Aufstockung durch Bürgergeld erlaubt?

17. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Mürpfelchen
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufstockung durch Bürgergeld erlaubt?

Hallo,
ich möchte mich auf eine Teilzeitstelle mit 15 Stunden / Woche bewerben. Allerdings reicht das wahrscheinlich nicht für meinen Lebensunterhalt. Darf ich zusätzlich Bürgergeld beziehen und dadurch aufstocken?
Viele Grüße

-- Editiert von User am 17. Mai 2026 18:22

-- Editiert von Moderator topic am 17. Mai 2026 22:57

-- Thema wurde verschoben am 17. Mai 2026 22:57




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Mürpfelchen):
Darf ich zusätzlich Bürgergeld beziehen und dadurch aufstocken?
Ja. Es ist ein Antrag erforderlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von Mürpfelchen):
Darf ich zusätzlich Bürgergeld beziehen und dadurch aufstocken?

Sofern man die Bedingungen für den Bezug erfüllt dürfte man das, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Und man wird sich natürlich um besser bezahlte Stellen bewerben müssen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

.... und der Verdienst wird überwiegend angerechnet.

wirdwerden

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
.... und der Verdienst wird überwiegend angerechnet.

Das ist bei einer Aufstockung logisch...

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