Aus Elternhaus rausgeschmissen

10. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sebinho87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aus Elternhaus rausgeschmissen

Hallo,

und zwar liegt bei mir folgende Situation vor.
Bin 19 Jahre alt und habe letzten monat mein Abitur erfolgreich bestanden. Seit einer Woche bin ich nun mittellos, dh. meine Mutter hat mich zuhause rausgeschmissen.

Die einzige Möglichkeit für mich, besteht jetzt nur noch in einer eigenen wohnung.

Die ganze Sache wird aber noch dadurch erschwert, dass ich demnächst meinen zivildienst ableisten muss. Damit ich die Wohnung bezahlt bekomme (zu 70% zumindest), muss ich diese wohnung ja vor antritt meiner zivistelle ja schon haben..

Habe mittlerweile keine Ahnung was ich für möglichkeiten hab, ob ich mir jetzt eine zivistelle suchen soll, oder erst die wohnung.. Das eine geht ja irgendwie nicht ohne das andere..

Hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen, bin langsam ratlos..

gruß
Sebastian

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kasper22
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 28x hilfreich)

Tja, da werden Deine Eltern in den sauren Apfel beißen müsssen, der da Unterhalt heißt! Da musst Du sie drauf aufmerksam machen. Ob das während der Zivizeit gilt weiß ich nicht, aber solange Du noch keine berufliche Erstausbildung abgeschlossen hast auf jeden Fall!

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#2
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Kaspar22 hat recht - darüberhinaus haben deine Eltern eine Wahlmöglichkeit - sie können also Barunterhalt verweigern und darauf bestehen Naturalunterhalt zu leisten (Wohnen, Essen etc.)

Für den Fall (ggf. Unterhaltsklage) wäre es gut nachweisen zu können, dass dich deine Eltern rausgeschmissen haben.

Was war eigentlich Grund dafür... bestandendes Abi = hört sich eigentlich nicht so an, als ob du ursächlich verantwortlich bist =?

Du hast die Möglichkeit ALG II für die Übergangsphase zu beantragen (denn du bist ja jetzt konkret bedürftig), musst aber damit rechnen, dass entweder die ArGe einen Unterhaltsanspruch von dir auf sich überleitet - oder aber dich quasi zwingt, vor dem Familiengericht eine Unterhaltsklage gegen deine Eltern anzustrengen.

Du solltest dich anwaltlich beraten lassen (Beratungshilfeschein vom Amtsgericht holen, kostet - nach entsprechender Vereinbarung mit dem RA noch ggf. 10 Euro Beratungshonorar extra = unbedingt vorher vereinbaren!!!).

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#3
 Von 
Sebinho87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

die gründe sind eigentlich auf beiden seiten zu suchen..

meinerseits muss ich mir meine faulheit zuhause anrechnen lassen, andererseits die verletzung meiner privatsphräre und dauernde schikanierung seitens meiner mutter..



das problem dass ich jetzt habe ist, ich kann mir keine wohnung nehmen, da ich kein einkommen habe, und ohne wohnung kann ich meine zivistelle nicht anfangen, da ich diese nicht bezahlt bekomme. ich muss die wohnung vor diensantritt haben.. nur wie bekomm ich die wohnung bis zu meinem dienstantritt


gruß Sebinho

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

... ich habe dir deine Frage beantwortet...

du wirst einen Antrag auf ALG II stellen - und die ArGe wird dir mitteilen, ob sie überleitet oder dich deinen Unterhaltsanspruch selbst verfolgen lässt.

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Es gibt auch Zivi-Stellen, wo man ein Zimmer gestellt bekommt. Vielleicht wäre das ja eine Lösung für dich (z.B. Jugendherbergen), denn wenn du dich nicht kümmerst, bist du theoretisch wohnsitzlos und dann wird es mit allen Dinge schwierig so ohne Postanschrift.
Gibt es bei euch eine Wohnraumsicherungsbehörde? Ich vermute mal, deine Mutter durfte dich gar nicht so einfach aus der Familienwohnung werfen, nur weil du über 18 Jahre alt bist.

-- Editiert von sika0304 am 12.07.2006 12:59:12

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Doch, Eltern dürfen ihre volljährigen Kinder rauswerfen. Kein Gesetz zwingt sie, diese zuhause zu behalten.
Nur dass sie dann eben weiterhin unterhaltspflichtig sind.

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