deren Geld hüten. Man ist doch nicht die Vatikanbank!
Außerdem war damals als das Darlehn abgelehnt wurde, ein Anwalt mit dran und es bestand keinen Zweifel daran, dass das Darlehn hätte gewährt werden müssen, sah auch die gute Dame im JC so. Die gute Frau meinte dann, klagen sie doch, bis es da zu einer Verhandlung kommt ist das Gehalt sowieso da. Und allein um der Lady vom Amt, die ihren eigenen Fehler jetzt durch sowas aus der Welt rechnen will einen Seitenhieb zu verpassen, würde man da doch gerne mal im Widerspruch drauf rumreiten.

Ich meine jede Kassiererin muss, wenn am Ende des Tages die Kasse nicht stimmt weil sie sich verrechnet hat, aus eigenen Mitteln dafür sorgen, dass es wieder passt. Vielleicht sollte man mal anfangen den Leuten beim JC sowas vom Gehalt abzuziehen?! Vielleicht geben die sich dann mal etwas Mühe und machen ihre Arbeit richtig.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119445 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
Zwischenzeitlich wurde da irgendwas gemacht

Vermutlich eine Neuberechnung wegen der schwankenen Einkommenshöhe.



Zitat (von Andre83):
Die Frage ist doch, wieso holen die sich das Geld nicht gleich zurück,

Vermutlich wollten die die Neuberechnung wegen der schwankenen Einkommenshöhe abwarten.



Zitat (von Andre83):
Wieso muss der Hilfeempfänger deren Geld hüten.

Tja, was man macht man mit fremden Sachen denn üblicherweise?

Im übrigen muss der Hilfeempfänger deren Geld überhaupt nicht hüten. Er muss dan nur mit den Konsequenzen leben, wenn es weg ist.



Zitat (von Andre83):
Ich meine jede Kassiererin muss, wenn am Ende des Tages die Kasse nicht stimmt weil sie sich verrechnet hat, aus eigenen Mitteln dafür sorgen, dass es wieder passt.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von Andre83):
Kann man Wiedersprechen, da die Angaben in der Rückforderung offenkundig frei erfunden sind,
Zitat (von Andre83):

Klar kann man das.
Dann wirds halt noch mal neu berechnet.



oder muss es zurückgezahlt werden, da ja wirklich eine überzahlung stattgefunden hat?

Tja, fremdes Geld das einem nicht zusteht wird man zurückzahlen müssen.
Auch wenn es da vorher Formfehler gab, denn diese dürften in aller Regel "heilbar" sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Es geht ums Prinzip. Wenn die sich verrechnen und es sofort merken, dann können die nicht davon ausgehen, dass bei jemandem der Hilfebedürftig ist und jeden Cent braucht, dieses Geld nach 7!!! Monaten noch da ist. Und dann einfach sagen es war Regelsatz und Miete statt die Wahrheit zu sagen "wir sind im Komma verrutscht und die Aufstockung wurde nicht von 930 sondern 39€ ausgehend berechnet" Bloß keine eigenen Fehler eingestehen und alles dem Empfänger in die Schuhe schieben!

Immerhin hat sie monatelang zu wenig Geld bekommen das jetzt gegen die 700€ überzahlung gegengerechnet wurde, aber erstmal fehlte das Geld ja jeden Monat, weil die zu faul sind den nspruch jeden Monat erneut zu berechnen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119445 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
dann können die nicht davon ausgehen, dass bei jemandem der Hilfebedürftig ist und jeden Cent braucht, dieses Geld nach 7!!! Monaten noch da ist.

Na und?
Nur weil man fremdes Geld wieder besserem Wissen verbraucht hat, soll der Rückzahlungsanspruch entfallen?

Nö, so läuft das nicht.

Man konnte ohne weiteres erkennen das das Geld versehentlich gezahlt wurde, man wurde sogar zusätzlich darauf aufmerksam gemacht und dann bedient man sich dieses Geldes obwohl man ganz genau weis das es fremdes Geld ist?
Da stünden dann sogar strafrechtliche Probleme im Raume, und zwar mit strafverschärfendem Vorsatz.
Von daher sollte man solche Argumente lieber ganz schnell in der Schublade verschwinden lassen, sonst ist am Ende noch mehr Geld weg ...
Im solchen Fällen ist die Toleranzschwelle der Gerichte erfahrungsgemäß überaus niedrig.



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#6
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Mag ja alles richtig sein. Aber man hat doch gesagt man zahlt es direkt zurück also als es drauf war gleich wieder zurücküberweisen obwohl vorher wiederrechtlich das Überbrückungsdarlehn abgelehnt wurde!!! Aber da hier es dann nein das geht nicht sie müssen das erstmal aufbewahren. Wirklich? Muss man Geld aufbewahren damit das eigene Versagen nicht gleich auffliegt und zieht sich dann irgendwelche wilden Storys von wegen Regelsatz und Miete aus den Fingern obwohl zu der Zeit schon Gehälter geflossen sind?!

Ich glaube ich schreibe trotzdem einen Widerspruch in dem ich fordere, dass die bitteschön die wahren Fakten für die Überzahlung nennen und nicht solche Räuberpistolen da! Vielleicht kriegt die Überaus freundliche Dame vom Amt, die einem besten Wissens das Überbrückungsdarlehn abgelehnt und einen sehenden Auges in die Schulden rennen ließ, da dann wenigstens noch ein bisschen Stress.

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#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
Das Geld wurde nämlich verbraucht um Schulden zu begleichen die entstanden sind. als das Amt die Zahlung bei Arbeitsaufnahme eingestellt und ein Überbrückungsdarlehn abgelehnt worden ist.


Wie hat man sich das denn mit dem beantragten Darlehen gedacht? Das muss nämlich auch zurückgezahlt werden...

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#8
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Das ein Darlehn zurückgezahlt werden muss ist ja ganz klar. Aber wenn die selbe Frau, die wusste, dass wenn sie das Darlehn ablehnt und der Hilfebedürftige weil es erst mitte/endes des Folgemonats das gehalt bekommt und somit fast 2 Monate ohne Geld leben soll, nicht in der Lage ist ein Komme richtig zu setzen und eine offensichtlich falsche Summe dann auch noch anweist und anschließend, damit es nicht rauskommt, Monate später so tut als hätte man zu unrecht Regelsatz und Miete bezogen obwohl es eigenes Unvermögen war, möchte man dieser Person schon gern einen mit auf den Weg geben! Ich denke da ist man sich einig, oder?!

-- Editiert von Andre83 am 31.01.2017 19:23

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

hallo Andre83,
Sie gehen von falschen Annahme aus, dass Sie sich in einem Sozialsystem bewegen, in dem den Betroffenen geholfen werden soll. Die Annahme ist falsch. Es geht einfach darum, den Opfern hier klarzumachen, dass sie jeden beknackten Job machen sollen, um aus diesem System zu entkommen. Herr Schröder von der SPD hat damals zusammen mit den Grünen ganze Arbeit geleistet.

Die Mitarbeiterin im Jobcenter behält ihren befristeten Job, wenn sie ausreichend viele Hilfeempfänger sanktioniert. So läuft das Spiel. Die sind auch Opfer, wenn auch bewußte.
Und es funktioniert, die Betroffenen resignieren.
Ich weiß das, weil ich jeden Tag mit diesen Menschen zusammenarbeite, wieviele davon nicht mal mehr ein Bett haben, in dem sie schlafen können, interessiert keinen.


-- Editiert von altona01 am 31.01.2017 22:25

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#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Andre,
@all:

Zuerst mal Folgendes: Wenn das Überbrückungsdarlehen seinerzeit für den Monat der Arbeitsaufnahme beantragt wurde, weil die eigentlich bereits bewilligten Leistungen mal wieder voreilig eingestellt wurden, und schon laut Arbeitsvertrag klar war, dass die erste Lohnzahlung erst im Folgemonat geleistet wird, dann wäre überhaupt keine Darlehen, sondern ganz reguläres ALG II zu bewilligen und zu zahlen gewesen. Ergo wäre für den ersten Monat auch nichts zurückzuzahlen gewesen. Wenn das Darlehen abgelehnt und gleichzeitig das reguläre ALG II für den Monat der Arbeitsaufnahme auch nicht gezahlt wurde, dann steht da noch ein Nachzahlungsanspruch für einen vollen Leistungsmonat ohne anzurechnendes Einkommen im Raume. Damit dürfte sich die Rückforderung weitestgehend erledigt haben.

@Andre:

Bitte mal etwas konkreter darstellen, was da im Einzelnen so passiert ist und auch die entsrpechenden Zeiträume mal benennen.

Die Leistungsbewilligung unter Berücksichtigung von regelmäßig 1.000,- € Einkommen, ist die in Form vorläufiger Bescheide erfolgt? Oder waren die Bewilligungen jeweils endgültig? Wie hoch waren die Einkommensschanwkungen? In welcher Form wird jetzt zurückgefordert, gibt es einen Erstattungsbescheid bei endgültiger Festsetzung? Oder einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid? Wenn letzteres, ist zuvor eine Anhörung erfolgt?

Formelle Fehler können, entgegen der Annahme meiner Vorposter, sehr wohl dazu führen, dass die überzahlten Beträge vom Jobcenter nicht zurückverlangt werden können. Um genaueres sagen zu können, ob das ggf. auch bei Dir der Fall ist, sind allerdings deutlich konkretere Angaben erforderlich, bzw. wäre ggf. ein im SGB II versierter Rechtsanwalt mit der Prüfung zu betrauen.

Gruß,

Axel

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#11
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Hallo, also ich fange mal von vorne an...

am 27. Juli hat sie die Stelle angetreten. Es war im Arbeitsvertrag vereinbart, dass der Lohn am 14. des Folgemonats ausgezahlt wird. Die letzten Juli Tage wurden dann am 14. September mit ausgezahlt. Im Juli und im August wurde noch ALG2 gezahlt. Da die Abzüge, Miete usw. aber alle vor dem 15. des Monats abgezogen werden, wollte sie ein Überbrückungsdarlehn haben um Miete, Strom und den lebensunterhalt bis zum Gehaltstag, dem 14. September bestreiten zu können. Das Darlehn wurde aber abgelehnt obwohl ein Anwalt hinzugezogen wurde und mit den Worten "klagen sie doch, bis das verhandelt wird ist das Gehalt da und das Darlehn obsolet" abgefertig wurde. Also lief man in Mietrückstand, Strom konnte nicht gezahlt werden und der Lebensunterhalt musste aus Leihen von Freunden bestritten werden.

Zurück zum Thema. Das JobCenter ging von 1000€ Gehalt aus, weil bei der ersten Gehaltszahlung einige Zuschläge für Sonntag und Nachtdienst und die paar Tage vom 27-Ende Juli mit ausgezahlt wurden. Auf dieser Basis ergab sich eine Aufstockung in Höhe von rund 30€ Nachdem die 2. 3. und 4, Gehaltsabrechnung eingereicht wurden, incl. der Kontoauszüge mit dem Gehaltseingang, wurde da neu berechnet, das war im Oktober. Und demnach sollte sie dann gut 60€ bekommen. Bei dieser Berechnung ist der Lady vom Amt allerdings ein Missgeschick passiert und sie hat das Einkommen statt von 900€ ausgehen, von 90€ ausgehen berechnet. Dies hätte normalerweise, meiner Meinung nach, sofort auffallen müssen, allerdings hat sie direkt ein Schrieben hinterher geschickt man möge davon absehen das Geld eigenmächtig zurück überweisen, man würde sich dann mal melden und es zurückfordern und sollte es nicht ausgeben. Das JC wurde aber direkt bei Zahlungseingang der 730 statt 30€ direkt telefonisch kontaktiert, also noch bevor das Schreiben da war. Man wollte das Geld nicht gleich zurück. Ich meien man will es ja so schnell wie möglich loswerden um es nicht auszugeben. Aber was tut man nicht alles, wenn man vorher in die Schuldenfalle getrieben worden ist, von genau der selben Person, die sich dann so verrechnet und das Geld dann auch noch angewiesen hat. Und jetzt, 4 Monate später möchte man das Geld wieder haben. Allerdings nicht alles, sondern weil man ja ein paar Monate zu wenig Geld (ausgehend von 1000€) erhalten hat, wird die Nachzahlung gegen die Fordung aufgerechnet und es bleiben so 560€ übrig.

Und da man nicht sagen will, dass man einfach ein Komma verrutscht hat, von 90, statt 900 ausgegangen ist und das dann auch noch total deletantisch angewiesen hat, obwohl die Kluft zwischen 30 und 700€ aufstockung doch irgendwie hätte auffallen sollen denke ich mir, hat man einfach aus dieser Summe 404€ Regelsatz und 235€ Miete gemacht, obwohl die Miete schon immer 325€ beturg. Also allein daran sieht man ja schon, dass die einfach irgendwas da hingeschrieben haben damit die Summe passt die man zurückfordert

Ich denke das war im großen und ganzen alles. Von dem Geld der Überzahlung im Oktober ist natürlich nichts mehr da. Immerhin musste man Schulden begleichen, die durch das abgelehnte Darlehn damals entstanden sind.

zu der Frage nach der Vorläufigkeit. Bei uns hier stellen die nichts anderes als Vorläufige Bewilligungen aus.


-- Editiert von Andre83 am 01.02.2017 21:42

-- Editiert von Andre83 am 01.02.2017 21:45

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
Von dem Geld der Überzahlung im Oktober ist natürlich nichts mehr da. Immerhin musste man Schulden begleichen, die durch das abgelehnte Darlehn damals entstanden sind.


Nochmal die Frage:

Zitat (von Retels):
Wie hat man sich das denn mit dem beantragten Darlehen gedacht? Das muss nämlich auch zurückgezahlt werden...


Da man das einräumt, ist nichts mit Entreicherung:

Zitat (von Andre83):
allerdings hat sie direkt ein Schrieben hinterher geschickt man möge davon absehen das Geld eigenmächtig zurück überweisen, man würde sich dann mal melden und es zurückfordern und sollte es nicht ausgeben



Wegen formaler Fehler kann man das vielleicht noch hinauszögern, aber nicht abwenden.

-- Editiert von Retels am 02.02.2017 10:33

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#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Retels:

Zitat:
Wegen formaler Fehler kann man das vielleicht noch hinauszögern, aber nicht abwenden.


Sehe ich, nachdem die Bewilligung wohl vorläufig gewesen ist, auch so.

@Andre:

Zitat:
Das Darlehn wurde aber abgelehnt obwohl ein Anwalt hinzugezogen wurde und mit den Worten "klagen sie doch, bis das verhandelt wird ist das Gehalt da und das Darlehn obsolet" abgefertig wurde.


Das Verhalten des Jobcenters ist zwar nicht korrekt, entspricht aber leider durchaus der üblichen Verwaltungspraxis. Und das sich die Sach vor einer gerichtlichen Entscheidung erledigt hätte, ist definitiv richtig. Das ist ärgerlich, aber leider nicht zu ändern. Es bliebe also allenfalls die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, sofern durch die rechtswidrige Ablehnung des Darlehens zusätzliche Kosten entstanden sind. Die Ansprüche wäre im Wege der Amtshaftungsklage geltend zu machen, die - unabhängig vom Streitwert - schon in der ersten Instanz vor dem Landgericht zu führen wäre, wo bekanntermaßen Anwaltszwang besteht.

Zitat:
Dies hätte normalerweise, meiner Meinung nach, sofort auffallen müssen, allerdings hat sie direkt ein Schrieben hinterher geschickt man möge davon absehen das Geld eigenmächtig zurück überweisen, man würde sich dann mal melden und es zurückfordern und sollte es nicht ausgeben.


Demzufolge ist es ja tatsächlich sofort aufgefallen. Das nicht zugleich auch die Zahlung gestoppt und der Fehler nicht direkt korrigiert worden ist, ist zwar nicht wirklich nachvollziehbar, ändert aber nichts daran, dass eine Überzahlung entstanden ist und der entsprechende Betrag zurück gezahlt werden muss.

Noch nicht beantwortet hast du die Frage, in welcher Form das Geld zurückverlangt wird. Also bitte nochmal folgende Fragen beantworten:

Von wann bis wann ging die zunächst vorläufige Bewilligung?

Ist der entsprechende Leistungszeitraum zwischenzeitlich endgültig festgesetzt worden, respektive gibt es Änderungsbescheide, die nicht mehr vorläufig sind?

Mit was für einer Art von Bescheid wird das Geld zurückgefordert?

Hat es vor der Rückforderung eine Anhörung gegeben?

Zitat:
denke ich mir, hat man einfach aus dieser Summe 404€ Regelsatz und 235€ Miete gemacht, obwohl die Miete schon immer 325€ beturg. Also allein daran sieht man ja schon, dass die einfach irgendwas da hingeschrieben haben damit die Summe passt die man zurückfordert


Die Verteilung eines Rückzahlungsbetrages auf Regelleistung und Unterkunftskosten ist gesetzlich klar geregelt. Das heisst, es wird zunächst die Höhe der Überzahlung festgestellt. Ist diese höher als der jeweilige Regelbedarf, wird der Regelbedarf vollständig zurückgefordert und der Rest der Rückforderung bezieht sich auf die KdU. Ist die Rückforderung geringer als der Regelbedarf, wird nur dieser Teil des Regelbedarfs zurückgefordert und die KdU bleiben von der Rückforderung unberührt. Insoweit dürfte die Angaben des Jobcenters wohl korrekt sein.

Zitat:
zu der Frage nach der Vorläufigkeit. Bei uns hier stellen die nichts anderes als Vorläufige Bewilligungen aus.


Unabhängig davon, dass das bei Dir aufgrund des schwankenden Einkommens korrekt war, wie begründen die denn ansonsten die Vorläufigkeit? Es muss dafür nämlich einer der in § 328 Abs. 1 SGB II normierten Gründe vorliegen und im Bescheid auch benannt werden.

Gruß,

Axel

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#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Tut mir leid, bei allem Verständnis für den Zorn, den man durchaus bisweilen völlig zurecht gegen die Jobcenter-Mitarbeiter empfinden kann. In diesem Fall macht man es sich etwas einfach finde ich, statt sich mal an die eigene Nase zu fassen.
Von "in die Schuldenfalle treiben" kann doch wohl keine Rede sein, sofern ich das richtig verstanden habe, dass Ende Juli für August noch das volle ALG II gezahlt wurde und am 14. September dann der Lohn kam. Das waren dann 2 Wochen ohne Geld und nicht 2 Monate.
Natürlich ist es ärgerlich, wenn dann Dinge zurückgebucht wurden, aber bei dem überschaubaren Zeitraum dürfte sich der finanzielle Schaden ja wohl in Grenzen halten. Außerdem hätte man dem vorbeugen können, indem man, statt auf "die Lady vom Amt" zu schimpfen, einfach vorher mit dem Vermieter, dem Stromanbieter etc. geredet hätte. Oftmals lassen solche Menschen durchaus mit sich reden, wenn man nachweisen kann, bald wieder zahlungsfähig zu sein und es sich nur um 14 Tage handelt.
Sorry, aber nicht für alles trägt das Jobcenter die Verantwortung. Ich versteh jedenfalls nicht, wie man in 14 Tagen an 700 Euro Schulden kommen kann. Denn am 14. kam ja Geld und schlimmstenfalls kamen da pro Rückbuchung noch ca. 6 Euro Gebühren drauf. Von mir aus auch noch Mahngebühren. Aber von in die Schuldenfalle treiben kann da nach meiner Rechnung nun wirklich nicht die Rede sein.
Und so ganz verstanden hast Du das Prinzip auch noch nicht. Deine Freundin erhält den Regelsatz und KdU. Darauf angerechnet wird dann ihr Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen und daraus ergibt sich dann die Summe, die ihr noch zusteht vom Staat.
Sorry, dass ich mal sowas schreibe. Aber ich finde es immer ärgerlich, wenn Menschen ihre eigene Verantwortung so völlig leugnen und alles auf das Jobcenter schieben.
Du tust ja so, als wär das Jobcenter schuld, dass Deine freundin 700 Euro verprasst hat, von denen sie wusste, dass sie ihr nicht gehören.


-- Editiert von Yogi1 am 02.02.2017 15:54

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#15
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Aber man hätte von dem Hartz4 mal sämmtliche Kosten abdecken müssen, Miete, Strom, handy, einfach alles....

Und wenn diese Abzüge nun mal VOR dem gehalt abgehen, so muss man mit dem ALG2 vom Monat davor alles bestreiten. Könnte man sagen ok, fragt man ob man später zahlen kann. Das ändert aber nichts daran, dass man wieder dann von dem gehalt 2 Mieten, Strom usw. zahlen muss. Verstehst du was ich meine?! Wenn ich also bspw. im Januar Geld bekomme für Regelsatz und Miete und dann dann im folgenden Monat zum 1. davon nochmal Miete Strom und all die anderen Augaben die vor dem Gehaltstag anfallen zahlen, kann das nicht funktionieren. Nichtmal wenn man den Monat über garnichts essen und von Luft und Liebe leben würde, wäre es nicht möglich 2x 325€ Miete und 2x 60€ Strom sowie 2x 50€ Handyvertrag 2x 20€ Versciherungen usw usw zu zahlen. Versteht jetzt jeder was ich meine?! Und das Jobcenter hat sich geweigert ein Darlehn zu gewähren um wenigsten die Abzüge decken zu können.

Als sie war drauf und dran sich in der Probezeit direkt rausschmeißen zu lassen um der Verschuldung zu entgehen. Für jeden bescheuerten "wie bewerbe ich mich richtig" Kurs stecken sie den Bildungsträgern tausende Euros hinten rein, aber ist es dann so weit und man hat sich offensichtlich richtig beworben, lassen dich diese....Menschen... in den Schuldensumpf rennen. Wo ist denn da die Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme, die dir in der EGV zugesichert wird????

Naja gut wie auch immer. Widerspruch kann man ja trotzdem machen.

Inzwischen ist sie vom Arbeitsgeber in den Stunden aufgestockt und verdient über Mindestlohn, jetzt bekommt sie da sowieso nichts mehr vom Amt, besser ist es auch! Muss sie sich da noch abmelden beim Amt oder wie funktioniert das jetzt? Den neuen Arbeitsvertrag mit Verdients usw. liegt dem Amt ja schon vor. Trotzdem wollen sie die Einkommensnachweise usw. weiterhin sehen.

@AxelK
im Schreiben steht, dass das Geld bis 12. Februar auf das Konto der JC Inkasso Stelle überwiesen werden soll. Also wollen sie es offenbar in einem Stück

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#16
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
Trotzdem wollen sie die Einkommensnachweise usw. weiterhin sehen.


Wie lang geht denn der Bewilligungszeitraum? Arbeitsaufnahme war doch schon Ende Juli 2016.

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#17
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Ja das war bei einer zeitarbeitsfirma. Jetzt wurde sie übernommen von dem Unternehmen in dem sie eingesetzt war uns fällt durch die vollzeitbeschäftigung sowieso aus dem Bezug raus. Hatte ja auch wieder nur eine vorläufige Bewilligung die aufgehoben wurde als die den neuen Arbeitsvertrag gesehen haben. Warum die jetzt noch weiterhin Einkommensnachweise sehen wollen erschließt sich mir nicht

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119445 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
Aber man hätte von dem Hartz4 mal sämmtliche Kosten abdecken müssen, Miete, Strom, handy, einfach alles....

Nun ja, Hartz4 ist eben nicht für alles sondern nur für das absolut lebensnotwendige.



Zitat (von Andre83):
Warum die jetzt noch weiterhin Einkommensnachweise sehen wollen erschließt sich mir nicht

Wenn es keine Leistung mehr gibt, dann sollten auch die Einkommensnachweise überfflüssig sein.
Einfach mal fragen, wofür die sein sollen.
Oder hat man Ratenzahlung beantragt? Dann könnte das mit den Einkommensnachweisen noch Sinn machen.



Zitat (von Andre83):
Wo ist denn da die Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme, die dir in der EGV zugesichert wird????

Was genau steht denn bezüglich "Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme" in der EGV?
Ich vermute mal stark, das dort nichts drin steht wegen Darlehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

@Andre: ich verstehe durchaus, was Du meinst. Aber bei 1000? Euro Zahlung im September, hatte sie doch schon viel mehr als vorher mit nur ALG II. (404 + 325?) Davon hätte man doch die September-Zahlungen begleichen können und was übrig haben für Oktober? Und nach dem Oktober-Lohn wär es dann wieder alles im Gleichgewicht gewesen. Oder rechne ich jetzt so falsch?
Ich versteh das mit den 700 Euro Schulden immer noch nicht. Schuldenfalle ist für mich, wenn irgendwo einen Kredit aufnehmen muss und da Zinsen zahle. Hier sind doch schlimmstenfalls paar Mahngebühren angefallen bisher.
Wie gesagt, ich versteh, dass man sich ärgert über das Jobcenter. Aber eigentlich hat sie ja das Darlehen auf Umwegen doch sogar bekommen.

Wär ich das, würde ich, da das Geld ja nunmal ausgegeben ist, freundlich um Ratenzahlung bitten. Und nicht noch ein großes Fass aufmachen mit Widerspruch etc.

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