hallo wollte wissen ob ich einen
anspruch habe für die aufstockung des ALG2 habe wenn ich mit meine partnerin zusammen lebe
Aufstockung des ALG2
5. Juni 2007
Thema abonnieren
Frage vom 5. Juni 2007 | 09:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufstockung des ALG2
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Juni 2007 | 10:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hi,
seid ihr verheiratet, wie lange lebt ihr schon zusammen, habt ihr getrennte Konten,
was verdienst du und deine Partnerin, wie hoch ist die Miete?
Diese Fragen müsstest du schon beantworten, damit man hierzu genaueres sagen kann.
#2
Antwort vom 5. Juni 2007 | 11:22
Von
Status: Praktikant (550 Beiträge, 82x hilfreich)
grob gilt:
311euro für dich
311euro für deinen partner
das plus die miete und die heizkosten und davon einkommen abziehen. dann siehste ob du nen anspruch hast.
Und jetzt?
Schon
266.741
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
19 Antworten
-
9 Antworten