Hallo, ich habe eine Frage zum Kindergeld. Unser Sohn macht eine Ausbildung zu Verkäufer, mit der Option später gleich noch ein drittes Lehrjahr zum Einzelhandelskaufmann dran zuhängen. Wir hatten das mit dem Ausbilder so abgesprochen. Also erst mal Verkäufer fertigmachen und dann einfach das dritte Jahr dranhängen, zum Einzelhandelskaufmann.
Aktuell hat er einen Ausbildungsvertrag für den Verkäufer. Jetzt hat er leider die mündliche Prüfung nicht geschafft und soll diese im Januar nachholen. Bis zum Prüfungstermin im Januar, macht er das zweite Lehrjahr noch mal. Wenn er die Prüfung besteht, ist die Ausbildung zum Verkäufer im Januar 2021 beendet. Ab August 2021 läuft dann das dritte Ausbildungsjahr an. Bis dahin soll er voll arbeiten.
Wir wollen versuchen, dass er evtl. doch das zweite Lehrjahr nochmal komplett durchzieht. Aber ob da Der Ausbilder mitmacht, wissen wir noch nicht.
Jetzt meine Frage/n. Was ist mit dem Kindergeld, wenn Sohnemann von Februar bis August "voll arbeitet"? Wahrscheinlich gibt es dann keins mehr. Können wir dann ab August wieder Kindergeld beziehen?
Vielen Dank für die Hilfe.